Kfz-Halterwechsel: Das musst du beachten!
Ganz gleich, ob du dir einen Pkw, ein Wohnmobil, ein Motorrad oder gar einen Anhänger zulegen möchtest: Sobald du ein gebrauchtes Kraftfahrzeug kaufst, das noch auf alte Fahrzeugeigentümer:innen zugelassen ist, musst du das Kfz ummelden. Schließlich findet hier ein Halterwechsel statt. Dasselbe gilt auch für ein geerbtes Fahrzeug. In diesem Fall erfolgt ein Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie. Was es beim Kfz-Halterwechsel zu beachten gibt, und ob du bei einem Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie eine Vollmacht benötigst, das erfährst du im Folgenden.
Wann und wo erfolgt der Kfz-Halterwechsel?
Wie bereits erwähnt, erfolgt ein Kfz-Halterwechsel immer dann, wenn es sich um einen Gebrauchtwagenkauf handelt, bei dem das Kraftfahrzeug noch auf den alten Besitzer zugelassen ist. Das trifft auch dann zu, wenn es sich um ein vererbtes Fahrzeug handelt. In beiden Fällen musst du für den Auto-Halterwechsel bzw. die Kfz-Ummeldung deine örtliche Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Nur dort kannst du den Halterwechsel deines Kfz durchführen lassen. Je nachdem, wo du wohnst, ist die richtige Behörde entweder die Stadtverwaltung für deinen Stadtkreis. Oder aber das Landratsamt für deinen Landkreis. Bitte bedenken, dass der Kfz-Halterwechsel in einem anderen Landkreis nicht möglich ist.
Diese Unterlagen brauchst du
Wichtig zu wissen ist, dass du für den Halterwechsel deines Kfz verschiedene Unterlagen benötigst. Am besten klärst du diesen Punkt vorab mit der zuständigen Zulassungsstelle.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung. Sofern ein Vertreter dein Auto ummelden bzw. den Halterwechsel durchführen soll, sind zusätzliche Unterlagen nötig: Personalausweis, Vollmacht des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin und eine Kopie des Ausweises des Halters bzw. der Halterin.
- Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz (Kfz-Haftpflichtversicherung) in Form der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Denn schließlich besteht hierzulande eine Versicherungspflicht.
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Prüfbescheinigung über die letzte Fahrzeug-Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Sofern neben dem Kfz-Halterwechsel auch noch ein Kennzeichenwechsel erforderlich ist, musst du die alten Nummernschilder mitbringen. Geht es um ein Importfahrzeug, benötigst du das COC-Papier.
So funktioniert das Kfz ummelden bzw. der Halterwechsel auch online: Seit dem Jahr 2019 können Fahrzeuge auch über das Onlineportal der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Hierfür benötigst du allerdings den neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Außerdem müssen die beiden Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 über verdeckte Sicherheitscodes verfügen.
Ein KFZ-Halterwechsel erfordert eine Aktualisierung deiner Autoversicherung, um sicherzustellen, dass der oder die neue Halter:in ausreichend abgesichert ist. Wähle eine flexible Autoversicherung, die reibungslose Halterwechsel ermöglicht und individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Zusätzlich empfiehlt es sich auch eine Reparaturkostenversicherung abzuschließen. Sie springt ein bei Schäden, die nicht durch Unfälle entstanden sind.
Wiederzulassung
Normalerweise erfolgt die Wiederzulassung eines stillgelegten Kfz ohne Halterwechsel. Denn normalerweise ist der Fahrzeugeigentümer sowohl vor als auch nach der Kfz-Abmeldung derselbe. Es sei denn, die Besitzerverhältnisse ändern sich. In diesem Fall muss die Kfz-Wiederzulassung nach einer Außerbetriebssetzung mit Halterwechsel erfolgen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du einen stillgelegten Gebrauchtwagen kaufst.
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