Hausratversicherung: Ist dein:e Partner:in mitversichert?

Von Linda 25 Oktober, 2023
4 minutes
Hausratversicherung Partner mitversichert, Glückliches Paar

Die Hausratversicherung bei Zusammenzug ist meist nur der Startschuss für eine ganze Reihe von Anpassungen: Wer gemeinsam wohnt, kann bei Versicherungen viel sparen – oder deutlich zu viel bezahlen! Wir erklären dir, ob und wann bei deiner Hausratversicherung dein:e Partner:in mitversichert ist und was du bei anderen Versicherungen beachten solltest.

So spart ihr Geld in der gemeinsamen Wohnung

Wenn ein Paar zusammen eine gemeinsame Wohnung bezieht, gibt es viel zu Bedenken: Überflüssige und doppelte Möbelstücke, Ummeldung des Wohnsitzes und anderer Papierkram und nicht zuletzt die Versicherungen: Ist alles ausreichend geschützt, ohne dass es zu doppelten Zahlungen kommt? Denn ihr wollt natürlich alles in Sicherheit wissen, aber auf keinen Fall mehr zahlen als nötig.

In der Hausratversicherung ist dein:e Partner:in aber nicht automatisch mitversichert. Erst wenn ihr heiratet erstreckt sich der Versicherungsschutz häufig auch auf deine andere Hälfte. Da es hier allerdings Ausnahmen gibt, empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungspolice.

Stattdessen müsst ihr die Hausratversicherung als Pärchen zusammenlegen. Dazu kündigt eine Person, während die andere die Hausratversicherung auf die andere Person ausweitet. Im Normalfall muss der ältere Versicherungsvertrag erhalten bleiben und der jüngere wird gekündigt. Oft bieten die Versicherer für solche Fälle sogar ein Sonderkündigungsrecht und entlassen euch problemlos aus dem Vertrag.

Der Versicherungsanbieter hilft euch anschließend, den bestehenden Vertrag für eure gemeinsame Wohnung anzupassen. Dabei ist es übrigens egal, ob ihr in eine bestehende oder eine neue Wohnung zieht. Die Hausratversicherung gilt für deine:n Partner:in, also die Person und deren Besitztümer.

Eine doppelte Hausratversicherung beider Partner ist nicht zu empfehlen. Sie kostet euch doppelt, bietet aber nicht mehr Schutz! Letztendlich ist die gesamte Versicherungssumme aber entscheidend.

Solltet ihr euch zu einem späteren Zeitpunkt für getrennte Wohnungen entscheiden, sind auch wieder getrennte Hausratversicherungen für jeden Partner nötig. Die Person, die ihren Vertrag bei Einzug gekündigt hat, schließt dann einen neuen ab. Der Partner/die Partnerin mit dem älteren Vertrag wird diese mit aktualisierten Angaben alleine weiterführen.

Unterversicherung unbedingt vermeiden

Deine Hausratversicherung deckt Schäden nur bis zu einem gewissen Betrag, der sogenannten “Deckungssumme”, ab. Sind deine Besitztümer mehr wert, erhältst du im Ernstfall nicht alles ersetzt. Man spricht dabei von einer Unterversicherung – diese solltest du unbedingt vermeiden!

Die Hausratversicherung mit Partner:in soll auch euer beider Hab und Gut schützen. Deshalb musst du auch die Deckungssumme deiner Versicherung entsprechend anpassen. 

Sollte es später zu einer Trennung kommen, empfiehlt sich eine erneute Anpassung. Sinkt die Deckungssumme, nehmen auch die Kosten für die Hausratversicherung ab.

Wie sieht es bei anderen Versicherungen aus?

Nicht nur bei der Hausratversicherung können Partner nach dem Zusammenzug sparen! Viele Versicherungen bieten die Aufnahme für deine:n Partner:in oder deine Partnerin sogar kostenlos oder zumindest vergünstigt an. Einige Tarife enthalten jedoch einen “Single-Rabatt” – dieser entfällt natürlich, sobald ihr euch für eine Zusammenlegung entscheidet.

Haftpflichtversicherung

Auch die Haftpflichtversicherung ist, wie die Hausratversicherung, bei einem Zusammenzug nur noch einmal erforderlich. Das Vorgehen ist dabei das gleiche: Der ältere Vertrag wird beibehalten und auf beide Personen ausgeweitet, der neuere gekündigt. Sonderkündigungsrechte sind auch hier die Regel. Kontaktiere dazu beide Versicherer, um die Details abzuklären.

