Fernstraßen-Bundesamt (FBA)

Von Annalena B. 29 Juni, 2023
4 minutes
Fernstraßen-Bundesamt

Bei dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) handelt es sich um eine Aufsichts- und Genehmigungsbehörde auf Bundesebene. Der Sitz der Behörde liegt in Leipzig. In das Aufgabengebiet fallen Bundesautobahnen sowie sonstige Bundesfernstraßen in ganz Deutschland. Die Errichtung vom Fernstraßen-Bundesamt erfolgte erst am 01 Oktober 2018 und zwar als Obere Bundesbehörde von dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Hierbei handelte es sich um einen Teil der umfassenden Reform der Bundesfernstraßenverwaltung.

Aufgaben des FBA

Die Aufgaben von dem Fernstraßen-Bundesamt sind breit gefächert. Diese möchten wir dir im Folgenden genauer vorstellen:

  • Das Fernstraßen-Bundesamt ist für die Rechts- und Fachaufsicht über die sogenannten Aufgaben der Autobahn GmbH vom Bund zuständig und übernimmt hierbei die Verantwortung.
  • Die Planfeststellung und Plangenehmigung von den Bundesautobahn-Projekten des Bundes fallen ebenso in den breiten Aufgabenbereich.
  • Hinzu kommt die Linienbestimmung der Bundesautobahn-Projekten.
  • Die Planfeststellung der Bundesautobahn-Projekten.
  • Die Umstufung und Einziehung sowie auch die Widmung nach §2 Bundesfernstraßengesetz sind weitere Aufgabengebiete.
  • Zusätzlich muss das Fernstraßen-Bundesamt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützen. Das bezieht sich vor allem auf die Fernstraßen und Autobahnen.
    • Es werden Rechtsund Verwaltungsvorschriften erarbeitet und festgelegt
    • Die Wahrnehmung der Aufsicht über die Auftragsverwaltung einzelner Länder gehört ebenso in diesen Bereich der Aufgaben
    • Des Weiteren wird der BMDV bei der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit unterstützt.
  • Die Behörde ist Dienstherr für die Beamten und Beamtinnen, die aus den Ländern zum Bund versetzt wurden, wobei ihnen die Tätigkeiten der Autobahn GmbH des Bundes zugewiesen worden sind.

Organisation des FBA

Das Fernstraßen-Bundesamt ist in vier einzelne Abteilungen eingeteilt. Diese enthalten stets vier bis fünf Referaten. Dabei beschäftigen sich die einzelnen Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgabengebiete, sodass es sich hierbei um Spezialgebiete handelt.

  • Die Abteilung P: Hierbei handelt es sich um die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
  • Die Abteilung S: Diese Abteilung kümmert sich um die Aufsicht sowie das Straßenrecht
  • Die Abteilung B: Die Referate dieser Abteilung kümmert sich um den Bereich der Bau- und Verkehrstechnik
  • Die Abteilung Z: Hierbei handelt es sich um die Zentralabteilung

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_344371640, blende11.photo

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