Wie laut darf ein Auto sein?

Von Linda 5 September, 2023
4 minutes
lautstärke auto

Du läufst durch die Stadt, auf einmal heult ein Motor auf. Sofort drehst du dich um, um zu sehen was für ein Auto gleich um die Kurve biegt. Ein Fahrzeug mit coolem Sound zieht sofort die Aufmerksamkeit auf sich. Deshalb ist die Lautstärke für viele auch wichtiges Kriterium beim Neuwagenkauf.

Nichtsdestotrotz gibt es hierbei gewisse Regeln und Einschränkungen. So darfst du einen bestimmten Geräuschpegel nicht überschreiten. Dabei gilt: Je höher die Motorleistung, desto höher darf die Lautstärke ausfallen. Im Moment liegt der maximale Lärmpegel laut Straßenverkehrszulassungsordnung bei 72 bis 75 Dezibel. In den kommenden Jahren soll wiederum eine Absenkung dieses Richtwertes auf 68 bis 72 Dezibel erfolgen.

In diesem Artikel zeigen wir dir, was du in Bezug auf die Lautstärke deines Autos alles wissen solltest. Darüber hinaus erfährst du, welche akustischen Gestaltungsmöglichkeiten du als Fahrzeugeigentümer:in hast.

Lautstärke von Autos: EU-Leistungsklassen im Überblick

Innerhalb der Europäischen Union gibt es vier Leistungsklassen. Die Unterscheidung bezieht sich dabei auf das Leistungs-Masse-Verhältnis eines Fahrzeugs. Die neuen, seit 2020 geltenden Grenzwerte betreffen nur Fahrzeuge mit einer Zulassung ab dem Jahr 2022. Deshalb tangieren diese Werte momentan nur die Autoindustrie. Dasselbe Prinzip kommt auch bei den Regelungen ab 2024 zum Tragen. Die Werte beziehen sich auf Erstzulassungen beginnend ab 2026.

Die Auslegung der Angaben kann sehr verwirrend sein. Jedoch betreffen sie vielmehr die Autohersteller, die sich nach den neuen Vorgaben richten müssen. Du musst dein Auto nicht umrüsten, da Altfahrzeuge unter Bestandsschutz stehen.

Die Unterscheidung der Grenzwerte erfolgt in diesen Gruppen:

Gruppe Verhältnis zwischen Leistung und Masse Fahrzeugart Aktueller Grenzwert (2016)
1. Gruppe ≦ 120 kW / 1.000 kg Über 90 Prozent aller Fahrzeuge 72 dB
2. Gruppe 120kW ≤ 160 kW / 1.000 kg sportlich, kompakte Autos 73 dB
3. Gruppe > 160 kW / 1.000 kg schnelle Mittel- und Oberklassewagen 75 dB
4. Gruppe > 200 kW / 1.000 kg schnelle Sportwagen. Grenzwert 75 dB

 

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Klang oder Lautstärke: Ein kleiner, aber feiner Unterschied

Keine Angst: die gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte für die Lautstärke deines Motors bedeuten nicht das Ende eines imposanten Klangerlebens. Die Sportwagenhersteller stehen bereits in den Startlöchern, um an Lösungen für ein kräftiges Klangbild mit geringer Lärmemission zu arbeiten. So bist du nicht nur eindrucksvoll, sondern auch umweltbewusst unterwegs.

Übrigens: Der Lautstärkegrenzwert für Autos der Leistungsklasse vier liegt bei 75 dB. Das ist in etwa so laut wie eine Waschmaschine beim Schleudern oder die Geräuschkulisse in einer Kantine.

So misst man den Geräuschpegel von Fahrzeugen

Für möglichst aussagekräftige Messwerte kommen ausschließlich standardisierte Prüfverfahren mit festen Variablen zum Einsatz. Denn der Geräuschpegel eines Fahrzeugs kann je nach Fahrweise stark variieren. Deshalb wird der Wert während der „beschleunigten Vorbeifahrt“ auf beiden Seiten der Fahrbahn gemessen.

