Vermögensschaden
Vermögensschaden
Versicherungen unterscheiden zwischen drei Arten von Schäden: Dem Sachschaden, dem Personenschaden und dem Vermögensschaden. In diesem Artikel erfährst du, was es mit letzterem auf sich hat und was du im Schadenfall beachten musst.
Was ist ein Vermögensschaden?
Anhand der folgenden Beispiele sollte dir der Unterschied zwischen den einzelnen Schadensarten rasch klar werden:
- Du leihst dir das Fahrrad deines Kumpels und machst dieses kaputt. Das Fahrrad ist ein Gegenstand, den du beschädigt hast, du hast also einen Sachschaden Deine Privathaftpflichtversicherung wird deinen Kumpel für die Reparatur oder gegebenenfalls ein Ersatzfahrrad entschädigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Miete, Leihe oder Pacht ebenfalls Teil der Privathaftpflichtversicherung sind.
- Hast du bei deinem Unfall nicht nur das Fahrrad demoliert, sondern auch andere Personen verletzt, spricht man von einem Personenschaden. Beispielsweise, wenn du eine Person auf dem Gehsteig anfährst und diese sich deswegen das Bein bricht. Da du der/die Unfallverursacher:in bist, übernimmt auch hier deine Haftpflichtversicherung die Behandlungskosten für die verunfallte Person.
- Dadurch, dass die Person nun mit gebrochenem Bein im Krankenhaus liegt, kann sie für einige Wochen nicht mehr arbeiten gehen. Dieser Erwerbsausfall ist ein Vermögensschaden. Ob deine Privathaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt, hängt von mehreren Faktoren ab, die wir dir weiter unten erklären.
Definition: Ein Vermögensschaden ist also ein finanzieller Schaden, aber kein direkter Personen- oder Sachschaden. Vermögensschäden entstehen oft, aber nicht immer als Folge von Personen- oder Sachschäden. Im Folgenden sehen wir uns Vermögensschäden noch etwas genauer an.
Was sind echte, was unechte Vermögensschäden?
Das Gesetz unterscheidet zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Doch was ist der Unterschied?
Echte Vermögensschäden
Ein echter Vermögensschaden bedeutet, dass du jemandem einen rein finanziellen Schaden zugefügt hast. Das heißt, du hast dabei nicht auch noch eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt. Ein solcher Fall könnte so aussehen: Du willst auf keinen Fall, dass das geliehene Fahrrad gestohlen wird. Weil aber im Fahrradständer am Bahnhof kein Platz mehr ist, kettest du es kurzerhand an ein anderes Fahrrad an. Dessen Besitzer:in kann nun damit nicht zur Arbeit fahren. Aufgrund eines wichtigen Termins muss er oder sie wegen dir ein teures Taxi nehmen. Die Gebühr für die Taxifahrt ist ein echter Vermögensschaden.
Unechte Vermögensschäden
Hier passt wieder das Schadenbeispiel mit der angefahrenen Person. Denn unechte Vermögensschäden sind Folgeschäden. In unserem Beispiel gibt es eine Person, die aufgrund ihrer Verletzungen nicht arbeiten gehen kann. Damit ist ein doppelter Schaden entstanden: Das gebrochene Bein ist ein Personenschaden und der daraus resultierende Einkommensverlust ist ein unechter Vermögensschaden.
Um vor echten oder unechten Vermögensschäden geschützt zu sein, solltest Du bestmöglich abgesichert sein. Um nicht nur dich und Folgeschäden abzudecken, sondern auch dein wertvollstes Eigentum, solltest du dich einmal über unsere Gegenstandsversicherung informieren:
Der Vermögensschaden in der Kfz-Versicherung
Angenommen, du wärst in obigem Beispiel nicht mit dem Fahrrad deines Kumpels, sondern mit deinem eigenen Auto unterwegs gewesen: Dann kommt nicht deine private, sondern deine Kfz-Haftpflichtversicherung ins Spiel. In Deutschland müssen Kfz-Versicherungen Vermögensschäden mit mindestens 50.000 Euro decken. Doch aufgepasst, diese Mindest-Deckungssumme gilt nur für echte Vermögensschäden. Durch entsprechende Klauseln im Versicherungsvertrag kannst du diese Summe erhöhen oder unechte Vermögensschäden mit einbeziehen. Lass dich dazu am besten von deiner Versicherung beraten.
Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll
Irren ist menschlich – uns allen kann mal ein Missgeschick unterlaufen. Wenn dadurch andere finanzielle Verluste erleiden, kann es aber schnell teuer werden. Darum ist es ratsam, dich für einen solchen Fall sowohl privat als auch beruflich abzusichern.
Privathaftpflicht bei Vermögensschäden
In der Regel decken Privathaftpflichtversicherungen nur unechte Vermögensschäden, die du in deinem Privatleben verursachst. Am besten kontrollierst du die Versicherungsbedingungen, um herauszufinden, ob und bei welcher Art von Vermögensschäden deine private Haftpflichtversicherung einspringt.
Berufshaftpflicht bei Vermögensschäden
Manche Berufe bergen ein höheres Risiko, Vermögensschäden auszulösen. Das gilt beispielsweise für Anwält:innen, Finanzberater:innen oder Informatiker:innen. Wenn du einen dieser Berufe ausübst, weißt du, dass ein falscher Ratschlag schnell zu finanziellen Einbußen bei der Kundschaft führen kann. In solchen Fällen hilft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese ist oft in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten, die für die oben erwähnten Berufsgruppen obligatorisch ist.
So reguliert die Versicherung den Vermögensschaden
Oft ist nicht auf den ersten Blick klar erkennbar, ob ein echter oder unechter Vermögensschaden vorliegt. Doch zum Glück musst du diese Frage nicht klären. Das ist Sache der Rechtsabteilung deiner Versicherung. Diese entscheidet, was für ein Schaden entstanden ist – und wer dafür verantwortlich ist.
Weitere Informationen zu möglichen Schadensfällen und deren Regulierung findest du auf unseren Seiten:
- Hagelschaden
- Sturmschaden am Auto
- Glasschaden
- Elementarschaden
- Steinschlagschäden
- Auto: Was tun bei einem Wasserschaden?
- Totalschaden
- Wirtschaftlicher Totalschaden
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