Kaufvertrag fürs Auto

Von Julia Schäfer 5 September, 2023
4 minutes

Sowohl beim Kauf eines gebrauchten Autos als auch beim Neuwagenkauf – ein Kaufvertrag sollte immer Bestandteil des Kaufs sein. Hier erfährst du alles, was du zum Thema Kaufvertrag fürs Auto wissen musst.

Darum brauchst du den Kaufvertrag fürs Auto

Um böse Überraschungen nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos zu vermeiden, solltest du immer einen Kaufvertrag aufsetzen. In vielen Fällen erhältst du den Vertrag bereits seitens Verkäufer:in. Diese Formalitäten sorgen dafür, dass du rechtlich abgesichert bist und sich Missverständnisse oder Unklarheiten direkt klären lassen.

Das muss in einem Kaufvertrag fürs Auto stehen

Ein Auto ohne Kaufvertrag zu verkaufen ist zwar möglich, jedoch nicht empfehlenswert. Aber was muss in einem Kaufvertrag stehen, damit er rechtlich gültig ist? Ganz egal, ob du einen vorgefertigten Kfz-Kaufvertrag verwendest oder selbst einen Vertrag gestaltest – diese Angaben muss er enthalten:

  • Name und Adresse der verkaufenden Person oder Firma
  • Name und Adresse der kaufenden Person
  • Spezifische Bezeichnung des Autos samt Fahrzeug-Identifikationsnummer, Erstzulassung und Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Eventuelle Mängel und Schäden am Fahrzeug – dazu gehören auch Unfallschäden, die schon repariert wurden.
  • Angaben über vorhandenes Zubehör und Zusatzausstattung
  • Gesamtpreis in Zahlen und Worten
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges
  • Ausschluss der Sachmängelhaftung bei einem privaten Verkauf
  • Frist der Verpflichtung für den/die Käufer:in, das Auto umzumelden

Das gilt für Verkäufer:innen

Damit der Kaufvertrag rechtsgültig ist, müssen Verkäufer:innen als auch Käufer:innen einiges beim beachten:

Als Verkäufer:in bist du verpflichtet, den Namen und die Adresse des Käufers auf beiden Ausfertigungen des Kaufvertrags aufzuführen. Auch musst du alle Daten im Zuge der Verkaufsmeldung an die Zulassungsstelle und an die Kfz-Versicherung weiterleiten.

Verkaufst du ein Auto, solltest du unbedingt die Angaben des/der Käufer:in mittels Ausweisdokument kontrollieren.

Das gilt für Käufer:innen

Kaufst du ein Auto, prüfst du zuerst alle Eintragungen in den Papieren des Fahrzeuges. Bei einem Fahrzeug, das aus einem anderen EU-Land eingeführt wurde, musst zusätzlich nach der CoC-Bescheinigung fragen. Dies ist eine Konformitätsbescheinigung, die bestätigt, dass das Auto den EU-Normen entspricht.

Falls du das Verkaufsgespräch nicht mit dem Fahrzeugeigentümer oder der Eigentümerin des Autos führst: Bitte lass dir auch eine Verkaufsvollmacht zeigen! Kontrolliere, ob alle Ausstattungsdetails und das ganze Zubehör im PKW-Kaufvertrag zu finden sind. Bei Vorlagen aus dem Internet könnte der Platz dafür etwas knapp werden. In diesem Fall sollten die Details auf einem ergänzenden Blatt Papier notiert sein.

Selbstverständlich sollte dieses in doppelter Ausführung vorhanden sein und es ist im Anschluss natürlich auch von beiden zu unterschreiben. Nach dem Kauf gehen die Kfz-Haftpflicht– sowie die Kaskoversicherung des Autos auf dich als Käufer:in über. Falls die vorhandenen Versicherungen für dich zu teuer sind, kannst du natürlich neue Versicherungen abschließen.

So bekommst du eine Vorlage für den Kaufvertrag

Solange alle oben genannten Informationen im Kaufvertrag zu finden sind, ist es prinzipiell unwichtig, wie dieser aussieht. Im Prinzip reicht auch ein selbst aufgesetzter Kfz-Kaufvertrag. Im Internet finden sich jedoch zahlreiche Kaufvertrag-Vorlagen. Diese kannst du bequem verwenden, wenn du ein Auto privat verkaufen oder kaufen möchtest.

Wer bekommt das Original?

In der Regel bleibt das Original des Kaufvertrages bei dem/der Käufer:in des Fahrzeuges. Allerdings sind beide Durchschläge identisch und das heißt: Es ist im Grunde egal, wer die Kopie und wer das Original mit nach Hause nimmt.

Kaufvertrag fürs Auto – wenn der Kauf abgeschlossen ist

Der Autokauf endet nicht mit dem Unterschreiben des Kaufvertrages. Im Anschluss folgen noch ein paar wichtige Formalitäten. In diesem Fall kann der/die Käufer:in nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.

Denn ohne direktes Ummelden liegt die Haftung für die Versicherung und Kfz-Steuer im Zweifelsfall weiterhin beim Verkäufer:in. Alternativ kann der Verkäufer:in das Auto abmelden, bevor er oder sie es verkauft. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass eine eventuelle Probefahrt mit abgemeldetem Auto – also ohne Zulassung – illegal ist.

Alternativ solltest du dein neues Auto selbst anmeldenund zwar so schnell wie möglich nach dem Kauf. Mindestens aber bis zur im Kaufvertrag festgelegten Frist.

Tipps für den perfekten Kaufvertrag fürs Auto

Zusammenfassend findest du hier die wichtigsten Aspekte, damit bei einem Autoverkauf beziehungsweise Autokauf nichts schief geht:

  • Autokauf und Autoverkauf sollten niemals ohne schriftlichen Kaufvertrag stattfinden.
  • Um Fehler im Auto-Kaufvertrag zu vermeiden, bieten sich rechtlich geprüfte Verträge an, die im Internet zu finden sind.
  • Der Kaufvertrag sollte so viele Details wie möglich enthalten. Insbesondere Ausstattungsmerkmale und vorhandenes Zubehör sollten notiert sein.
  • Die gemachten Angaben im Kaufvertrag sind mit den vorhandenen Fahrzeugpapieren sowie Ausweisdokumenten zu vergleichen, um Fehler auszuschließen.
  • Bei rechtlichen Streitigkeiten kann es helfen, wenn ein Zeuge oder eine Zeugin beim Autokauf und Unterschreiben des Vertrages dabei war.

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