Strafprozessordnung: Vorschriften des Strafverfahrens
Die Strafprozessordnung (StPO) regelt den gesamten Ablauf des deutschen Strafverfahrens und beinhaltet zahlreiche Vorschriften. Diese sind sowohl für Strafverfolgungsbehörden als auch für Beschuldigte und Angeklagte von großer Bedeutung. Was es mit der Strafprozessordnung genau auf sich hat und welche Vorschriften sie beinhaltet, erfährst du im Folgenden.
Strafprozessordnung: Inhalt & Definition
Die Strafproprozessordnung (StPO) beinhaltet insgesamt 439 Paragraphen. Auch die Berufung im Strafverfahren ist in der Strafprozessordnung geregelt. (Paragraph 312 bis 338). Neben den vielen Paragraphen ist die StPO in insgesamt sechs Bücher unterteilt. Diese befassen sich wiederum mit den unterschiedlichen Aspekten des Strafverfahrens.
Das erste Buch behandelt allgemeine Vorschriften zum Strafverfahren. Hierzu zählen zum Beispiel der Geltungsbereich der StPO und die Strafverfahrensgrundsätze. Im zweiten Buch sind die Zuständigkeiten der Strafgerichte und die unterschiedlichen Verfahrensarten (Ermittlungsverfahren, Strafverfahren etc.) geregelt. Das dritte Buch beinhaltet alle Vorschriften zur Straftatenverfolgung. Im vierten Buch werden hingegen die Rechte und Pflichten der im Strafverfahren Beteiligten (Beschuldigte, Opfer und Co.) geregelt. Hierzu zählen unter anderem auch die beiden Punkte „Akteneinsicht“ und „Einlassung“ bei einem Strafverfahren. Das fünfte Buch enthält alle Regelungen zu den Rechtsbefehlen im Strafverfahren. Hierzu zählen zum Beispiel das Rechtsmittelverfahren gegen Urteile (Strafverfahren eingestellt, etc.) oder Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden. Im sechsten und letzten Buch der Prozessordnung werden schließlich Vorschriften zum Strafvollzug behandelt.
Wissenswert: Die Gerichtskosten für ein Strafverfahren sind in der sogenannten Kostenordnung (KostO) festgelegt. Sie sind demnach nicht Bestandteil der Strafprozessordnung.
Geschichte & Entwicklung
Die Strafprozessordnung hat ihre Wurzeln im deutschen Recht des 19 Jahrhunderts. Erstmals eingeführt wurde sie im Jahr 1877. Seitdem kam es zu mehrmaligen Reformationen und Anpassungen. Schließlich musste die StPO den wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen im Strafrecht stets gerecht werden. Heute gilt die Strafprozessordnung als zentrales Gesetz, das sämtliche Regeln im deutschen Strafrecht festlegt.
Anschließende Gesetze der Strafprozessordnung
Neben der Strafprozessordnung gibt es noch einige weitere Gesetze, die das Strafverfahren ergänzen und spezifizieren. Hierzu zählen zum Beispiel auch das Jugendgerichtsgesetz, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Opferentschädigungsgesetz.
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