Die Bundesstraße – Alles, was du wissen musst
Rund 830.000 Kilometer bist du unterwegs, wenn du das deutsche Straßennetz ohne doppelte Wege einmal komplett befahren möchtest. Dabei befährst du innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschiedlichsten Straßen. Wir erklären dir die Eigenheiten und Unterschiede von Bundesstraßen und anderen Straßentypen.
Was macht eine Bundesstraße aus?
Grundsätzlich regelt §5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Alle anderen Straßenarten unterfallen den Zuständigkeiten und der Verkehrssicherungspflicht der Bundesländer. Ausnahmsweise übernehmen Gemeinden die Weisungsbefugnis für Durchfahrtsbereiche, an denen Bundesstraßen Ortschaften durchqueren.
Auf deiner Deutschlandtour entfallen gut 38.000 Kilometer auf Bundesstraßen. Mit 879 Kilometern ist die Bundesstraße 3 die längste, die Bundesstraße 1 mit ihrem Kürzel B1 die bekannteste.
Das FStrG definiert, was genau Bundesstraßen sind:
- öffentlich zugängliche Straßen
- gemeinsames Verkehrsnetz
- für weiträumigen Verkehr
Sie sind eingeteilt in
- Bundesautobahnen/-fernstraßen
- Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten
Du erkennst Bundesstraßen an rechteckigen, gelben Schildern mit schwarzer Umrandung und einer maximal dreistelligen Zahl. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) trägt das Richtzeichen die Nummer 401.
Bundesstraßen können bis zu sechs Fahrstreifen pro Richtung aufweisen. Ab zwei Spuren gelten sie als autobahnähnlich und werden auch als Kraftfahrstraßen oder Überlandstraßen bezeichnet. Die umgangssprachliche „gelbe Autobahn“ bezieht sich auf die Farbe des Verkehrszeichens.
„Echte“ Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind gut ausgebaute Fernstraßen. Gegenüber Bundesstraßen dienen sie vermehrt internationalem Verkehr. Auf Kreuzungen oder Bahnübergänge triffst du nicht: Nach § 18 der StVO sind sie dem Schnellverkehr vorbehalten. „Schnellstraße“ ist übrigens kein Straßentyp. Die Bezeichnung hat sich einfach eingebürgert.
Landstraßen verbinden einzelne Ortschaften und sind normalerweise pro Richtung einspurig ausgebaut. Du erkennst sie an Schildern mit dem Großbuchstaben „L“ und einer maximal vierstelligen Nummer. Bayern und Sachsen bezeichnen Landstraßen „Staatsstraßen“ und kürzen sie mit „St“ oder „S“ ab.
Kreisstraßen führen innerhalb eines oder zwischen zwei Landkreisen entlang. Ihrer Abkürzung „K“ folgen ebenfalls bis zu vier Ziffern. In unseren Stadtstaaten sowie dem viertkleinsten Bundesland Saarland findest du keine Kreisstraßen.
Es folgen weitere Straßentypen wie Gemeinde-, Innerorts- und Provinzialstraßen oder öffentliche Feldwege.
Genau wie die Navigation auf Bundesstraßen eine gewisse Aufmerksamkeit erfordert, ist es ebenso wichtig, sich über die Absicherung im Falle unvorhergesehener Ereignisse im Klaren zu sein. Erfahre wie die richtige Reparaturkostenversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur sicheren Navigation auf Bundesstraßen sein kann.
Welche Regeln gelten?
Während das Straßenverkehrsgesetz allgemeine Verkehrsvorschriften enthält, regelt die StVO in § 3 Geschwindigkeitsbeschränkungen. So weißt du, wie schnell du auf Bundesstraßen fahren darfst. Dabei hängen erlaubte Geschwindigkeiten auf Bundesstraßen von deren Verlauf, Größe und deinem Fahrzeugtyp ab. Mit PKW und Motorrad darfst du innerhalb geschlossener Ortschaften 50, außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren. Auf autobahnähnlichen Bundesstraßen gelten zwar 130 km/h als Richtgeschwindigkeit, aber keine geregelten Tempolimits. Vielmehr musst du bei freier Bahn eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h einhalten. Diese Grenzen gelten auch auf Autobahnen.
So schnell dürfen LKW nicht auf Bundesstraßen fahren, wiegen sie mehr als 3,5 Tonnen. Mit einem „Brummi“ darfst du außerorts 80 km/h nicht überschreiten. Wiegt dein LKW über 7,5 Tonnen, reduziert sich die erlaubte Maximalgeschwindigkeit auf 60 km/h.
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