Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe ist nützlich, wenn du nach einem Verkehrsunfall Streitigkeiten vor Gericht klären musst. Die Hilfe schützt dich davor, in finanzielle Not zu geraten. Denn in einem gerichtlichen Verfahren können verschiedene Kosten auf dich zukommen. Der Verlierer des Gerichtsprozesses muss die Prozesskosten tragen. Das wird auch als Prozesskostenrisiko bezeichnet. Personen mit wenig Einkommen können dafür die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen. Das ist eine finanzielle Unterstützung durch den Staat. Sie macht die Durchführung eines Gerichtsverfahrens für alle Parteien möglich.
Nach dem Unfall: Voraussetzungen, um Prozesskostenhilfe zu erhalten
Ob durch einen Auffahrunfall oder durch Augenblicksversagen – im Straßenverkehr lauern einige Gefahren. Wenn du einen Konflikt nicht ohne ein Gericht klären kannst, dann darfst du Prozesskostenhilfe beantragen. Dazu musst du nachweisen, dass du die Kosten für den Rechtsfall nicht selber tragen kannst. Diese Unterstützung verhindert eine finanzielle Diskriminierung vor Gericht. Das gilt auch für gerichtliche Verfahren außerhalb von Deutschland und der EU für dich. Trotz finanzieller Unterstützung bleibt die freie Anwaltswahl für dich bestehen.
Damit du die Prozesskostenhilfe erhalten kannst, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst wirtschaftlich bedürftig sein. Die Grundlagen dafür legt die Zivilprozessordnung (ZPO) fest.
- Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen.
- Die Bewilligung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann dazu führen, dass die Voraussetzung der Bedürftigkeit für dich wegfällt. Das ist der Fall, wenn dir die Versicherung eine Deckungszusage gibt. Wenn ein solcher Umstand vorliegt, musst du das unbedingt dem Gericht mitteilen. Der Verkehrsrechtsschutz bietet dir ebenfalls finanzielle Unterstützung. Der Fokus bei dieser Versicherung liegt vor allem darauf, dass deine eigenen Ansprüche gedeckt werden. Das bezieht sich auf Beratungs-, aber auch Anwalts- und Gerichtskosten.
So kannst du Unterstützung für Gerichtskostenbeihilfe beantragen
Damit du Prozesskostenhilfe erhältst, musst du einen Antrag stellen. Den Antrag kannst du schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichtes einreichen. Für den Antrag musst du deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Die folgenden Dokumente musst du für die Bearbeitung des Antrags vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über monatliche Zahlungsverpflichtungen
- Einkommensnachweise
- Unterlagen betreffend der zugrunde liegenden Klageschrift
Ein Vorteil für dich ist, dass du auch erst im Rahmen des Gerichtstermins selbst noch die Möglichkeit hast, den Antrag zu stellen. Der Zeitpunkt der Antragstellung muss dabei aber immer vor dem Ende des Verfahrens liegen. Du kannst auch schon vor der Klageerhebung einen Antrag stellen. Wichtig dabei ist natürlich, dass du deinen Antrag immer an das Gericht stellst, bei dem die Klageschrift eingereicht ist. Es ist auch möglich, dass du sie zusammen mit der Klageschrift oder nach der Klageerhebung einreichst.
Die Prozesskostenhilfe kannst du für verschiedene Verfahren in Anspruch nehmen. Dazu gehören Verhandlungen vor dem Zivilgericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht und Sozialgericht.
Im Strafverfahren gibt es Einschränkungen. Für Angeklagte im Strafverfahren gibt es die Pflichtverteidigung. Diese ist aber keine finanzielle Hilfe. Der Begriff Verfahrenskostenhilfe ist für Verfahren nach dem FamFG gebräuchlich. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In einem Adhäsionsverfahren kannst du zivilrechtliche Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen. Weil diese Ansprüche ins Zivilrecht fallen, ist auch in diesem Fall Prozesskostenhilfe möglich.
Prozesskostenhilfe: Musst du das Geld zurückzahlen?
Eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe ist nicht immer erforderlich. In der Regel musst du die Kosten nicht tilgen. Es gibt aber Umstände, unter denen du die finanzielle Hilfe doch zurückzahlen musst. Dazu kommt es, wenn sich deine finanzielle Lage innerhalb von vier Jahren nach dem Ende des Gerichtsverfahrens nachdrücklich verbessert. Aber keine Sorge. Du musst nicht alle Kosten auf einmal ausgleichen. Kommt es zu einer Rückzahlung, kannst du die ausgezahlte Prozesskostenhilfe ratenweise zurückzahlen. Deine Rückzahlungsverpflichtung wird dabei auch an deine aktuelle finanzielle Situation angepasst.
Die Beträge musst du natürlich nur zurückzahlen, wenn sie auch ausgezahlt wurden. Das geschieht ausschließlich, wenn du das Gerichtsverfahren verlierst. Gewinnst du, muss dein Gegner die Prozesskosten tragen. Bei einem Verfahren vor dem Sozialgericht musst du in der Regel nichts bezahlen, auch wenn du den Prozess verlierst.
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