Scheidung und Trennung: Was passiert mit (gemeinsamen) Versicherungen?
Während der glücklichen Jahre möchte sich sicherlich niemand eingehender mit dem Thema auseinandersetzen. Aber: Nicht alle Paare werden gemeinsam alt und bleiben bis an ihr Lebensende zusammen. Manchmal sorgt eine Scheidung bzw. eine Trennung dafür, dass du die Weichen neu stellen musst. Aber was passiert in einem solchen Fall mit deinen bzw. euren Versicherungen? Woran solltest du im Fall einer Scheidung denken, damit du auch weiterhin bestmöglich geschützt bist? Die folgenden Abschnitte helfen dir weiter!
Trennung oder Scheidung – was nun?
Welchen Einfluss hat eine Trennung bzw. eine Scheidung auf den Versicherungsschutz? Genau diese Frage stellen sich viele, die ihr Leben von nun an wieder als Singles bestreiten müssen. Hier ist es definitiv wichtig, genau hinzuschauen, um beispielsweise dem Autofahren ohne Versicherungsschutz vorzubeugen und dafür zu sorgen, dass der Hausrat auch weiterhin optimal abgesichert ist.
Zugegeben: Vielleicht sind Versicherungen nicht das erste, an was du denkst, wenn du mit dem Thema Scheidung konfrontiert wirst. Es ist aber wichtig, sich hier vorzeitig zu informieren, um am Ende nicht unterversichert zu sein und im Schadenfall mit hohen Kosten konfrontiert zu werden.Unsere Gegenstandsversicherung hilft dir, deine Lieblingsstücke – von Elektronik bis hin zu Schmuck – auch in Zukunft optimal zu schützen.
Diese Versicherungen solltest du beachten
Vor allem deine Kfz-Haftpflichtversicherung, deine private Haftpflichtversicherung und deine Hausratversicherung (im Falle eines Umzugs) (003325-B-0979) solltest du im Zusammenhang mit einer Trennung genau im Auge behalten. Denn: Hier ist es durchaus möglich, dass du aktiv werden und dir beispielsweise einen neuen Versicherungsanbieter suchen musst.
Wenn du nach der Trennung in eine neue Wohnung ziehst und Versicherungsnehmer:in bist, bleibt dein Versicherungsschutz erhalten. Wichtig ist jedoch, dass du deinem Versicherer deine neue Adresse mitteilst. Du solltest jedoch in jedem Fall daran denken, die Versicherungssumme deines Hausstandes anpassen zu lassen. Dein:e Ex-Partner:in hat sicherlich einige Gegenstände mitgenommen. Vielleicht hast du auch Neues hinzugekauft. Achte darauf, die nötige Deckungssumme korrekt anzugeben.
Lese-Tipp: Wertvolle Gegenstände können bei einem Umzug schnell mal kaputtgehen. Hier findest du alle Infos zu unserer Gegenstandsversicherung und wie du dich optimal absichern kannst.
Du warst in der Hausratversicherung über deine:n Partner:in mitversichert, bist aber nicht Hauptversicherungsnehmer:in? Dann solltest du schnell eine neue Hausratversicherung abschließen, um optimal geschützt zu sein.
Ähnliches gilt für die Haftpflichtversicherung von Ehepartner:innen. Wenn du dich trennst, aber Hauptversicherungsnehmer:in bist, bleiben nach der Scheidung nur noch deine Kinder und du über den Vertrag abgesichert. Solltest du von einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin in seiner oder ihrer Haftpflichtversicherung aufgenommen werden, erlischt der Versicherungsschutz bei deinem:deiner Ex. Wenn du direkt und ohne „Altlasten“ in dein neues Leben starten möchtest, kannst du dir natürlich als Nicht-Versicherungsnehmer:in schon lange vor der offiziellen Scheidung eine Haftpflichtversicherung suchen.
Für eine gemeinsam abgeschlossene Rechtschutzversicherung gilt ähnliches. Auch sie kann bis zur offiziellen Scheidung von beiden genutzt werden. Wenn du genau das nicht möchtest, kannst du dich auch schon während des Trennungsjahres auf die Suche nach einem neuen Anbieter begeben.
Auch bei der Kfz-Versicherung bleibt der Versicherungsschutz für dich nur dann bestehen, wenn du Hauptversicherungsnehmer:in bist. Auch der Schadenfreiheitsrabatt wird in diesem Fall nur dir zugeschrieben. Möchte die Person, die nicht als Hauptversicherungsnehmer:in im Vertrag eingetragen war, weiterhin mit dem Auto unterwegs sein, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Wichtig ist natürlich auch, wem das Auto gehört. Wer sich im Guten getrennt hat, kann sich auch dazu entschließen, die Schadenfreiheitsjahre aufzuteilen. Auch manche Versicherer zeigen sich hier kulant und erlauben einen vergleichsweise günstigen Einstieg.
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