Steuererklärung: Kann man Autoreparaturen von der Steuer absetzen?
Autos sind ganz schön kostenintensiv und zwar nicht nur in der Anschaffung, sondern auch im Unterhalt. So fallen neben dem Kaufpreis auch Kosten für Versicherungen, Steuern und Reparaturen an. Vor allem Letztere können immense Kosten verursachen. Und genau aus diesem Grund ist es durchaus ratsam, sich mit der Thematik, die Autoreparaturkosten steuerlich abzusetzen, auseinanderzusetzen. Doch welche Art von Autoreparatur kann man bei der Steuererklärung überhaupt absetzen? Und welche Unterlagen benötigst du dafür? Wir schaffen Klarheit!
Welche Autoreparaturen kannst du steuerlich geltend machen?
Ganz gleich, ob du zu den Selbstständigen zählst, freiberuflich agierst oder Gewerbetreibende:r bist – in all diesen Fällen kannst du folgende Kosten als Autoreparaturen von der Steuer absetzen:
- Betriebsausgaben: Zählt dein Auto zum Betriebsvermögen deines Unternehmens, so kannst du eine angefallene Autoreparatur in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen.
Wissenswert: Sofern du dein Privatauto auch auf dem Arbeitsweg gefahren bist, kannst du diese gefahrenen Kilometer ebenfalls als Betriebsausgaben absetzen. Hierfür musst du deinen individuellen Kilometersatz unter Berücksichtigung deiner Reparaturkosten ermitteln. Alternativ dazu kannst du aber auch den prozentualen Anteil deiner betrieblich zurückgelegten Kilometer, auf die Gesamtkosten umlegen. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass du die gesamten jährlichen Kosten sammelst.
- Werbungskosten: Hattest du mit deinem Dienstwagen einen Unfall, kannst du die Reparaturkosten unter bestimmten Umständen auch als Werbungskosten in der Steuerklärung geltend machen. In diesem Fall zählen zu den absetzbaren Kosten sämtliche Aufwendungen, die zur Unfallschadenbeseitigung an deinem Fahrzeug entstanden sind. Wichtig ist, dass sich der Unfall auf einer Fahrt zwischen deiner Arbeitsstätte und deinem Zuhause ergeben hat. Oder aber der Unfall entstand während eines Umwegs zur Tankstelle oder zu einem/einer Mitfahrer:in einer Fahrgemeinschaft. Zu guter Letzt kannst du die Reparaturkosten auch dann steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sich der Unfall bei einer Fahrt zum Mittagsessen in eine nahegelegene Gaststätte ereignet hat.
- Arbeitswegeunfall: Neben den obigen Reparaturkosten kannst du bei einem Arbeitswegeunfall auch weitere Kosten steuerlich absetzen. Zum Beispiel die Kosten für einen Abschleppdienst, einen Mietwagen oder gar für eine Verschrottung.
Tipp: Sich vor unvorhergesehenen Ausgaben zu schützen, kann auch durch eine Reparaturkostenversicherung erfolgen. Informiere dich über die Reparaturkostenversicherung, um dein Fahrzeug umfassend abzusichern und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Autoreparatur bei der Steuererklärung absetzen: So geht’s!
Da du nun weißt, dass eine Kfz-Reparatur durchaus steuerlich absetzbar ist, möchten wir dir nun kurz erklären, wie das ganze Prozedere abläuft. Und unter welchen Umständen es möglich ist, Autoreparaturen in der Steuererklärung geltend zu machen.
Einer der nachstehenden Fakten muss auf dich zutreffen:
- Bei deinem Auto handelt es sich um ein reines Geschäftsfahrzeug
- Du bist freiberuflich oder selbstständig tätig und nutzt dein Privatauto regelmäßig auch für Geschäftsfahrten
- Du bist Arbeitnehmer:in, nutzt dein privates Fahrzeug als Dienstauto und hattest mit diesem einen Unfall auf dem Weg zu deiner Arbeitsstätte
So gibst du deine Autoreparatur in der Steuererklärung an
- Als Unternehmer:in oder Selbstständige:r setzt du deine Autoreparaturkosten als Betriebskosten ab. Hier gibt es im Grunde nichts Wichtiges zu berücksichtigen. Schließlich wirken sich die Betriebskosten gewinnmindernd aus.
- Als Arbeitnehmer:in kannst du die Reparaturkosten für dein privates aber dienstlich genutztes Auto unter dem Punkt „Werbungskosten“ angeben. Bedenke allerdings, dass dies nur dann möglich ist, wenn die Reparatur zuvor nicht schon von deiner oder der Kfz-Versicherung des Unfallgegners erstattet wurde. Ist dem so, musst du den Betrag bei deiner Steuererklärung abziehen. Denn du darfst nur die Reparaturkosten absetzen, die du tatsächlich aus eigener Tasche bezahlt hast.
Welche Unterlagen benötigst du?
Wichtig ist, dass du die Ausgaben für die angefallenen Autoreparaturkosten nachweisen kannst. Demnach solltest du sämtlich Rechnungen aufheben und der Steuererklärung beilegen. Nur mit dem Vorliegen dieser Unterlagen kannst du eine angefallene Autoreparatur von der Steuer absetzen.
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