Blitzeis: Alles, was du wissen musst!

Von Marie 10 März, 2023
5 Minuten
Blitzeis

Der Winter naht und somit auch das Risiko für Blitzeis. Spiegelglatte Fahrbahnen bieten ein großes Unfallpotenzial, besonders wenn du eine Gefahrenbremsung einlegen musst.

Deswegen ist es wichtig, dass Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen wissen, wie sie in solch brenzligen Situationen reagieren. Außerdem klären wir dich darüber auf, welche Rechte in einer Unfallkonstellation greifen.

Die Bildung von Blitzeis kommt zustande, wenn Nebel oder Regen auf einen gefrorenen Fahrstreifen treffen. Infolgedessen gefriert das Wasser sofort. Eine harte und glasige Eisschicht entsteht.

Diese Eisschicht stellt besonders an schattigen oder stark witterungsbeeinflussten Orten eine Gefahr dar. Dabei ist die Glätte oftmals gar nicht mit dem bloßen Auge zu erkennen. Du kannst jedoch auf Anzeichen wie Nebel und Raureif achten. Sie sind oft der erste Vorbote für Blitzeis.

Die Vorbereitung: Das solltest du vor Fahrtantritt tun!

Generell ist es wichtig, im Winter stets Eiskratzer, Handbesen und eine Abdeckfolie zur Hand zu haben. Stelle außerdem sicher, dass die Scheibenwischanlage deines Autos mit ausreichend Frostschutzmittel gefüllt ist.

Alle Scheiben müssen für eine sichere Fahrt von Eis befreit sein. Wenn du nur mit einem „Guckloch“ unterwegs bist, steigt die Gefahr für einen Unfall. Kommt es zu einem Schaden, droht dir die Mithaftung.

Verzichte jedoch darauf, den Motor warmlaufen zu lassen. Zum einen verbrauchst du so unnötig viel Kraftstoff, zum anderen belastet es die Umwelt und der Motor verschleißt. Doch damit nicht genug: im schlimmsten Fall kann dir ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro drohen.

Übrigens: Der ADAC bietet sogenannte Fahrsicherheitstrainings an. In deren Rahmen kannst du Winterfahrmanöver zu jeder Jahreszeit in einem gefahrensicheren Umfeld trainieren.

Autofahren bei Blitzeis: Das kannst du tun!

Mach dich vor Fahrtantritt auf jeden Fall rechtzeitig mit den aktuellen Straßenverhältnissen vertraut. Besonders an Tagen mit schwankenden Temperaturen um den Gefrierpunkt erhöht sich die Gefahr für Blitzeis. Darüber hinaus ändert sich die Beschaffenheit der Fahrbahn ständig.

Ist die Straße erst einmal von Blitzeis überzogen, helfen zwar Winterreifen, Antiblockiersystem, Ketten oder das elektronische Stabilitätsprogramm. Eine Garantie gegen Kontrollverlust des Fahrzeugs oder einen Unfall sind sie jedoch nicht. Sobald im Radio eine Warnung vor Blitzeis ausgesprochen wird, solltest du das Auto lieber stehen lassen.

Welche Reifen bei Glatteis?

Wenn wir über die passenden Reifen für Glatteis sprechen wollen, müssen wir uns zunächst die Vorschriften für Winterreifen ansehen. Generell gilt in Deutschland nämlich die Winterreifenpflicht. Entgegen der Annahme vieler Fahrzeugeigentümer und Fahrzeugeigentümerinnen gilt diese Pflicht nicht für einen bestimmten Zeitraum im Jahr, sondern für konkrete Situationen.

Sicherlich kennst auch du in Bezug auf den Reifenwechsel die Faustregel „von O bis O“. Damit ist der Zeitraum von Oktober bis Ostern gemeint. Diese Eselsbrücke ist hilfreich, um den Termin für den Reifenwechsel stets auf dem Schirm zu haben. Außerdem kannst du dir merken, dass du bei unter sieben Grad Celsius die Sommer- gegen die Winterreifen tauschen solltest.

