Schadenabwendungskosten

Von Annalena B. 13 Oktober, 2023
4 minutes
Schadenabwendungskosten

Schadenabwendungskosten kommen aus dem Bereich der Sachversicherung wie zum Besipiel in der Wohngebäudeversicherung zum Einsatz. Gemäß Paragraf 82 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Versicherungsnehmer oder -nehmerinnen eine sogenannte Schadenabwendungspflicht sowie eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet im Grunde genommen lediglich, dass du im Falle eines Schadenfalls die Pflicht hast, alles dafür zu tun, dass der Schaden sich nicht weiter ausbreitet. Natürlich kann das zu Kosten führen. Hierbei handelt es sich um die Schadenminderungskosten. In diesem Artikel möchten wir dich über die Schadenminderungskosten aufklären und dir zeigen, welche Aufgaben und Pflichten mit diesen einhergehen.

Schadenabwendung und Schadenminderung

Von der Schadenminderung wird gesprochen, wenn ein Schaden schon eingetreten ist und die weitere Ausbreitung vermieden werden soll. Die Schadenabwendung kommt dann zum Einsatz, wenn ein potenzieller Schaden durch prophylaktische Maßnahmen verhindert werden soll. Im Folgenden möchten wir dir Beispiele für beide Fälle geben.

Beispiele für die Schadenminderungskosten

Ein gutes Beispiel ist ein Dachfenster, welches während des Sturms beschädigt wurde und nun nicht mehr sicher schließt. In Verbindung mit Regen kann ein defektes Dachfenster schnell zu Wasserschäden an deinem Hausrat führen. Als Versicherungsnehmer oder -nehmerin musst du nun handeln. Da es nun natürlich länger dauern kann, bis jemand zur Reparatur kommt, muss das Fenster erst einmal provisorisch repariert werden. Die Kosten für reißfeste Folie, Klebeband und Co. werden nun von der Versicherung übernommen.

Gab es einen Einbruch in deiner Wohnung und wurde dabei die Wohnungstür so stark beschädigt, dass diese nicht mehr sicher schließt, muss für den Zeitraum bis zum Einbau einer neuen Tür Sicherheitspersonal positioniert werden. Diese Kosten können auch von der Versicherung übernommen werden, wenn sie verhältnismäßig zum Schaden stehen.

Wichtig zu wissen: Die Schadenminderungskosten dürfen keinesfalls höher ausfallen als die Kosten, welche bei einer möglichen Ausbreitung des Schadens anfallen würden. Der Versicherungsschutz der (Wohn-)Gebäudeversicherung würde in diesem Fall nicht greifen.

Wer übernimmt die Kosten?

Wenn du dir die verschiedenen Hausratversicherungen anschaust, wirst du schnell merken, dass sowohl die Kosten für die Schadenminderung als auch die Kosten für die Schadenabwendung nicht in einer unbegrenzten Höhe übernommen werden. Sie werden auch nicht bis zur Höhe des abgewendeten oder aber geminderten Schadens übernommen.

Von dem Versicherungsunternehmen werden immer Höchstgrenzen festgelegt, welche sich auf die Abwendungsmaßnahme bzw. die Minderungsmaßnahme beziehen. Es werden also Kosten für einen Wachdienst im Falle einer defekten Haustür detailliert festgelegt.

Wichtig: Als Versicherungsnehmer und -nehmerin hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung. Selbst dann, wenn deine Maßnahme nicht funktioniert und somit nicht zielführend war.

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_636506767; M+Isolation+Photo

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