Nutzungsausfall beim Auto

Von John Smith 30 August, 2022
4 minutes

Du bist gerade im Auto unterwegs und plötzlich passiert dir ein unverschuldeter Unfall, weil dir beispielsweise jemand ins Auto fährt. Du selbst bist körperlich unversehrt, doch bei deinem Auto sieht es etwas anders aus: Du kannst dein Fahrzeug aufgrund des entstandenen Schadens nicht mehr benutzen. Da du auf das Auto angewiesen bist, brauchst du einen Ersatz. In einem solchen Schadensfall hast du zwei Optionen: Entweder du nimmst dir einen Mietwagen oder du findest eine andere Möglichkeit, mobil zu bleiben. Im zweiten Fall hast du unter Umständen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Thema Nutzungsausfall wissen musst.

Mit unserer Kfz-Versicherung brauchst du dir über den Nutzungsausfall nach einem Unfall keine Gedanken machen. Wir übernehmen nicht nur die Unfallkosten, sondern bieten auch Unterstützung für alternative Fortbewegungsmittel, damit du während der Reparatur mobil bleibst – eine zuverlässige Absicherung für deine Fahrt.

Definition: Was ist der Nutzungsausfall?

Bist du im Alltag auf dein Auto angewiesen, hast bei einem Nutzungsausfall Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung. Alternativ kannst du dir aber auch einen Mietwagen zur Verfügung stellen lassen, um zum Beispiel zur Arbeit zu kommen. Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine finanzielle Kompensation, die die gegnerische Versicherung für die Zeit des Ausfalls bezahlt. Anspruch geltend machen kannst du, wenn eindeutig ist, wer der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin ist und du keine Mitschuld trägst. Der am Ende berechnete Betrag wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin getragen. Die Nutzungsausfallentschädigung fällt dabei meist höher aus als die Kosten für ein Ersatzfahrzeug. Wir empfehlen daher, dass du dich an einen Kfz-Sachverständigen oder eine Kfz-Sachverständige wendest. Diese sorgen dafür, dass eine faire Schadensregulierung stattfindet und hilft auch dabei, die Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

Nutzungsausfallentschädigung: Welche Voraussetzungen gelten für den Nutzungsausfall beim PKW

Die wichtigste Voraussetzung, um eine finanzielle Kompensation zu erhalten, ist die volle Schuld des anderen Fahrers oder der anderen Fahrerin. Solltest du eine Teilschuld haben, hast du nur teilweise oder gar keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Das gilt zum Beispiel bei Nutzung des Handys am Steuer. Darüber hinaus musst du nachweisen können, dass du im Alltag auf das Auto angewiesen bist. Wenn du unter der Woche öffentliche Verkehrsmittel nutzt und nur ab und zu am Wochenende fährst, wird dies schwierig. Fährst du aber die darauffolgende Woche in einen bereits geplanten Urlaub, kannst du dies durchaus als Nachweis vorlegen.

Wichtig: Die Ausfallentschädigung bekommst du nur, wenn sich das Auto währenddessen zur Reparatur in der Werkstatt befindet.

Jedoch ist es unter Umständen auch möglich, ohne einen aktiven Nutzungswillen finanzielle Entschädigungen zu erhalten. Stell dir vor, du wurdest bei dem Unfall verletzt und liegst deswegen im Krankenhaus. Auch wenn andere Personen, wie zum Beispiel deine Familie, auf dein Auto angewiesen sind, können diese Ansprüche geltend machen.

Auch für ein Motorrad kannst du eine Nutzungsausfallentschädigung erwirken. Voraussetzung hierfür ist, dass du das Fahrzeug für den alltäglichen Gebrauch benötigst. Handelt es sich hingegen um ein Zweitfahrzeug, welches du nur in deiner Freizeit nutzt, steht dir keine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Nutzungsausfall berechnen: Nutzungsausfallhöhe und Nutzungsausfallklassen

Für eine Nutzungsausfallentschädigung solltest du immer einen Gutachter oder eine Gutachterin hinzuziehen, die den Schaden sachgemäß aufnimmt und dokumentiert. Das Gutachten sollte ebenfalls Angaben zur Dauer des Nutzungsausfalls (in Tagen) enthalten, da sich die Versicherungsgesellschaften danach richten. Die  Reparaturdauer ist dabei identisch mit dem Mindestzeitraum des Nutzungsausfalls. Wird das Gutachten nicht am Tag des Unfalls erstellt, kann dieser Tag dennoch dazugerechnet werden. Ebenso kannst du Sonn- und Feiertage geltend machen. Du darfst diesen Prozess allerdings nicht in die Länge ziehen. Deine Ansprüche können sonst verfallen.

Sollte die Reparatur aufgrund fehlender Bauteile länger dauern als angegeben, solltest du dies belegen können. Wende dich hierzu am besten direkt an deine Versicherung.

In der Regel gilt, dass eine Nutzungsausfallentschädigung nur maximal 14 Tage lang gezahlt wird. Wenn du dir nach einem Totalschaden ein neues Auto (online) kaufst, kann sich dieser Zeitraum bis zur Lieferung deines Neuwagens verlängern. Den Liefertermin solltest du dir unbedingt vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen.

Die Höhe der gezahlten Entschädigung hängt von mehreren Faktoren wie Modell, Baujahr und Ausstattung ab. Eine Nutzungsausfalltabelle gibt Auskunft über die verschiedenen Einstufungen und die Höhe der Entschädigung:

Fahrzeugkategorie Nutzungswert in Euro Beispielfahrzeug
1/A 23,00 Euro Renault Twingo
2/B 29,00 Euro VW Polo
3/C 35,00 Euro Opel Astra (74 kW)
4/D 38,00 Euro Toyota Corolla 2.0 D XL
5/E 43,00 Euro Audi A3 1.8
6/F 50,00 Euro Ford S-Max 1.6
7/G 59,00 Euro Audi A4 3.0
8/H 65,00 Euro BMW 330
9/J 79,00 Euro Mercedes C 300
10/K 119,00 Euro Porsche Panamera 3.0
11/L 175,00 Euro BMW 750i

 

Bei Fahrzeugen, die 5 Jahre oder älter sind wird oft eine Herabstufung um eine Klasse von der Versicherung vorgenommen. Bei Fahrzeugen, die 10 Jahre und älter sind, wird meist noch tiefer herabgestuft. In jedem Fall muss eine Reparatur bei Nutzungsausfall erfolgen und belegt werden können. Wir raten dir, das Unfallgutachten gut aufzuheben und dir eine detaillierte Rechnung von der Werkstatt ausstellen zu lassen.

Weitere Informationen zum Schadensfall und deiner Kfz-Versicherung findest du in unseren anderen Artikeln – zum Beispiel zu folgenden Themen:

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_266981316

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