Kfz-Steuer absetzen: Richtig und ohne Probleme!
Bei den regelmäßigen Ausgaben gehören die Kosten für ein Auto zu den größeren Beträgen. Nicht nur die Anschaffung, sondern auch der Unterhalt inklusive der Steuern und Versicherungen machen sich im Portemonnaie bemerkbar. Wer nicht auf ein Auto verzichten kann, sollte sich überlegen, ob ein Absetzen der Kfz-Steuer möglich ist. Außerdem hast du die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen zu können. Zunächst aber geht es um die Frage: Kann man die Kfz-Steuer absetzen?
Privat genutztes Auto
Wer die Kfz-Steuer absetzen möchte, wird bei einem privat genutzten Auto leider keine Möglichkeit finden. Nutzt du dein Auto nicht dazu, deinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, gilt es als privates Vergnügen. In einem solchen Fall wirst du auch nicht die Kfz-Versicherung von Steuer absetzen können. Aber wer kann ohne Probleme die Kfz-Steuer absetzen?
Beruflich genutztes Auto
Benutzt du dein Auto beruflich, kannst du die Kfz-Steuer absetzen. Dabei spielt meist die Pendlerpauschale eine wichtige Rolle, da du das private Auto für den Weg zu Arbeit einsetzt. Dadurch kannst du nur indirekt die Kfz-Steuer absetzen.
Dienstfahrzeug
Selbstständige, die ihr Auto nur beruflich nutzen, können komplett die Kfz-Steuer absetzen. Die Kosten gelten dann nämlich als Betriebsausgaben. Falls du das Auto aber ebenfalls privat nutzt, kommt es auf den Anteil der verschiedenen Nutzungsarten an. Als Nachweis dafür dient ein das du lückenlos führen solltest.
Diese Kfz-Kosten kannst du von der Steuer absetzen
Rund um das Fahrzeug gibt es aber noch andere Auto-Kosten pro Monat, die du ganz oder teilweise absetzen kannst. Du kannst zum Beispiel auch die Kosten für deine Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den Sonderausgaben in der Steuererklärung. Hast du eine Kfz-Teilkaskoversicherung oder eine Kfz-Vollkaskoversicherung, musst du allerdings darauf achten, nur den jeweiligen Anteil anzugeben. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, wenn du deine Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen möchtest.
Du kannst aber nicht nur die Kfz-Versicherung absetzen. Eine private Unfallversicherung gilt ebenfalls als Sonderausgabe und wird in der Anlage Vorsorgeaufwendungen angegeben. Je nach den sonstigen gezahlten Beiträgen wird der steuerlich wirksame Anteil berechnet.
Die bereits erwähnte Pendlerpauschale bezieht sich auf den Weg zur Arbeit. Hierbei ist es übrigens egal, welches Verkehrsmittel du nutzt. Pro Kilometer werden hier 0,30 Euro berechnet. Allerdings zählt in dem Fall nur die einfache Strecke. Außerdem darfst du die Pendlerpauschale nur anrechnen lassen, wenn du deine Fahrkosten nicht schon von deinem Arbeitgeber erstattet bekommst.
Solltest du Kosten durch einen Unfall haben, der sich auf dem Arbeitsweg ereignet hat, können diese abgesetzt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Nutzung eines Abschleppdienstes oder Gebühren für Anwalt oder Gericht handeln. Auch Folgekosten durch einen Krankenhausaufenthalt oder Reha können dazu zählen. Entscheidend ist, dass du die Kosten selbst tragen musstest und kein Versicherungsschutz gezahlt hat.
Unter manchen Umständen kann auch ein Umzug steuerlich berücksichtigt werden. Ziehst du näher an deinen Arbeitsort, kannst du dies eventuell als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass sich dadurch der Arbeitsweg deutlich verkürzt.
Du hast also verschiedene Möglichkeiten, die Kosten der Kfz-Steuer abzusetzen.
Unser Beitrag hat dir weitergeholfen? Dann haben wir weitere interessante Informationen zu folgenden Themen für dich:
- neues Auto anmelden
- Auto leasen oder kaufen
- Elektroauto
- Hybridauto
- Leasing
- Fahrzeughalter
- Fahrzeugeigentümer
- Berechtigter Fahrer
- Wertverlust Auto
- Auto online kaufen
- Zulassung
- Schadstoffklasse
- Zweitfahrzeug
- Versicherungspflicht
- Abweichende Halterschaft
Bildnachweis:
Header: @AdobeStock_134488117, domoskanonos