Entschädigung

Von John Smith 28 März, 2022
4 minutes

Ist es im Straßenverkehr zu einem Schadenfall gekommen, sind natürlich die entstandenen Kosten zu begleichen. Das ist vor allem für Unfallbeteiligte ärgerlich, die sich nichts vorzuwerfen haben. Doch zum Glück können diese Entschädigungen fordern. Doch was heißt Entschädigung in diesem Zusammenhang?

Was ist eine Entschädigung nach einem Unfall?

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, können Geschädigte die Reparaturkosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zurückfordern. Viele Unfälle bringen allerdings weitere Folgen mit sich – wie beispielsweise Verletzungen. So kann es passieren, dass nicht selten auch Heilkosten, Schmerzbehandlungen oder andere Aufwendungen anfallen. Auch hierfür können Betroffene einen Ausgleich fordern. Die Entschädigungen können dabei je nach Sachlage und Schwere des Unfalls unterschiedlich ausfallen.

Wer Entschädigungen fordert, muss seine Beeinträchtigungen natürlich belegen können. Bei Verletzungen bedarf es hier ärztlicher Gutachten und Attests. Allerdings lassen sich nicht nur für Heilbehandlungen und Schmerzensgeld nach einem Unfall Entschädigungen geltend machen. Auch für die Kosten eines Mietwagens, Verdienstausfälle, Rechtsanwaltskosten und dergleichen ist dies möglich.

Deshalb erhältst du eine Entschädigung nach dem Unfall

Du erhältst als Unfallbeteiligter Entschädigungsgeld, wenn du beweisen kannst, dass du dich im Straßenverkehr regelkonform verhalten hast. Das bedeutet, dass du zwar in einen Autounfall verwickelt warst, dich aber vorsichtig und angemessen verhalten hast. Neben dem Autoschaden wirst du vermutlich noch andere Blessuren davontragen. Manchmal kommen auch schwerere körperliche Einschränkungen hinzu. Diese können dazu führen, dass du deine Arbeit eine Zeit lang nicht ausführen kannst.

Wer zahlt den Schadenersatz?

Wenn du Ersatzansprüche nach einem Unfall einfordern möchtest, musst du dich an den Unfallgegner beziehungsweise Unfallverursacher wenden. Da jeder Verkehrsteilnehmer über einen Versicherungsschutz verfügen muss, reicht die Gegenpartei nun die Forderung bei der Versicherung ein. Somit ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bei einem Autounfall für die Entschädigungen zuständig.

Tipp: Es ist sinnvoll, sämtliche Forderungen von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen. Dieser vergisst in seinem Anschreiben an die Versicherung keine Details und kennt sich mit der Rechtslage hervorragend aus. Somit lässt sich das volle Maß der Ersatzansprüche nach dem Unfall ausschöpfen.

In diesen Fällen gibt es kein Geld für den Schaden

In einigen Fällen gibt es jedoch keine Entschädigungszahlung. So kann es bei schweren Unfällen wie einem Totalschaden vorkommen, dass die gegnerische Versicherung nicht für Reparaturen zahlt. Und zwar, weil die Kosten den Wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen.

Manchmal weigern sich Versicherer auch pauschal, die Entschädigungen zu begleichen. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, gleich den Rat eines versierten Anwalts einzuholen. Das ist vor allem bei komplexeren Unfällen und hohen Summen ratsam. Wie beispielsweise bei einem Auffahrunfall.

Entschädigung

Entschädigung in Form von Schmerzensgeld

Klar ist: Neben Brüchen und Prellungen ist es vor allem das Schleudertrauma, das sehr häufig auftritt. Dann sind nicht selten mehrere Heilbehandlungen nötig, die die gegnerische Versicherung zahlt. Du kannst neben der Rechnungsbegleichung für Behandlungen ebenso Schmerzensgeld fordern.

Du hast ein Recht auf zusätzliche Ansprüche, die sich auf immaterielle Schäden beziehen. Das ist beispielweise der erlittene Schock, der zu seelischen Beeinträchtigungen führen kann.

So beantragst du Schmerzensgeld

Wie hoch die Summe ausfällt, lässt sich jedoch nur individuell ermitteln. Suche daher nach dem Unfall direkt einen Arzt auf und lass dir alle Verletzungen diagnostizieren und attestieren. Inklusive des Schocks und dessen seelische Auswirkungen. Über einen Anwalt lässt sich nun eine Forderung für Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall durchsetzen. Dieser kann mittels Schmerzensgeldtabelle auch in etwa die Höhe der möglichen Forderung bei deinem Autounfall bestimmen.

