Malusklasse

Von Annalena B. 22 November, 2023
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Malusklasse

Die Malusklasse ist die schlechteste Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung. Das Wort „Malus“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „schlecht“. Diese Kategorie enthält die höchsten Versicherungsprämien verbunden. Die Einstufung in die Malusklasse (auch bekannt als Schadenfreiheitsklasse M) erfolgt z.B.:

  • nach einem oder mehreren Unfällen mit Eigenverschulden im Jahr
  • durch Rückstufung von Fahranfänger:innen mit SF 0 oder SF ½ nach Unfall mit Eigenverschulden

So hoch sind die Versicherungsprämien in der Schadenfreiheitsklasse M

In der Malusklasse sind die Beiträge hoch. Hier werden über die standardmäßigen Beitragssätze der Versicherung hinaus, Risikoaufschläge angerechnet. Die Beitragsberechnung beginnt mit einem Basissatz von 100 % und addiert einen deutlichen Risikoaufschlag dazu. Je nach Versicherungsunternehmen und den individuellen Vertragsbedingungen kann dieser Risikoaufschlag erheblich variieren. Deshalb ist es schwer, eine genaue Prozentzahl in der SF M zu nennen. In den meisten Kfz- Haftpflichtversicherungen beträgt der Beitragssatz der Malusklasse ca. 240 – 280 %. Eine Rückstufung der Kfz-Versicherung in die SF M ist mit hohen finanziellen Anforderungen verbunden.

Neben der SF-Klassen Tabelle, gibt es eine spezielle Aufführung der Sonderklassen. Dazu gehören neben der Schadensfreiheitsklasse M:

  • SF ½: Mindestens 3 Jahre EU-Führerschein, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 100 – 140 %
  • SF S: Nach Rückstufung aus SF 1 ca. 150 – 175 %
  • SF 0: Fahranfänger:innen mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 200 – 260 %

So erreichst du eine bessere Schadenfreiheitsklasse nach der SF M

Die Zuordnung zur Malusklasse ist nicht endgültig und gilt zunächst für das kommende Versicherungsjahr. Bleibt das Jahr schadenfrei, besteht die Möglichkeit einer Besserstufung. Bei einem Versicherungsschutz über das gesamte Jahr hinweg erfolgt im Folgejahr die Hochstufung direkt in die SF 1. Wenn der Versicherungsschutz weniger als ein Jahr, mindestens sechs Monate bestand und kein Schaden verursacht wurde, folgt eine Rückstufung zur Schadenfreiheitsklasse 0. Vorteilhaft ist ein Versicherungswechsel nach einem Schadenfall oder zum Ende des Versicherungsjahres.

bildnachweis: Header: ©AdobeStock_638875983; deagreez

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