Gemeiner Wert 

Von Julia Schäfer 17 August, 2023
4 minutes
Gemeiner Wert

Hast du schon mal den Begriff „Gemeiner Wert“ gehört und weißt nicht, was das ist? In diesem Artikel erfährst du, wie du den gemeinen Wert in deinem Vermögen berechnest und wie er sich zum Beispiel auf deine Immobilie oder andere Wertsachen auswirkt.

Was versteht man unter einem gemeinen Wert?

Der Begriff gemeiner Wert kommt aus dem Steuerrecht. Gemeint ist damit der Marktpreis, der sich unter marktüblichen Umständen für eine Sache oder eine Dienstleistung erzielen lässt.

Anders gesagt: Der gemeine Wert bezeichnet einen objektiv ermittelten Vermögenswert. Dieser beinhaltet den Bruttowert inklusive der Umsatzsteuer.

Es ist also der Preis, den du im normalen Geschäftsverkehr für den Verkauf beispielsweise deines Hauses erzielen würdest.

Zur Ermittlung des gemeinen Wertes müssen stets alle Faktoren berücksichtigt werden, die den Preis beeinflussen. Dieser wiederum richtet sich nach der Nachfrage. Deine persönlichen Bedürfnisse oder besondere Umstände dürfen dabei aber natürlich nicht in die Bewertung mit einfließen. Andernfalls wäre diese nicht mehr objektiv.

Steuerlich kann der gemeine Wert interessant für dich sein. Und zwar dann, wenn er für dein Haus oder Grundstück am Bewertungsstichtag niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Wert. Dann nämlich muss der niedrigere Wert angesetzt werden.

Ebenfalls beeinflussend ist der Wert im Falle einer Vererbung. Oder falls du dich von deinem/deiner Partner:in trennst und das Vermögen geteilt werden muss.

Ein weiterer Punkt, an dem dieser Wert wichtig ist: Bei der Gebäudeversicherung.

Sollte zum Beispiel durch eine Naturkatastrophe dein Haus unbewohnbar werden, muss die Versicherung die Kosten für diesen Schadenfall zahlen. Natürlich nur dann, wenn du eine Versicherung abgeschlossen hast. Allerdings gilt der Versicherungsschutz in aller Regel meist nur für den Neuwert.

Nicht nur dein Gebäude kann von Schäden betroffen sind, sondern auch deine wertvollen Gegenstände. Diese sind Tag für Tag vielen Gefahren wie Diebstahl oder Beschädigungen ausgesetzt. Damit du auch hier optimal abgesichert bist, empfehlen wir dir unsere Gegenstandsversicherung! Informiere dich jetzt:

So wird der Wert berechnet

Die Bewertung des gemeinen Wertes einer Immobilie erfolgt durch Gutachter. Zu Ermittlung zieht er verschiedene Faktoren heran.

Dazu zählen 

  • der erzielbare Preis
  • der übliche Geschäftsverkehr
  • der Zustand
  • Umstände, die den Preis beeinflussen

Der übliche Geschäftsverkehr bezieht sich auf die Marktsituation zum Zeitpunkt des Verkaufes, der Teilung oder des Erbes.

Hast du ein unbebautes Grundstück, werden zur Ermittlung des gemeinen Wertes die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte herangezogen. Dabei wird auch die Grunderwerbsteuer in den Bruttobetrag des Grundstückspreises eingerechnet.

Für Gebäude kann ein Vergleichswert aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse ermittelt werden. Alternativ können auch das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zur Wertermittlung herangezogen werden.

Unser Tipp aus der Redaktion: Unterschied Hausrat- und Gegenstandsversicherung

Gemeiner Wert, Verkehrswert und Teilwert: Das sind die Unterschiede

Willst du ein Haus kaufen oder verkaufen, dann begegnen dir immer wieder Begriffe wie gemeiner Wert, Verkehrswert und Teilwert. Was dabei die Unterschiede sind, erklären wir dir hier.

Der gemeine Wert beruht trotz aller Bemühungen um Objektivität letztendlich auf Schätzungen. Deshalb kann es durchaus sein, dass er im Vergleich zu anderen Werten ungenau ist.

Der Verkehrswert wird ebenfalls von einem Gutachter ermittelt. Um ihn zu bestimmen, wird die Immobilie genauesten unter die Lupe genommen. Der Teilwert ist im Grunde genommen nur für gewerbliche Immobilien interessant. Er richtet sich unter anderem nach der weiteren betrieblichen Nutzung des Objektes. Interessant ist sie für die betriebswirtschaftliche Kalkulation eines Käufers, da sie den Gesamtwert eines Objektes angibt.

Weitere interessante Versicherungsthemen: 

Bildnachweis:
Headerbild: ©AdobeStock_606666468;Gemeiner Wert

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