Abwehranspruch: Was bedeutet das?

Immer dann, wenn es um Mängel geht, haben Verbraucher häufig das Recht auf einen Abwehranspruch. Dieser stellt ein wichtiges Instrument der Rechtslage dar, um das Rechtsgut des Verbrauchers zu schützen. Dabei bezieht sich das Rechtsgut vor allem auf Werte, die durch das Gesetz geschützt sind. Hierzu zählen nicht nur die Gesundheit und Sicherheit, sondern auch Eigentum. Liegt ein Mangel vor, kann dies zur Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Verbrauchers führen und genau hier kommt der Abwehranspruch ins Spiel. Dieser ermöglicht Verbrauchern, ihre Rechtsgüter zu verteidigen. Doch wann besteht Anspruch auf Abwehranspruch? Gibt es Unterschiede zwischen einem Abwehr- und Unterlassungsanspruch? Antworten hierauf findest du im Folgenden.
Wann besteht Anspruch auf Abwehranspruch?
Bevor wir uns dem Abwehranspruch widmen, gehen wir zunächst auf die Definition Rechtsgüter ein. Unter Rechtsgüter versteht man all die Werte, die durch das Gesetz geschützt sind. Laut der gesetzlichen Rechtsgüter Liste zählen hierzu zum Beispiel das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder eben Eigentum.
Aber wann besteht Anspruch auf Abwehranspruch? Grundsätzlich immer dann, wenn ein Mangel an einer gekauften Sache vorliegt, der die Rechtsgüter des Verbrauchers beeinträchtigt. In diesem Fall hast du als Verbraucher das Recht, den Mangel abzuwehren. So kannst du vom Verkäufer zum Beispiel eine Nachbesserung, eine Minderung oder gar den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Vorausgesetzt, der Mangel bestand bereits zum Zeitpunkt des Kaufs und nicht erst später.
Verjährung
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Sache an den Verbraucher. Allerdings kann diese Frist je nach Sachverhalt auch verlängert werden.
Abwehranspruch und Unterlassungsanspruch: Das sind die Unterschiede
Der Abwehranspruch und der Unterlassungsanspruch sind zwei wichtige Instrumente, um höchstpersönliche Rechtsgüter wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Privatsphäre, das Persönlichkeitsrecht aber auch Eigentum zu schützen. Der Abwehranspruch ermöglicht dir, bereits eingetretene Schäden durch einen Mangel abzuwehren, während der Unterlassungsanspruch darauf abzielt, zukünftige Schäden von vornherein zu vermeiden.
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