Ombudsmann/Ombudsfrau: Was ist eine Ombudsperson?
Kommt es zu Problemen oder Streitigkeiten mit der Versicherung, sind Privatpersonen schnell im Nachteil. Hier kommt der Versicherungs-Ombudsmann oder eine Ombudsfrau ins Spiel: Sie bieten kostenlose Beratung und Hilfe.
Als unabhängige Schlichtungsstelle sind sie für Rechtsstreitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zuständig. Dabei nimmt eine Ombudsperson eine Beschwerde entgegen und hilft der betroffenen Person, diese rechtlich korrekt zu formulieren. Auch als Beratungsstelle für das weitere Vorgehen spielt sie eine wichtige Rolle, denn sie kann in Streitfällen verbindliche Schlichtungsurteile aussprechen.
Die Ombudsperson: Die Schlichtungsstelle in Versicherungsfragen
Aber was ist eigentlich eine Ombudsperson? Der etwas seltsame Begriff stammt aus Skandinavien und bezeichnet eine unparteiische Schiedsperson. Diese solle beim Schlichten von Streitigkeiten helfen. Im Mittelalter waren Ombudspersonen eher für Meinungsverschiedenheiten zwischen Privatpersonen zuständig – eine Art “vereinfachtes Zivilgericht”. Heute wird der Begriff jedoch vor allem für Schlichtungsstellen zwischen Institutionen und Einzelpersonen verwendet.
Versicherungen, Banken, Ministerien und andere Institutionen sind bei solchen Streitfällen klar im Vorteil: Sie verfügen über Rechtsabteilungen und das Fachwissen, das die meisten Verbraucher:innen nicht haben. Eine Ombudsperson bietet hier Beratung und klärt über die genaue Rechtslage im jeweiligen Bereich auf. Damit helfen sie, faire Bedingungen bei Meinungsverschiedenheit zu schaffen.
Ombudspersonen bringen Streitfälle auch zum Abschluss, indem sie ein Schlichtungsurteil fällen. Je nach genauem Fachbereich ist diese Entscheidung verbindlich oder nur eine Empfehlung. Außerdem gibt es häufig auch Einschränkungen, wie zum Beispiel: “Nur bei Versicherungsangelegenheiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verbindlich”.
Wer ist aktuell für den Bereich der Versicherungen zuständig?
Der aktuelle Ombudsmann für Versicherungen bearbeitet gemeinsam mit 40 Expert:innen Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen. Er kümmert sich dabei um fast alle Arten von Versicherungen: Hausrat, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen zählen genauso in sein Fachgebiet wie alle Arten von Kfz-Versicherungen, wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherungen.
Durch die hohe Anzahl an Fahrzeugen und die geltende Versicherungspflicht zählen Kfz-Versicherungen sogar zu den häufigsten Versicherungsformen.
Nicht zuständig ist er hingegen für Krankenversicherungen – hier gibt es eine eigene Ombudsstelle. Denn das Konzept der Ombudsperson ist weit verbreitet und findet sich in unterschiedlichen Bereichen wieder. So gibt es neben der Variante für Versicherungen und Krankenversicherungen auch eine Ombudsperson für Banken. Ebenso gibt es einen „Ombudsmann für die Wissenschaft”.
Diese Vorteile bietet das Ombudsmann-Verfahren
Hast du dich mit deiner Versicherung in Verbindung gesetzt, aber die Antwort ist nicht zufriedenstellend? Dann kannst du dich an die Ombudsperson für Versicherungsfragen wenden. Dessen fachkundige Beratung bietet dir eine Reihe von Vorteilen:
- Als Versicherungskundin oder Versicherungskunde entstehen für dich durch die Ombudsperson keine Kosten. Lediglich für erstellte Kopien und Porto können Gebühren anfallen.
- Von der Beschwerde bis zum Abschluss des Verfahrens vergehen im Schnitt weniger als drei Monate. Die Erfolgsquote liegt bei mehr als 40 Prozent! Die Schlichtungsstelle arbeitet also relativ schnell und mit gutem Ergebnis.