Entschädigung für Heilbehandlungen

Damit du schnell wieder auf den Beinen bist, sind nach einem Unfall also Heilbehandlungen nötig. Ist ein Krankenhausaufenthalt erforderlich gewesen, kommt für die Kosten deine Krankenversicherung auf. Die Versicherung kann diese Kosten beim Unfallverursacher wieder erstatten lassen. Bist du privat versichert, musst du in Vorkasse gehen und die Ansprüche selbst bei der gegnerischen Versicherung einfordern.

Hinweis: Wenn du allerdings Mitschuld an deinen Verletzungen trägst, verringert sich die Erstattung der gegnerischen Unfallversicherung. Das kann dann der Fall sein, wenn du zum Beispiel deinen Sicherheitsgurt beim Unfallhergang nicht angelegt hattest.

Diese Behandlungen sind zu übernehmen

Kann ein Arzt prognostizieren, dass eine bestimmte Behandlung unumgänglich ist, sind die Kosten von der Gegenversicherung zu tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behandlung tatsächlich erfolgreich abläuft. Wichtig ist nur, dass die Behandlung aus ärztlicher Sicht notwendig ist.

Wenn du dich für alternative Heilmethoden entscheidest, kann es jedoch sein, dass du die Kosten selbst tragen musst.

Zahlung der Abschlepp- und Reparaturkosten

Für die Kosten der Abschleppung oder der Reparaturen hat in der Regel ebenfalls der Unfallgegner aufzukommen. Hier sind jedoch ein paar wichtige Punkte zu beachten.

Entschädigung

Kosten für den Abschleppdienst

Ist das Auto nicht mehr funktionstüchtig, ist das Abschleppen unerlässlich. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Allerdings kommt der Versicherer nur für die Kosten bis zur nächsten Werkstatt auf. Für eine weiter entfernte Wunschwerkstatt muss der Versicherer keine Rechnungen begleichen.

Reparaturkosten

Du kannst die Reparaturkosten meist von der gegnerischen Versicherung begleichen lassen. Wichtig ist, dass du nur die Schäden reparieren lässt, die auch beim Unfall entstanden sind. Bei größeren Schäden ist daher der Rat eines Sachverständigen empfehlenswert.

Fiktive Schadenberechnung

Du kannst dich auch dafür entscheiden, dein Auto nicht oder nicht gänzlich reparieren zu lassen. In diesem Rahmen fällt eine fiktive Schadensberechnung an. Dazu lässt die Gegenversicherung ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt erstellen. Die Versicherung muss nun neben den Reparaturkosten auch einen Differenzbetrag zahlen. Dieser füllt die vollständige Schadenhöhe aus.

Du kannst somit deinen Wagen auch selbst oder von einem Freund reparieren lassen. Die Umsatzsteuer übernimmt die Versicherung jedoch nicht, da diese hier nicht anfällt.

Entschädigung für Mietwagen, bei Nutzungsausfall und in Sonderfällen

Kannst du dein Auto nicht mehr nutzen, bist aber auf ein Fahrzeug angewiesen, kannst du einen Mietwagen anfordern. Die Kosten übernimmt die Gegenversicherung also auch, allerdings nur in einem gewissen Rahmen.

So bekommst du keinen Mietwagen einer höheren Wagenklasse. Du musst auch das günstigste Angebot in Anspruch nehmen und jeden Tag mehr als 20 Kilometer fahren. Bei Kurzstrecken ist für die Versicherung nämlich ein Taxi wirtschaftlicher. Ist zudem ein Zweitwagen vorhanden, benötigst du ebenso keinen Mietwagen. Es sei denn, du kannst beweisen, dass eine andere im Haushalt lebende Person auf das Fahrzeug angewiesen ist.

Nutzungsausfall

Wenn du auf einen Mietwagen verzichten kannst, mach stattdessen von einer Nutzungsausfallentschädigung Gebrauch. Du erhältst für den Reparaturzeitraum eine Entschädigung anstatt eines Mietwagens. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und kann pro Tag zwischen 23 Euro bis 175 Euro betragen. So wären beispielsweise die Kosten für den ÖPNV zu deiner Arbeitsstelle gedeckt.

Du hast weitere Fragen zur Entschädigung? Unsere Profis stehen dir gern zur Verfügung. Oder hat dich just ein Schadenfall ereilt? Dann melde ihn hier!

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Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_260428415-MQ-Illustrations

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