Radweg

Von Marie 3 April, 2023
4 minutes
Radweg

Vor allem in größeren Städten zeigt sich immer wieder, dass die Teilnahme am Straßenverkehr für Radfahrer:innen gefährlich sein kann.

Dies gilt vor allem dann, wenn kein Radweg vorhanden ist, der Radfahrende vom Rest der Verkehrsteilnehmenden trennt. In diesem Fall musst du auf der Straße fahren.

Umgekehrt bedeutet ein Radweg natürlich nicht, dass du auf andere „Sicherheits-Accessoires“, wie zum Beispiel eine ausreichende Fahrradbeleuchtung verzichten kannst oder dass es hier erlaubt wäre, die Promillegrenze beim Fahrrad zu überschreiten oder die Vorfahrtsregeln zu missachten. Aber musst du Radwege laut StVO immer benutzen? Und was, wenn nur auf einer Seite ein Radweg vorhanden ist? Diese und weitere Fragen beantworten wir dir hier.

Fahrradwege: Definition

Egal, ob auf einer größeren Straße oder auf einer Fahrradstraße: Ein Fahrradweg dient dazu, den Verkehr zu organisieren.

Sie dürfen in den meisten Fällen ausschließlich von Radfahrer:innen genutzt werden. Wichtig ist, dass die Wege so gekennzeichnet sind, dass du sie klar als Radweg erkennen kannst. Besonders praktisch ist, dass die meisten Radwege sowohl farblich als auch durch Schilder gekennzeichnet sind. Das ist besonders wichtig für das Fahrradfahren im Winter. So fällt es schwer, sie zu übersehen. Beachte, dass Radwege ausschließlich zum Fahren gedacht sind. Somit darfst du dein Fahrrad nicht auf Radwegen abstellen.

Der Radweg in der StVO

Alles, was du über die Nutzung von Fahrradwegen wissen musst, kannst du in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nachlesen. Hier ist in § 2 Absatz 1 festgelegt, dass Radfahrer:innen in der Regel auf der Straße fahren müssen. Ist ein Fahrradweg vorhanden, kann dieser genutzt werden. In den meisten Fällen ist es den Radfahrenden jedoch freigestellt, ob sie den Radweg nutzen möchten oder nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen.

So gibt es unter anderem neue Verkehrsschilder aus der StVO 2021, die darauf hinweisen, dass keine Wahlmöglichkeit besteht, sondern du den vorhandenen Radweg benutzen musst. Damit du immer genau weißt, was vorgeschrieben ist, setze dich mit Verkehrsschilder für Fahrradfahrende auseinander. Die Zeichen 237, 240 und 241 zeigen an, dass du die vorhandenen Radwege benutzen musst. Bei ihnen handelt es sich um die runden blauen Schilder, auf denen ein weißes Rad abgebildet ist. Manchmal sind in diesem Zusammenhang auch Fuß- und Radwege zusammengelegt. Bei ihnen musst du natürlich darauf achten, Fußgänger:innen nicht zu gefährden.

Zudem legt die StVO fest, dass du dich generell an das Rechtsfahrgebot halten musst. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn der Weg mit einem „Radverkehr frei“ oder einem „Radfahrer im Gegenverkehr“ gekennzeichnet ist, darfst du den Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung nutzen.

Radweg

Radweg: Wann liegt eine Benutzungspflicht vor?

Eine Benutzungspflicht des Radweges liegt immer dann vor, wenn dieser mit den oben genannten Zeichen (237, 240 oder 242) versehen ist. Die Zeichen zeigen eine blaue Grundfläche mit dem weißen Piktogramm eines Fahrrades. Je nach Darstellung verweist das Schild darauf, dass der Weg auch von Fußgänger:innen genutzt werden darf.

Es gelten einige Regeln, damit du den Fahrradweg auch benutzen kannst:

  • Der Fahrradweg darf nicht mehr als fünf Meter von der Fahrbahn entfernt sein.
  • Er muss in die richtige Richtung führen. Wenn du also in entgegengesetzter Richtung auf dem Radweg unterwegs bist, musst du auf der Straße fahren, sofern auf der anderen Seite kein Radweg vorhanden ist.
  • Der Weg muss von Schnee befreit
  • Er darf nicht zugeparkt

Zu guter Letzt muss es dir als Radfahrer:in schlicht zumutbar sein, den Weg zu befahren. Ist er mit Schlaglöchern, Müll oder anderen Hindernissen gespickt, ist dies nicht der Fall. Oft handelt es sich bei der Frage „Zumutbar oder nicht?“ um eine individuelle Entscheidung, die im Zweifel ein Gericht entscheiden muss.

Kinder auf dem Radweg

Das richtige Fahren auf dem Fahrradweg spielt schon bei der Fahrradprüfung in der Grundschule eine wichtige Rolle. Nur Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen mit ihrem Rad auf dem Gehweg fahren. Unabhängig davon, ob ein Radweg vorhanden ist oder nicht. Radverkehrsanlagen dürfen dementsprechend in diesem Alter generell noch nicht befahren werden, solange es einen Gehweg gibt.

Wenn dein Nachwuchs zwischen acht und zehn Jahren alt ist, steht es deinem Kind frei, zu entscheiden, ob es auf dem Fahrradweg oder auf dem Gehweg unterwegs sein möchte. Sollte dein Kind noch deutlich jünger sein, ist es meist sinnvoller und sicherer, dein Kind auf einen Fahrrad-Kindersitz zu setzen.

Bildnachweise:
Headerbild: ©AdobeStock_327612906 ; Алексей Голуб
Bild 1: ©AdobeStock_168877739 ; Drobot Dean

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