Jedoch gilt im Konkreten: Unabhängig von der Jahreszeit musst du bei Glatteis und Schnee stets die passenden Reifen aufziehen. Passend meint hier auch einen für das Wetter geeigneten Härtegrad sowie das richtige Profil. Den genauen Wortlaut findest du in §36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Blitzeis

Im Grunde steht im Gesetz: Sobald die Temperatur fällt und somit Glatteis oder Schnee drohen, musst du dein Auto mit den ausgewiesenen Winter- oder auch Allwetterreifen ausstatten. Die Reifen erkennst du an einem sogenannten Alpine-Symbol. Das Symbol besteht aus einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Unter dem Symbol befinden sich die Buchstaben M und S. Die Abkürzung steht für die Eignung der Reifen bei Matsch und Schnee.

Die passende Bereifung im Winter und bei schwierigen Straßenverhältnissen ist für deine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden extrem wichtig. Missachtest du die Regelungen, kann dir sogar ein Bußgeld drohen. Zudem kann es sein, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlt, sollte dein Auto bei einem Unfall durch Glatteis nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.

Dennoch kann es natürlich passieren, dass du noch keine Winterreifen aufgezogen hast und plötzlich Glatteisgefahr droht. Mitunter kann es hier gefährlich werden. Stelle deshalb sicher, dass deine Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Teilkaskoversicherung auch solche Fälle abdeckt.

Des Weiteren ist es wichtig, dass du immer überprüfst, ob deine Reifen eine ausreichende Profiltiefe besitzen. Die Überprüfung bietet sich stets vor dem Einlagern, aber spätestens vor dem Aufziehen der Reifen an. Die Straßenverkehrsordnung schreibt für alle Reifentypen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor.

Bei dieser Angabe handelt es sich jedoch lediglich um ein Minimum. Dementsprechend wird auch nur eine Restsicherheit geboten. Die Empfehlung des ADAC für Winter- und Ganzjahresreifen liegt dagegen bei einer Mindestprofiltiefe von 4,0 Millimetern.

Übrigens: Die Profiltiefe kannst du ganz einfach mit einer Ein-Euro-Münze überprüfen. Stecke diese dafür einfach in die Profilrillen des Reifens und schaue nach, ob der Rand der Münze komplett verschwindet. Ist dies der Fall, ist alles in Ordnung.

Wenn du mit deinem Auto in den Urlaub fährst und dabei noch Sommerreifen aufgezogen hast, solltest du bedenken, dass je nach Urlaubsregion unterschiedliche Witterungsverhältnisse auf dich warten. Auch die Winterreifenpflicht ist in anderen Ländern anders geregelt. Ein Unfall im Ausland kann also hinsichtlich der Bereifung anders sanktioniert werden.

Beispielsweise sind in Frankreich oder Norwegen unter bestimmten Bedingungen Schneeketten vorgeschrieben. Informiere dich vor Urlaubsantritt also immer genau über die entsprechende Rechtslage.

Wer haftet bei einem Blitzeis-Unfall?

Der Straßenverkehrsordnung zufolge müssen Autofahrer und Autofahrerinnen den Witterungsverhältnissen entsprechend vorsichtig fahren. Außerdem wird das Blitzeis nicht als höhere Gewalt eingestuft.

Dementsprechend bist du nicht aus der Haftung enthoben, sollte es plötzlich zu einer spiegelglatten Fahrbahn kommen. Die eisige Fahrbahn stuft der Gesetzgeber nämlich als vorhersehbare Gefahr ein.

Fährst du zu schnell und begünstigt somit den Unfall, kann die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen. Die Schuldfrage ist bei solchen Unfällen aber oftmals gar nicht abschließend zu klären. Ob dein Unfallgegner zu schnell war oder du nicht mehr ausweichen konntest, kannst du mithilfe einer Beratung einordnen und gegenüber der Versicherung untermauern.

Die Versicherung wird den Fall jedoch wie jeden anderen Unfall handhaben. die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin kommt dementsprechend für den Schaden des Unfallgegners auf.

Wenn du mehr über das richtige Verhalten im Schadensfall wissen möchtest, empfehlen wir dir unter anderem diese Beiträge:

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_135216421 pusteflower9024; Bild 1 © AdobeStock_22271565 MarcelS

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