Unfall unter Alkoholeinfluss: Das sind die Konsequenzen 

Von Julia Schäfer 20 September, 2024
4 minutes
Unfall unter Alkoholeinfluss, Person mit Bierflasche am Steuer

Die Party war super, im Club ist’s mal wieder länger geworden. Und du hast ja auch wirklich nur ein Glas getrunken, vielleicht noch einen Shot dazu. Damit kann man doch locker noch nach Hause fahren, oder? Nein, bloß nicht! Denn baust du einen Unfall unter Alkoholeinfluss, ist das grob fahrlässig. Welche Konsequenzen dir dann drohen, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Bei dieser Frage kommt es unter anderem darauf an, wie viel du getrunken hast. Ob es sich im Schadenfall um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt, liegt auch am Promillegehalt in deinem Blut. Doch das ist nur einer der Faktoren bei der Bewertung der Alkoholfahrt.

Als Ordnungswidrigkeit gilt Alkohol am Steuer, wenn die 0,5-Promille-Grenze nicht überschritten wird.

Eine Straftat begehst du allerdings auch mit diesem Wert schon, wenn du Schlangenlinien fährst oder einen Unfall unter Alkoholeinfluss baust. Fährst du mit Alkohol am Steuer und es passiert ein Unfall, gelten nämlich schon 0,3 Promille als Straftat.

Und wenn du 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut hast, begehst du auf jeden Fall eine Straftat – ob mit oder ohne Unfall!

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Unfall unter Alkoholeinfluss: Diese Strafen drohen

Bist du betrunken Auto gefahren und wirst in einen Unfall verwickelt, drohen dir Strafen – so viel ist klar. Dabei ist es gar nicht mal so wichtig, ob du selbst schuld an diesem Unfall warst oder jemand anderer. Du hattest Alkohol im Blut – also trägst du auf alle Fälle die Verantwortung!

Verursachst du unter Alkoholeinfluss einen Autounfall, musst du ziemlich sicher mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Du hast schließlich den Verkehr und andere Menschen gefährdet.

Wirst du mit 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt, wird dir aller Wahrscheinlichkeit nach zumindest eine Geldstrafe, unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe aufgebrummt. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg und möglicherweise wird dir auch der Führerschein entzogen.

Ob dann auch noch eine MPU angeordnet wird, hängt von der Alkoholkonzentration ab. 

Ab einem Wert von 1,6 Promille ist die Wiedererlangung des Führerscheins an die bestandene MPU gebunden.

Aber auch bei niedrigeren Werten kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)   angeordnet werden. Zum Beispiel dann, wenn du im Straßenverkehr auffällig geworden bist. Willst du deinen Führerschein dann erneut beantragen, musst du auch noch eine bestimmte Sperrfrist beachten.

Unfall von zwei Autos,Unfall unter Alkoholeinfluss

Und wenn du noch in der Probezeit bist, gelten sowieso andere Spielregeln!

Hast du gerade erst deinen Führerschein gemacht, gilt immer die Null-Promille-Grenze – und zwar ohne Ausnahme!

Verstößt du dagegen, musst du mit diesen möglichen Konsequenzen rechnen:

  • Verlängerung der Probezeit
  • Anordnung eines Aufbauseminars
  • Geldstrafe von 250 Euro
  • ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei
  • Führerscheinentzug, wenn du in der Probezeit drei Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurdest
  • strafrechtliche Konsequenzen

Im Schadensfall: Wer haftet?

Kommt es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, haftest grundsätzlich erst mal du, wenn du etwas getrunken hattest. Das kann nicht nur in Bezug auf die Strafe teuer werden. Auch deine Kfz-Versicherung wird dann ein Wörtchen mitzureden haben.

Grundsätzlich gilt in dieser Beziehung:

Erfahrungsgemäß holen sich die Versicherungen das Geld, das sie aufbringen mussten, jedoch wieder. Und zwar bei dem- oder derjenigen, die einen Unfall verschuldet hat. Im Zweifelsfall wirst du also in Zukunft höhere Beiträge zahlen müssen.

Auch Geschädigte des Unfalls können möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, das du dann zahlen musst.

Und dann können auch noch Reparaturkosten auf dich zukommen. Stellt eine Autowerkstatt zum Beispiel fest, dass dein Wagen oder der der anderen beteiligten Person einen Totalschaden erlitten hat, musst du umso tiefer in die Tasche greifen.

Einspruch gegen Alkoholverstoß: Geht das?

Grundsätzlich kannst du natürlich Einspruch erheben, wenn du wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss eine Strafe aufgebrummt bekommen hast. Wurde dir allerdings eine „absolute Fahruntüchtigkeit“ bescheinigt, ist ein Widerspruch in aller Regel erfolglos.

Bei einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ könnte es sich lohnen, Einspruch gegen eine Strafe einzulegen. Denn dann kommt es auf die Aufzeichnungen der Polizei oder die Beobachtungen von Zeugen an.

Gut zu wissen: Die Messung der Atemalkoholkonzentration („ins Röhrchen pusten“) muss mit einem Testgerät vorgenommen werden, das durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt bauartzugelassen ist. Außerdem muss das Gerät halbjährlich geeicht werden.

Zwischen dem letzten Glas, das du getrunken hast, und der Atemalkoholmessung müssen mindestens 20 Minuten liegen. Und vor der ersten Messung muss von Seiten der Polizei eine Kontrollzeit von zehn Minuten eingehalten werden.

Eine Doppelmessung im Abstand von maximal fünf Minuten unter Einhaltung der zulässigen Variationsbreite muss den ermittelten Wert dann noch bestätigen.

Wurde gegen einen dieser Punkte verstoßen, könnte es sich lohnen, ein:e Fachanwält:in für Verkehrsrecht aufzusuchen. Möglicherweise hat ein Einspruch gegen ein Urteil dann sogar Erfolg.

Ebenfalls relativ gute Erfolgsaussichten bestehen für einen Einspruch, wenn

  • deine Identität nicht hinreichend etwa durch ein „Blitzerfoto“ bewiesen werden kann
  • sich der Vorwurf auf geschätzten Messergebnissen beruht oder das Messverfahren ungenau war
  • das Bußgeld oder eine sonstige Strafe gar nicht oder nicht in dieser Höhe den gesetzlichen Vorschriften entspricht

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_169837531; pairhandmade, Bild 1 ©AdobeStock_441373730; Panumas

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