Zur Messung fährt ein Auto in einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit eine 20 Meter lange Strecke mit Parkour ab. In der Mitte der Prüfstrecke soll das Fahrzeug ein Tempo von 50 km/h erreichen. Nun misst man den Lärmpegel zwischen Anfang und Ende der Strecke. Die Messwerkzeuge behalten dabei stets denselben Abstand zum Fahrzeug bei. Auf diese Weise ist es möglich, einen Durchschnittswert zu ermitteln, der den Vergleich mit anderen Autotypen ermöglicht.

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„Lärmposing“: Bauliche Veränderungen am Auto: Was ist erlaubt?

Das Lärmposing ist ein Teil des Autoposens. Hierbei möchten die Fahrzeughalter:in durch besonders laute Fahrzeuge auffallen. Oftmals nehmen sie zu diesem Zweck illegale Umbauten am Auspuff vor.

Dabei sind nicht alle Tuningeingriffe am Auspuff verboten. Veränderungen an Schalldämpfer, Katalysator und Endrohr sind durchaus erlaubt. In Tuningkreisen ist besonders das Modellieren des Schalldämpfers populär.

Der Einbau eines Sportschalldämpfers verleiht deinem Auto einen tiefen, satten Klang. Oder du setzt auf einen ästhetischen Dämpfer, der die Optik deines Wagens aufwertet. Doch Vorsicht: Finger weg von so genannten Dezibel-Killern. Ihre Verwendung ist nicht erlaubt. Spätestens bei der Hauptuntersuchung (HU) fallen gesetzeswidrige Umbaumaßnahmen auf. Verzichte deswegen lieber gleich darauf.

Codierung des Innenraumsounds: Eine coole Alternative

Anstelle eines umweltbelastenden aufgemotzten Motors kannst du dein Auto mithilfe des „Active Sound Designs“ klangtechnisch aufpimpen. Dieses Feature erlaubt es dir den Innenraumsound zu codieren und somit ein verstärktes Motorengeräusch zu erzeugen, ohne andere zu stören.

Laut Musik hören: Auch eine Form der Lärmbelästigung

Ja, auch das zu laute Hören von Musik kann eine Form der Lärmbelästigung darstellen. Dabei gibt es zwei relevante Aspekte: Die Lärmbelästigung Dritter sowie die Gefahrenvermeidung.

Fast alle Menschen lieben es im Auto laut Musik zu hören und mitzusingen. Überraschenderweise gibt es hierbei keinen per Gesetz festgelegten Maximalwert. In der Straßenverkehrsordnung ist viel mehr von „unbeeinträchtigten Hörvermögen“ die Rede. Eventuell muss die Polizei im Einzelfall eine Ermessensentscheidung treffen.

Tipp: Ob das Fahren mit Kopfhörern eine möglich Alternative darstellt, erfährst du in unserem Artikel „Kopfhörer im Auto – Ist das erlaubt?“.

Strafen und Bußgelder im Überblick

Die Liste an Verstößen im Zusammenhang mit Lärm und illegalen Veränderungen am Fahrzeug ist lang. Dementsprechend ist auch der Bußgeldkatalog gut gefüllt. Deshalb geben wir dir hier einen Überblick über häufige Vergehen in diesem Zusammenhang:

  • Unachtsamkeit durch zu laute Musik: 10 Euro
  • Überhören von Warnsignalen (Rettungswagen, Feuerwehr): 20 Euro
  • Lärmbelästigung durch Musik während des Parkens: 10 Euro
  • seitliches Herausragen des Auspuffrohrs durch falsches Tuning: 20 Euro
  • Fahren ohne Zulassung: 50 Euro
  • Missachtung von Ruhezeiten: bis zu 5.000 Euro.

Übrigens: Neben einer Geldstrafe kann es je nach Schwere des Vorfalls auch zu Punkten in Flensburg oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Weitere Informationen zum Thema Kfz findest du auch in unseren anderen Beiträgen:

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