Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Um mit einem Fahrzeug fahren zu dürfen, musst du einige Vorschriften beachten und Voraussetzungen erfüllen. So benötigt zum Beispiel jedes Fahrzeug ein Kennzeichen und einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Was jedoch auch sehr wichtig ist, damit dein Fahrzeug auf der Straße fahren darf, ist die so genannte Betriebserlaubnis.
Was ist die allgemeine Betriebserlaubnis?
Die Betriebserlaubnis garantiert, dass das Kfz den nationalen Vorschriften entspricht. Man unterscheidet dabei zwischen der ABE, also der allgemeinen Betriebserlaubnis, und der EBE, der Einzelbetriebserlaubnis. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stehen die Regeln und Vorschriften, die für die allgemeine Betriebserlaubnis von Bedeutung sind. Sobald ein Kfz diese Vorgaben erfüllt, kann das Fahrzeug nach Prüfung des Hersteller eine ABE erhalten. Solltest du ein Fahrzeug erwerben, bei dem keine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, kannst du diese auch im Nachhinein beantragen.
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Wer erteilt die allgemeine Betriebserlaubnis?
Möchtest du für dein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis beantragen, ist dafür in der Regel das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig. Diese Behörde kann entscheiden, ob eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wird oder nicht. Du musst hierfür einige Formulare einreichen, damit das KBA eine:n Gutachter:in beauftragten kann. Diese Person kann dann die ABE erteilen. Sobald du in Besitz der ABE bist, bekommst du den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und musst ein weiteres Formular, die Datenbestätigung, ausfüllen.
Wie lange gilt die allgemeine Betriebserlaubnis?
Die ABE bleibt bis zur endgültigen Stilllegung des Fahrzeugs bestehen. Es ist aber auch möglich, die ABE vorzeitig erlischt. Das ist beispielsweise bei einer Änderung des Fahrzeugtyps der Fall. Aber bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen kann die ABE ihre Gültigkeit verlieren. Das Gleiche gilt auch dann, wenn sich das Abgas oder Geräuschverhalten des Fahrzeugs erheblich verschlechtert.
Allgemeine Betriebserlaubnis: Das hat es mit der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge auf sich
Einige Fahrzeuge entsprechen keinem genehmigten Typ, sodass es nicht möglich ist, eine allgemeine Betriebserlaubnis auszustellen. In diesem Fall wird die Betriebserlaubnis von der Zulassungsstelle des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Reicht ein:e amtlich anerkannte:r Kfz-Sachverständige:r vorab ein Gutachten ein, kann die Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge erteilen. Das Fahrzeug darf dann ebenfalls am Straßenverkehr teilnehmen.
Die ABE für einzelne Fahrzeugteile
Fahrzeuge, die eine technische Einheit bilden, können ebenfalls eine ABE erhalten. So kannst du zum Beispiel eine allgemeine Betriebserlaubnis für deine Alu-Felgen bekommen. Schraubst du selbstständig an deinem Auto, musst du darauf achten, welche Teile du austauschst. In manchen Fällen kannst du sonst die ABE verlieren. Verwendest du Fahrzeugteile, die nicht in der EU hergestellt und nach Deutschland importiert wurden, brauchst du eine EWG-Betriebserlaubnis. Du musst in diesem Fall ein E-Prüfzeichen an deinem Fahrzeug anbringen.
Die Typengenehmigung
Hast du vor dir einen Neuwagen zu kaufen? Dann hast du vielleicht schon einmal von der „Typengenehmigung“ gehört. Hier prüft ein Mitarbeitender des KBA, ob bei einem Fahrzeug alle Sicherheits- und Umweltvorgaben eingehalten wurden. Erst dann ist eine Serienfertigung dieses Modells möglich. Die allgemeine Betriebserlaubnis ist in diesem Fall gegeben und du darfst mit dem Auto fahren. Die ABE hat mindestens bis zur ersten TÜV-Untersuchung Gültigkeit.
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Anhängern
Du brauchst auch eine Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge. Das gilt zum Beispiel für neuere Anhänger (ab Baujahr 1961). Eine spezielle Anhänger-Zulassung ist hier jedoch nicht vonnöten.
Allgemeine Betriebserlaubnis – diese Strafen drohen bei einem Verstoß
Ohne Betriebserlaubnis darfst du mit deinem Fahrzeug nicht auf der Straße fahren. Abgesehen davon, dass beim Fahren ohne Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz gegeben ist, kommt zudem ein Bußgeld auf dich zu. Je nach Fahrzeugtyp fällt dieses unterschiedlich hoch aus. Folgende Strafen sind laut dem neuen Bußgeldkatalog 2023 für ein Fahren ohne Betriebserlaubnis vorgesehen:
- ABE bei einer Überprüfung nicht vorhanden: 10 Euro
- Fahren ohne ABE: 50 Euro
- Beeinträchtigung der Umwelt (Pkw): 90 Euro
- Gefährdung des Straßenverkehrs: (Pkw) 90 Euro
- Beeinträchtigung der Umwelt (Lkw/Omnibus): 180 Euro
- Gefährdung des Straßenverkehrs (Lkw/Omnibus): 180 Euro
- Anordnung oder Duldung einer Fahrt ohne Betriebserlaubnis: 50 Euro
- Beeinträchtigung der Umwelt (Pkw): 135 Euro
- Gefährdung des Straßenverkehrs (Pkw) 135 Euro
- Beeinträchtigung er Umwelt (Lkw/Omnibus): 270 Euro
- Gefährdung des Straßenverkehrs (Lkw/Omnibus): 270 Euro
Weitere Informationen zum Thema Kfz und der Zulassung von Fahrzeugen findest du hier:
- EU-Fahrzeugklasse
- Regionalklassen beim Kfz
- Typklasseneinstufung
- Kennzeichengrößen – Diese Vorschriften gelten für PKW und Motorrad
- Typschlüsselnummer (TSN)
- Herstellerschlüsselnummer (HSN)
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