Die gemeinsame Haftpflichtversicherung hat jedoch einen Nachteil: Verursacht eine Partner Schäden am Eigentum der Anderen, werden diese nicht übernommen! In der Praxis kommt dieser Fall allerdings nur selten vor. Daher entscheiden sich viele Paare, die Versicherung zu vereinen und Kosten zu sparen. Hier lohnt sich, wie auch bei deiner Hausratversicherung, ein vorheriger Vergleich.

Rechtsschutzversicherung

Ehepartner und Kinder sind bei deiner Rechtsschutzversicherung in der Regel automatisch mitversichert. Sollten Kosten für Rechtsanwälte oder Gerichte im Zuge eines Rechtsstreits anfallen, springt die Versicherung ein.

Nicht-verheiratete Partner, die mit dir zusammenwohnen, können ebenfalls deine Versicherung teilen. In vielen Fällen werden dafür keine Mehrkosten erhoben. Es sei denn, es handelt sich um eine Single-Police. Setze dich dazu mit deinem Versicherer in Verbindung. Bringen beide Seiten eine Rechtsschutzversicherung mit, wird auch hier die ältere beibehalten und die jüngere gekündigt.

Im Falle einer Trennung und dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung erlischt auch der Versicherungsschutz für die Person, die später zur Rechtsschutzversicherung dazugekommen ist. Für die Seite, die bereits vorher versichert war, läuft der Vertrag jedoch weiter.

Hausratversicherung Partner mitversichert, Glückliches Pärchen

Geräteversicherung

Eine Geräteversicherung schützt Elektrogeräte wie Smartphones, Computer, Fernseher, aber auch größere Küchengeräte wie Kühlschränke oder Kaffeemaschinen. Zieht das Gerät mit in eure gemeinsame Wohnung, kann die Geräteversicherung ebenfalls erhalten bleiben, denn sie ist unabhängig von deiner Adresse.

Gegenstandsversicherung

Die Gegenstandsversicherung ist leicht mit der Geräteversicherung zu verwechseln, da sie einen sehr ähnlichen Schutz für hochwertige Objekte anbietet. Unter die Gegenstandsversicherung fallen allerdings auch nicht-elektrische Gegenstände. Zieht dein teures Musikinstrument, Uhr, Kunstwerk und Co. ebenfalls mit in die neue Wohnung, sollte sich an der Versicherung nichts ändern. 

Wann greift die Hausratversicherung, wann braucht man eine Gegenstandsversicherung? Wir erklären es dir!

Kfz-Versicherung

Wenn ihr nach dem Zusammenzug eure Autos wie gewohnt behaltet, müsst ihr auch an der Kfz-Versicherung nicht unbedingt etwas ändern. Ein Preisvergleich kann sich jedoch lohnen, denn oft lassen sich besonders günstige Sonderkonditionen oder Familientarife von beiden Parteien nutzen. Setzte dich am besten mit deiner Versicherungsagentur in Verbindung, um abzuchecken, welche Rabatte möglich sind.

Andere Versicherungen

An eurer Kranken-, Unfall-, Lebens- und vielen anderen Versicherungen ändert sich im Normalfall nichts. Dennoch kann es nicht schaden, auch beim Zusammenzug nach Sonderkonditionen zu fragen. 

Das Wichtigste auf einen Blick

Diese Punkte solltest du beim Zusammenzug beachten:

  • Bei einer Hausratversicherung ist dein:e Partner:in nicht mitversichert! Ihr müsst den Versicherer kontaktieren und den Schutz manuell erweitern bzw. einen eurer beiden Verträge kündigen.
  • Doppelter Schutz oder eine Unterversicherung sind nicht zu empfehlen – die Hausratversicherung sollte daher schnell angepasst werden.
  • Auch bei der Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung lohnt sich das Zusammenlegen. 
  • Andere Versicherungen können eventuell Vergünstigungen bereithalten.
  • Vergesst nicht das Ummelden beim Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Kfz-Zulassungsstelle und anderen Behörden, Krankenversicherung, Kfz-Versicherung und Co.
  • Richtet einen Nachsendeauftrag bei der Post ein, damit euch weiterhin Briefe erreichen.

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