Haftung – eine kurze Definition

Von Erik Lehnert 24 Juli, 2023
4 Minuten
Amtshaftung

Das Wort Haftung kennst du von deiner Kfz-Versicherung. Sie übernimmt deine Haftpflicht im Straßenverkehr und deckt Schäden deines Unfallgegners, bist du für diese verantwortlich. Ob sie auch die Deckung bei Eigenschäden übernimmt, hängt von deinem Versicherungsschutz ab. Das ist aber nur ein Teilgebiet des umfangreichen Haftungsbegriffes, hinter dem sich eine grundsätzliche Leistungspflicht eines/r Schuldners/in verbirgt. Doch was bedeutet das genau? Wir erklären dir, was Haftung ist und wie wichtig sie sein kann. 

Was bedeutet Haftung?

Der Begriff der Haftung ist zivilrechtlich relevant. Kaufst du ein fehlerhaftes Laptop, hast du einen Schaden. Doch wen kannst du nun belangen? So einfach, wie es scheint, ist es oft nicht.

Die Voraussetzungen für eine Verantwortlichkeit sind vielfältig. In Streitfällen müssen Richter*innen die Haftungsfrage klären. Dabei kann die Haftung

  • vertraglich oder gesetzlich begründet sein
  • durch eigenes oder Fremdverschulden entstehen 
  • vorsätzlich oder fahrlässig verübt werden.

Und das war immer noch nicht alles. Neben Ausnahmen gibt es zahlreiche Haftungsarten. Sie alle können Ansprüche auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung begründen. 

Welche Arten von Haftung gibt es?

Was Haftung bedeutet, richtet sich nach dem einschlägigen von insgesamt acht Rechtsgebieten. Wir konzentrieren uns auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). 

Die allgemeine Haftung umfasst grundsätzlich Eigenverschulden. Ausnahmsweise musst du für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einstehen – also Personen, die mit deiner Zustimmung Aufgaben für dich ausführen. 

Die besonders Haftung trifft beispielsweise Amtspersonen, Fahrer oder Halter eines Kraftfahrzeuges. Dafür kannst du einen Unfall verschuldet haben. Es reicht aber auch eine Gefährdungshaftung. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass Autofahren potenziell immer dritte gefährdet. 

Verschulden kann nach § 823 BGB auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen.

  • Vorsatz entspricht Absicht. Du haftest ausnahmslos. 
  • Leichte / grobe Fahrlässigkeit. Du hättest die Folgen deines Verhaltens voraussehen können oder müssen. Beispiel: Du singst im Auto, bist abgelenkt und verursachst einen Unfall. 

Nach § 276 BGB kann der Verschuldensgrad vertraglich gemindert oder verschärft werden. 

Bei einer verschuldensunabhängigen Haftung schließlich sind die Umstände an sich so gefährlich, dass ein Haftungsanspruch weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit verlangt. 

  • Dein Hund kann immer zubeißen
  • Autos im Betrieb gefährden immer andere 

§ 7 StVG regelt deine Fahrzeughalterhaftung. Hier erkennst du die immense Bedeutung einer Haftung. Denn ein schwerer Unfall kann teuer werden. Glücklicherweise springt deine Haftpflichtversicherung ein. Nimm daher immer deinen Versicherungsschein mit. So kannst du sofort einen Unfallschaden melden und weitere Schritte den Profis überlassen.

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_598328698Ratirath;

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