Gartengeräteversicherung: Wie versichert man Rasenmäher und Co.

Von Julia Schäfer 7 Juni, 2023
4 minutes

Nicht nur passionierte Hobbygärtner wissen, dass Gartengeräte mitunter teuer sein können. Daher ist es durchaus sinnvoll, sich beispielsweise auch Gedanken darüber zu machen, wie du den Rest deines Equipments unter anderem gegen Naturgefahren und höhere Gewalt versichern kannst.

Wie wertvoll deine gesamten Gartengeräte sind, zeigt sich häufig erst im Schadenfall. Eine Geräteversicherung dieser Art ist keine Pflicht. Dennoch kann dir ein entsprechender Versicherungsschutz dabei helfen, teuren Folgekosten vorzubeugen. Je nach Beschädigung kann es immerhin ansonsten sein, dass das zur Verfügung stehende Budget stark belastet wird.

Gartenversicherung: Wie lassen sich Gartengeräte versichern?

Grundsätzlich gilt: In einigen, aber leider nicht in allen, Fällen sind Gartengeräte über die Hausratversicherung abgedeckt. Dementsprechend ist es sinnvoll, diese um eine zusätzliche Geräteversicherung zu ergänzen. Hier kannst du deinem Versicherer genau mitteilen, welche Geräte bis zu welchem Wert abgesichert sein sollen.

Auf Basis deiner Angaben errechnet sich dann der Preis deiner weitestgehend individuell gestalteten Versicherung. Wie auch mit dem Blick auf die Haushaltsgeräteversicherung gilt es, mögliche Dopplungen vorzubeugen. Oder anders: Gartengeräte, die über die Hausratversicherung abgedeckt sind, brauchen selbstverständlich keine separate Gartengeräteversicherung mehr.

Dein Haus verfügt über eine Photovoltaikanlage? Diese solltest du gegebenenfalls separat versichern. Infos findest du im Artikel „Photovoltaikversicherung: Wie versichert man eine Solaranlage?“.

Gartengeräte in der Hausratversicherung

Zahlreiche Gartenbesitzer sind der Meinung, dass all ihre Gartengeräte, die sie zum Beispiel auf dem Grundstück oder auf der Terrasse aufbewahren, über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Hierbei handelt es sich um eine klassische Fehleinschätzung. Erst dann, wenn Teile des Equipments beispielsweise gestohlen wurden, zeigt sich, dass die Versicherung hier nicht greift und sich der Gartenbesitzer selbst um eine Wiederbeschaffung beziehungsweise um eine Reparatur kümmern muss.

Über die Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl in der Regel nicht abgesichert. Bricht ein Unbefugter jedoch beispielsweise einen Schuppen oder eine Garage auf, um teure Gartengeräte zu entwenden, greift die Hausratversicherung in den meisten Fällen. Wenn du wissen möchtest, inwieweit du dich im Schadenfall auf die Leistungen deiner Hausratversicherung verlassen kannst, solltest du einen Blick in deine Versicherungspolice werfen.

Die Gartengeräteversicherung: Eine sinnvolle Alternative

Wie die Bezeichnung schon sagt, handelt es sich bei der Gartengeräte Versicherung um eine Police für dein Gartenequipment. So ist es unter anderem möglich, Laubsauger und Rasenmäher in den Versicherungsvertrag zu integrieren. Wenn du dich besonders umfangreich schützen möchtest, entscheide dich für einen Anbieter, der nicht nur Diebstahl und Schäden absichert, sondern dich auch vor den hohen Kosten rund um Bedienfehler/ Bedienungsfehler bewahrt.

 

 

Versicherungsschutz im Schrebergarten: Die Kleingartenversicherung

Lagerst du deine Gartengeräte, in einem Schrebergarten musst du einiges beachten. Für Geräte, die sich dementsprechend nicht auf einem Grundstück befinden, das direkt am Haus liegt, ist es ratsam, dass du dich mit deiner Versicherung auseinandersetzt.

Hast du dich für ein Pachtgrundstück entschieden, das Teil einer Kleingartenanlage ist, kannst du dich in der Regel vertrauensvoll an deinen Kleingartenverein wenden.

Häufig sind die Verantwortlichen dazu in der Lage, dir eine passende Versicherung zu empfehlen. Hier hilft es auch, im Vorfeld einen Blick in die Vereinssatzung zu werfen. Dort findest du die entsprechenden Infos.

Charakteristischerweise handelt es sich bei der sogenannten Kleingartenversicherung um einen Mix aus Hausrat- und Gebäudeversicherung. Diese schützt dein Eigentum gegen unterschiedliche Einflüsse und Szenarien, wie zum Beispiel Feuer, Einbrüche und Vandalismus. Mitinbegriffen sind meist nicht nur deine Gartengeräte, sondern auch das Gartenhaus selbst.

Wie mit Hinblick auf andere Versicherungen unterscheiden sich die einzelnen Kleingartenversicherungen der verschiedenen Anbieter teilweise deutlich voneinander. Daher ist es sinnvoll, die jeweiligen Konditionen der Versicherer miteinander zu vergleichen. Damit du im Schadensfall auch wirklich optimal geschützt bist, ist es ratsam, einen genauen Blick in die Versicherungs-Police der Anbieter zu werfen. Stelle sicher, dass du dich für Versicherer entscheidest, der nicht auf Basis des Zeitwerts, sondern immer auf der Basis des Neuwerts ersetzt.

Versicherungsschäden im Garten: So sorgst du vor

Auch wenn die meisten Versicherer ihre Leistungen rund um Gartengeräteversicherungen und Co. im Laufe der Zeit stark erweitert haben, ist es natürlich immer sinnvoller, einem möglichen Schaden von Vornherein vorzubeugen. Viele Gartenbesitzer mussten im Laufe der letzten Jahre die Erfahrung machen, dass auf ihrem Grundstück Gartengeräte gestohlen wurden. Diese sind ein wertvolles Diebesgut für Langfinger. Ein Weiterverkauf wird daher oft als „sehr lukrativ“ empfunden. Neben der passenden Versicherung solltest du auf die folgenden Vorsichtsmaßnahmen setzen:

  • Platziere deine Gartengeräte so, dass sie von außen nicht gesehen werden können.
  • Sichere dein Gartenhaus mit einem verlässlichen Schloss und überlege, ob es gegebenenfalls sinnvoll ist, eine Videoüberwachung zu installieren. Diese kannst du gegebenenfalls auch mit einer App koppeln und dich so auch von unterwegs vom Status Quo vor Ort überzeugen.
  • Auch das Schild „Hier wache ich!“ kann eine abschreckende Wirkung haben – unabhängig davon, ob du wirklich einen Hund hast oder nicht.
  • Platziere nach Möglichkeit keinen Baum in der Nähe deines Gartenhauses, der bei starkem Sturm gegebenenfalls umfallen könnte.

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