- Die Ombudsperson ist unabhängig und nur Recht und Gesetz gegenüber verpflichtet. Die Versicherungen bezahlen oder beeinflussen ihn nicht und er liefert dir eine objektive Beratung.
- Du kannst deine Beschwerde schnell und unkompliziert über ein Online-Formular Auch per Telefon oder E-Mail ist der Kontakt möglich.
- Hast du dich an die Beratungsstelle gewandt, können die Ansprüche aus der Streitigkeit mit deiner Versicherung nicht mehr verjähren.
- Die Beratung und Entscheidung sind für dich nicht verpflichtend. Du kannst dich jederzeit für den Rechtsweg entscheiden und dein Anliegen vor Gericht klären. Entscheidet die Schlichtungsstelle jedoch in deinem Sinne und der Streitwert lag unter 10.000 Euro, ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet!
Fühlst du dich von deiner Versicherung ungerecht behandelt, solltest du nicht zögern, Kontakt mit der Ombudsstelle aufzunehmen. Insbesondere Fahranfänger:innen kennen sich mit ihrer Versicherung oft nicht aus und nehmen ihre Rechte nicht wahr. Die Schlichtungsstelle schafft hier Abhilfe – ohne Risiko für die Betroffenen.
Ombudsleute finden, einschalten & Beschwerde einreichen: So funktioniert das Schlichtungsverfahren
Hast du ein Problem mit deiner Versicherung, musst du diese zuerst selbst kontaktieren. Erst, wenn dieser Weg zu keinem positiven Ergebnis geführt hat, kannst du die Ombudsperson einschalten.
Die Streitigkeiten, die Verbraucher:innen mit Versicherungen haben, sind zahlreich. Rund um das Thema Kfz-Versicherung kontaktieren sie die Ombudsperson beispielsweise oft bei Problemen mit der Rückstufung nach Unfällen oder bei einer Kündigung. Auch eine Zahlungsverweigerung der Kfz-Versicherung verursacht häufig Schwierigkeiten.
Hast du der Ombudsperson dein Anliegen geschildert, informiert diese zunächst das betroffene Versicherungsunternehmen. Der Versicherer hat nun die Chance, seine Entscheidung noch einmal zu ändern – in diesem Fall wird der Streit beigelegt.
Bleibt das Problem jedoch bestehen, prüft die Ombudsperson die Rechtslage und trifft eine Entscheidung. In Fällen bis zu 10.000 Euro Streitwert ist diese für den Versicherer verbindlich – er muss dich bei einer entsprechenden Entscheidung entschädigen. Bei höheren Summen – bis maximal 100.000 Euro – ist lediglich eine Empfehlung möglich. Hier sind oft weitere rechtliche Schritte nötig.
Gut zu wissen: Die Ombudsstelle berät dich zu allen Fragen rund um Kfz-Versicherungen. Die Expert:innen haben umfangreiches Fachwissen zu Vollkasko-, Teilkasko- und Haftpflichtversicherungen, Erstverträgen, Versicherungswechsel und mehr. Du kannst sie zu allen Versicherungsstreitigkeiten befragen – nur Krankenversicherungen sind ausgenommen, da diese über eine eigene Ombudsstelle verfügen.
Sonderfall: Streitigkeiten mit Versicherungsvermittler:innen
Auch bei Streitigkeiten mit den Vermittlern von Versicherungen kannst du dich an eine Ombudsperson wenden. Allerdings muss hier eine ernsthafte Beschwerde, wie etwa eine Schadensersatzforderung, vorliegen. Nur dann wird die Schlichtungsstelle aktiv.
Echte Probleme mit den Versicherungsvermittler:innen sind in der Praxis nämlich eher selten. In den meisten Fällen sind es die jeweiligen Versicherungen, mit denen Streitigkeiten bestehen. Die Ombudsperson kann dir genau erklären, ob Vermittler:in oder Versicherungsunternehmen selbst verantwortlich sind und geht dir bei den weiteren Schritten danach zur Hand.
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