Arbeitslaptop kaputt: Wer haftet?

Von Julia Schäfer 26 Oktober, 2023
4 minutes

Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause oder im Büro mit dem Firmenlaptop. Es handelt sich beim Arbeitslaptop um eines der wichtigsten Werkzeuge im Alltag vieler Menschen. Trotzdem denken nur wenige darüber nach, was eigentlich passiert, wenn der Arbeitslaptop kaputt geht.

Das kann im Ernstfall nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer werden. Es ist also wichtig, schon am ersten Tag darüber nachzudenken, wie es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aussieht. Wer zahlt, wenn Geräte kaputt gehen?

Arbeitslaptop kaputt: Was gilt als Fahrlässigkeit?

Geht der Arbeitslaptop kaputt, muss als Erstes geklärt werden, wie der Schaden entstanden ist. Ist der Laptop kaputt, weil grobe Fahrlässigkeit dazu führte, wird es je nach Versicherungsschutz schwierig, den Schaden über die Versicherung regulieren zu lassen.

Von den meisten Versicherungen wird jedoch nicht klar definiert, was eigentlich grobe Fahrlässigkeit bedeutet. So passiert es häufig, dass Versicherte nicht die richtige Formulierung bei der Schadensmeldung wählen, und schon wird der Schaden aufgrund von Fahrlässigkeit nicht reguliert.

Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, wenn du deine Sorgfaltspflicht verletzt hast. Das bedeutet, dass du als Nutzer:in nicht ausreichend auf deinen Arbeitslaptop aufgepasst hast.

Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit: Stell dir vor, dass dein Handy verloren geht oder geklaut wird. Hast du es im Restaurant offen auf dem Tisch liegen lassen und bist zur Toilette, wird keine Versicherung den entstandenen Schaden nicht übernehmen. In diesem Moment hast du grob fahrlässig gehandelt.

Ein anderes Beispiel kann sein, wenn dein Laptop heruntergefallen ist, weil du ihn über die Tischkante gestellt hast. Geht in diesem Fall der Bildschirm kaputt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass deine Laptop-Versicherung oder Reparaturkostenversicherung die Kosten übernehmen wird.

Es gibt natürlich auch Ausnahmen, in denen die Versicherung vom Arbeitgeber oder deine Hausratversicherung trotzdem die Schadensregulierung übernimmt. Verlassen solltest du dich darauf allerdings nicht. Wichtig ist auch, dass du den Unterschied zwischen Hausrat und Gegenstandsversicherung kennst, um informiert zu sein, wann du dich an welche Versicherung wenden solltest.

Wann haftet die Versicherung des Arbeitgebers?

In den meisten Fällen besteht der Schutz für deinen Laptop über die Versicherung des Arbeitgebers. Dafür ist es aber ebenfalls Voraussetzung, dass du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.

Anders ist es, wenn du arbeitsbedingt unterwegs bist und dein Arbeitslaptop unterwegs beschädigt wird. Die Versicherung deines Arbeitgebers wird in solch einem Fall mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den Schaden regulieren. Hierbei ist es egal, ob das Gehäuse kaputt gegangen ist oder ob eine Laptop-Display Reparatur nötig ist.

Es lohnt also in jedem Fall, dass du mit deinem Arbeitgeber sprichst. Im besten Fall, bevor dein Arbeitslaptop kaputt geht. Gleiches gilt für Selbstständige, die eine Versicherung für den Laptop haben oder ihren Laptop in der Hausratversicherung mitversichert haben.

Wann hafte ich für Schäden eines Kollegen?

Bei grober Fahrlässigkeit kann es passieren, dass du für den Schaden aufkommen musst.  Überdies ist es wichtig, schon bei Abschluss einer Laptop-Versicherung oder Arbeitsmittel-Versicherung abzuklären, ob es Ausschlussregelungen gibt.

Wenn du selbstständig bist, solltest du mit deiner Versicherung sprechen und die Police der abgeschlossenen Versicherung genau lesen. Bist du angestellt, spreche auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber über diese Thematik, insbesondere dann, wenn du auch zu Hause arbeitest oder viel mit dem Laptop auf Reisen bist.

Denn greift eine Versicherung nicht, kann es selbst teuer werden, einen Laptop Bildschirm austauschen zu lassen. In solchen Fällen ist es manchmal sogar rentabler einen neuen Laptop zu kaufen, anstatt den alten Arbeitslaptop reparieren zu lassen.

In welchen Fällen haftet die Hausratversicherung?

Für Selbstständige oder Angestellte, die ihren Arbeitslaptop selbst gekauft haben, kann es auch sinnvoll sein, ihre Hausratversicherung zu kontaktieren, wenn es zum Schaden am Arbeitslaptop gekommen ist.

Das heißt, wenn du dir selbst einen Laptop zugelegt hast, mit dem du regelmäßig arbeitest, ist es von Vorteil, diesen über die Hausrat versichern zu lassen, insofern beruflich genutzte Geräte nicht mitversichert sind. In der Regel greift eine Hausratversicherung, wenn Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel verursacht werden.

Auch Leitungswasserschäden sind meist abgedeckt und werden von der Hausrat übernommen. Nicht übernommen werden hingegen Schäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit entstanden sind. Dazu gehört der einfache Diebstahl oder wie bereits beschrieben ein Schaden, der entstanden ist, weil Kaffee, Wasser oder andere Getränke verschüttet wurden.

Du solltest auch wissen, dass die Versicherung gern Schäden von einem Gutachter überprüfen lässt, wenn der Verdacht besteht, dass dieser wegen grober Fahrlässigkeit entstanden ist.

Deinen Arbeitslaptop richtig versichern: Frage unsere Experten

Du bist noch unsicher, wie und wo du deinen Arbeitslaptop am besten versicherst? Dann frage unsere Experten. Auf unserer Webseite findest du sehr viele hilfreiche Informationen und interessante Artikel zum Thema und kannst unsere Freeyou Versicherungsexperten jederzeit kontaktieren, um noch mehr zu erfahren.

Wir kennen uns nicht nur mit Hausratversicherungen und Reparaturkostenversicherungen aus, sondern können dir auch helfen, wenn du ein professioneller E-Gamer bist und eine passende Versicherung für deinen Gaming-Laptop suchst. Mehr zur Gaming-Versicherung findest du auf unserer Webseite.

Bildnachweis:
headerbild:©AdobeStock_204763086; Rawf8
image1: ©AdobeStock_625214725; Ololia

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch

      krypto versicherung
      Von Linda 25 April, 2024

      Krypto Versicherung

      Außerordentliche Kündigung, Kündigungsvertrag
      Von Annalena B. 15 März, 2024

      Außerordentliche Kündigung