Abweichende Halterschaft
Was ist eine abweichende Halterschaft?
Hast du’s gewusst? Nicht immer ist der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin auch der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin bei einem Kraftfahrzeug. Sind Halter/Halterin und Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmerin unterschiedlich, so nennt sich dies eine abweichende Halterschaft. Das kann oft zugunsten der Kinder eines Versicherungsnehmers oder einer Versicherungsnehmerin erfolgen. Dann können diese zum Beispiel als Halter eines Zweitwagens eingetragen sein und so in eine höhere Schadenfreiheitsklasse fallen.
Die Angaben im Fahrzeugbrief sowie Fahrzeugschein sind davon übrigens nicht betroffen. Es zählt vielmehr, wer die Kosten für das Fahrzeug übernimmt. Fahrzeugeigentümer und Fahrzeugeigentümerinnen haben dem Versicherungsunternehmen deshalb solche Informationen explizit zu übermitteln. Diese Daten sind wichtig für den Versicherungsschutz.
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Was sind die Voraussetzungen für diese Halterschaft?
Du kannst also auf jeden Fall ein Auto auf dich zulassen, während die Versicherung über jemand anderen läuft. Aus diesem Grund ist ein Vergleich der Versicherer sinnvoll.
Denn die Voraussetzungen für die abweichende Halterschaft können bei den Versicherern unterschiedlich ausfallen. Einige Versicherungsgesellschaften sehen es nicht gern, wenn Versicherungsnehmer und -nehmerinnen das Auto auf jemand anderen zulassen wollen. Sind Versicherungsnehmer/ -nehmerin und Halter/Halterin unterschiedlich, sehen sie dies unter Umständen als ein zusätzliches Risiko. Doch dazu später mehr.
Eine abweichende Halterschaft lohnt sich für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Als Fahranfänger erhältst du zunächst eine niedrige Schadensfreiheitsklasse. Die Versicherungsbeiträge sind damit in der Regel sehr hoch. Sind Halter/Halterin und Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmerin unterschiedlich, kannst du von der Schadensfreiheitsklasse anderer Familienmitglieder profitieren.
Das ist dann interessant, wenn ältere Familienmitglieder nicht mehr Auto fahren können oder wollen. Diese Mitglieder verfügen über eine hohe SF-Klasse und ermöglichen damit niedrigere Versicherungsbeiträge.
Darum sehen manche Versicherungen die abweichende Halterschaft nicht gern
Bei allen Vorteilen für dich, löst es bei vielen Versicherungen wenig Begeisterung aus, wenn Versicherungsnehmer/-nehmerin und Halter/-in unterschiedlich sind. Ist bei deiner Kfz-Versicherung der Halter oder die Halterin abweichend vom Versicherungsnehmer/-nehmerin, kann dies mehr Aufwand für dein Versicherungsunternehmen bedeuten. Kommt es zu einem Unfall oder entstehen Rückfragen, ist das bei zwei Ansprechpartnern aufwändiger. Das kann die Schadensregulierungen durch den Versicherungsschutz also durchaus verkomplizieren.
Tipp: Die abweichende Halterschaft beim Leasing ist ähnlich gehalten. Auch hier muss der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin für die Kfz-Steuern und die Versicherung aufkommen. Die Kfz-Zulassung eines weiteren oder mehrerer Fahrzeughalter ist ebenso gewissenhaft vorzunehmen.
Du hast noch weitere Fragen, die die abweichende Halterschaft betreffen? Wir stehen dir gern als Profis zur Verfügung.
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