Fahrradbeleuchtung
Wer sein Fahrrad auf öffentlichen Straßen bewegen will, braucht die passende Fahrradbeleuchtung. Sonst drohen schnell Ärger und sogar Bußgelder. Wir erklären, welches Licht für dein Fahrrad geeignet ist. Außerdem erfährst du, worauf du beim Kauf und der Montage achten solltest.
Welche Vorschriften gibt es?
Die Fahrradbeleuchtung ist in Deutschland genau geregelt. Dazu zählt sowohl die Position als auch die Anzahl der Fahrradlampen und -Reflektoren. Deutlich freier sind Radfahrer:innen hingegen bei der Art der Fahrradbeleuchtung: Sowohl Batterie als auch Dynamo-betriebene Modelle sind seit einer Gesetzesänderung 2013 grundsätzlich erlaubt.
Zwei Fahrrad-Scheinwerfer und ganze zehn Reflektoren muss deine Fahrradbeleuchtung mindestens umfassen:
- Insgesamt vier Reflektoren an den Pedalen.
- Vier Reflektoren an den Speichen deiner Räder.
- Ein weißer Rückstrahler (Reflektor) vorne sowie ein roter hinten.
- Hinzu kommt ein weißes Fahrradlicht vorn und ein rotes hinten.
Die gesamte Fahrradbeleuchtung muss außerdem fest verbaut sein und korrekt funktionieren. Leere Batterien sind ein häufiges Problem. Aber auch die Reflektoren an den Pedalen sind dafür bekannt, in den ungünstigsten Momenten abzufallen. Kontrolliere daher deine Fahrradbeleuchtung regelmäßig!
Fahrradbeleuchtung: Das sagt die StVO
Die Straßenverkehrsordnung macht in § 67 genaue Vorgaben zur Position und Farbe deiner Fahrradbeleuchtung. Aber keine Sorge: Die Richtlinien enthalten immer etwas Spielraum und sind daher leicht zu befolgen. So muss dein roter Rückstrahler hinten zum Beispiel mindestens 25 mm über der Fahrbahn angebracht sein. Dies ist sicher keine besonders schwere Aufgabe.
Für den roten Rückstrahler, ebenfalls hinten, ist eine Höhe von maximal 60 Zentimeter über der Fahrbahn erlaubt. Ein weiterer Reflektor, ein großflächiger “Z-Strahler”, war lange Zeit ein vorgeschriebener Teil der rückseitigen Fahrradbeleuchtung. Seit 2017 ist diese Vorgabe allerdings aufgehoben. Du bist also mit einem roten Reflektor hinten absolut auf der sicheren Seite.
An der Vorderseite schreibt die StVO einen weißen Strahler sowie einen ebenfalls weißen Reflektor vor. Alle Teile deiner Fahrradbeleuchtung müssen natürlich gut sichtbar sein. Bei Fehlen oder nicht gegebener Funktion drohen dir Bußgelder von 20 Euro. Bei Unfallfolge oder Sachbeschädigung können diese bis auf 35 Euro ansteigen.
Andere Regelungen bestehen hingegen, wenn du einen Fahrradträger am Auto anbringst. Auch für den Transport von kleinen Kindern mit einem Kinderfahrradsitz gibt es genauen Vorgaben. Und zwar für Montage, Sicherheitsgurte und Maximalgewicht.
Diese Arten von Fahrradbeleuchtung gibt es
Bei der Auswahl deiner Fahrradbeleuchtung hast du viele Freiheiten. Seit der Abschaffung der Dynamo-Pflicht haben batteriebetriebene Fahrrad-Lampen einen wahren Siegeszug angetreten. Kein Wunder, da sie den Tritt in die Pedale nicht erschweren!
Wer dennoch auf den Betrieb mit Muskelkraft schwört: Der oder die hat die Wahl zwischen dem klassischen “Seitenläuferdynamo” und einem modernen Nabendynamo. Letzterer gilt als wartungsärmer und hat einen besseren Wirkungsgrad. Er kann deiner Fahrradbeleuchtung bis zu 40 Volt liefern, während der Seitenläuferdynamo circa 6 Volt erreicht. Eine dritte Möglichkeit bietet sich für Besitzerinnen und Besitzer von E-Bikes. Hier kannst du deine Fahrradbeleuchtung problemlos über das Energienetz deines Bikes versorgen.
Bei Autos liegt die Umrüstung auf LED-Scheinwerfer voll im Trend. Auch Radfahrer:innen nutzen die leistungsfähigen Leuchten gerne. Fahrradbeleuchtung mit LED-Lampen ist heute bereits der Standard, da sie exzellente Leuchtkraft bei sehr geringem Energieverbrauch bieten.
Tipp: Eine Fahrradversicherung ist eine sinnvolle Idee. Denn sowohl dein Rad als auch die Fahrradbeleuchtung können schnell ins Geld gehen. Sie sichert dich ebenso gegen Diebstahl, wenn deine Hausratversicherung nicht greift.
Fahrradbeleuchtung: Das musst du beim Kauf beachten!
Bei der Auswahl deiner Fahrradbeleuchtung solltest du unbedingt deren Zulassung kontrollieren! Du findest sie in Form einer “K-Nummer” auf dem Bauteil sowie der Verpackung. Leuchten ohne eine solche Nummer sind auf unseren Straßen nicht zugelassen. Sie trotzdem zu verwenden kann ebenfalls zu einem Bußgeld führen.
Leider sind nicht alle Lampen und Energiequellen miteinander kompatibel. Zum Beispiel, weil ein Nabendynamo zu viel Spannung für eine kleine Fahrradbeleuchtung erzeugen könnte. Achte daher vor dem Kauf darauf, dass deine gewünschte Fahrradbeleuchtung “zusammenpasst”. Im Zweifel solltest du dich von einer Fachverkäuferin oder einem Fachverkäufer beraten lassen.
Die StVO gibt eine Lichtleistung von mindestens 10 Lux vor. In der Praxis ist dieser Wert jedoch viel zu gering! Du solltest stattdessen mindestens 15 bis 30 Lux für deinen Frontstrahler anpeilen. Mit einer solchen Fahrradbeleuchtung hast du stets vollen Durchblick!
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