Schäden durch Haustiere in der Mietwohnung: Wer haftet?
Wenn es um Schäden geht, die durch Haustiere in deiner Mietwohnung verursacht werden, stellt sich die Frage: Wer haftet dafür? Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Tierhalter:innen für Schäden verantwortlich, die durch ihre Tiere entstehen. Gerade in Mietwohnungen kann es knifflig sein, zwischen normaler Abnutzung und Schäden zu unterscheiden. Wann müssen Mieter und Mieterinnen für Schäden durch ihre Haustiere haften?
Wand zerkratzt? In diesen Fällen kann dein Vermieter Ersatz verlangen
Es ist normal, dass eine Wohnung im Laufe der Mietzeit Gebrauchsspuren zeigt. Dein Vermieter oder deine Vermieterin hat dir erlaubt, ein Haustier zu halten. In diesem Fall muss er oder sie möglicherweise mehr Abnutzung hinnehmen. Ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz vom 20. Dezember 2013 (Aktenzeichen: 162 C 939/13) verdeutlicht dies:
In diesem Fall wurde die Klage eines Vermieters abgelehnt. Er wollte einen Schadensersatzanspruch für Kratzspuren auf dem Parkett durchsetzen, die vom Hund des Mieters verursacht wurden. Das Gericht entschied, dass diese Kratzspuren als normale Abnutzung durch die natürlichen Bewegungen des Hundes anzusehen seien. Die auf Holzböden hinterlassenen Spuren von Haustieren gelten als normale Abnutzungsspuren. Kratzer an der Wand sind jedoch eine andere Geschichte.
Wenn z. B. die Katze an der Wand kratzt, handelt es sich um keinen Schaden, der aus der natürlichen Laufbewegung der Katze resultiert. An dieser Stelle lässt sich einwenden, dass der Mieter oder die Mieterin der Obhutspflicht nicht nachkommt. Es ist nämlich möglich, die Tapete gegen Schäden durch Haustiere in der Mietwohnung zu schützen. Katzenbesitzer:innen müssen ihren Vierbeinern Kratzmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
Ähnlich wie mit Kratzern an der Wand verhält es sich mit Schäden durch Urin und Kot. Wenn der Vermieter oder die Vermieterin die Haustierhaltung vertraglich erlaubt, müssen Schäden durch Haustiere als Abnutzungsspuren akzeptiert werden. Ist jedoch durch Urin oder Kot das Laminat aufgequollen, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Dabei handelt es sich nicht um normale Abnutzungen. Der Haustierbesitzer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich das Haustier artgerecht entleeren kann. Wird diese Verpflichtung verletzt, haben Vermieter:innen ein Recht auf Schadensersatz.
Die rechtliche Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Es wird ermittelt, ob Mieter:innen für die Haftung bezüglich des Schadens durch das Haustier in der Mietwohnung verantwortlich sind. Wichtig ist die Frage, ob die Mietpartei ihrer Verpflichtung zur Pflege der Wohnung nachkommt. Daneben spielt es eine Rolle, ob sie Schäden durch das Haustier vermeiden können. Dies geschieht z.B. durch artgerechte Haltung, Auslastung und verfügbarem Zubehör für das Tier.
Dein Hund kaut gerne an Möbeln?
Zerstört dein Hund gerne Dinge? Kaut er an Möbeln und anderen Gegenständen? Türen, Wände und Fußböden sind fester Bestandteil der Mietwohnung und gehören dem Vermieter oder der Vermieterin. Schäden an unbeweglichen Gegenständen werden als Mietsachschäden betrachtet. Dafür haften Hundehalter:innen.
Bei Schäden an beweglichen Gegenständen hängt es davon ab, ob die Gegenstände dir gehören oder nicht. Wenn du eine möblierte Wohnung angemietet hast, mietest du nicht nur die Wohnung, sondern auch Möbel und Dekoration. Für Schäden an gemieteten, beweglichen Gegenständen haftest du genauso wie für Beschädigungen in der Mietwohnung an unbeweglichen Gegenständen. Die genannten Regeln gelten nicht nur für Hunde. Sie gelten auch für Schäden, die deine Katze verursacht. Alle Haustiere in der Mietwohnung fallen unter diese Regelung.
So kannst du dein Haustier absichern
Eine Haftpflichtversicherung für Haustiere bewahrt dich im Schadenfall vor hohen Kosten. Die Versicherung übernimmt bei Schäden durch Haustiere in der Mietwohnung die Schadensersatzleistungen. Dabei sichert dich die Versicherung sowohl gegen Mietsachschäden, als auch gegen andere Sachschäden ab.
Wichtig: Um sich gegen Schäden durch Haustiere in der Mietwohnung abzusichern, ist eine Haftpflichtversicherung für Haustiere unverzichtbar. Eine Hausratversicherung mit Haustier-Zusatz gibt es nicht. Die Versicherung greift nicht, wenn Tierhalter:innen grob fahrlässig handeln.
Das solltest du zusätzlich tun, um dich zu schützen
Sei auf mögliche Schäden, die dein Haustier verursacht, vorbereitet. Es ist wichtig, sich an die folgenden Ratschläge zu halten.
- Vertragsgestaltung: Lasse dir die Katzen- oder Hundehaltung im Mietvertrag schriftlich ausdrücklich erlauben. So beugst du späteren Streitigkeiten vor.
- Prävention: Versuche alles, um einen Schadenfall oder Streit zu vermeiden, indem du z. B. deine Haustiere nie länger unbeaufsichtigt zurücklässt
- Schütze Tapeten, Wände und Möbel
- Stelle deinem Haustier genug Möglichkeiten zur Verfügung um einem Kratz- oder Kaudrang nachzukommen, ohne etwas zu zerstören
- Renovierung: Beseitige die Schäden selbst, sofern es dir möglich ist. Eine neue Tapete lässt sich leicht anbringen. Den Austausch einer Tür oder eines Teppichs solltest du hingegen vorher mit deinem Vermieter oder deiner Vermieterin besprechen.
Vermieter:innen können einen Teil dazu beitragen, Streitigkeiten über Schäden durch Haustiere in der Mietwohnung zu vermeiden. Es ist ratsam, dass sie von Mieter:innen einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Haustier verlangen. Empfindliche Gegenstände in der Mietwohnung können gegen mögliche Schäden durch Haustiere im Mietvertrag speziell abgesichert werden. Vermieter:innen sollten sich rechtliche Beratung einholen, da bestimmte Formulierungen im Mietvertrag rechtlich nicht wirksam sind.
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