Personenbeförderung in Deutschland: Das gilt es zu beachten!

Von Lisa 12 September, 2023
4 minutes
Personenbeförderung

Über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird viel geschimpft. Zu teuer, unpünktlich, schlechte Verkehrsverbindung. Da bietet es sich an, mit dem privaten Auto einen kleinen „Taxidienst“ zu übernehmen. Mal eben vier oder fünf Kinder transportieren und gemeinsam zum Kindergeburtstag bringen. Oder die Oma wie ein privater Krankenwagenfahrer zur Untersuchung ins Krankenhaus fahren. Kollegen sogar gegen ein kleines Spritgeld zum Flughafen fahren. Kleinigkeiten – die jedoch zur Personenbeförderung gehören. Einige Regeln muss man dabei beachten.

Wer darf Personen befördern?

Wenn du eine Fahrerlaubnis für das Fahrzeug hast, darfst du fahren. Du kannst jemanden von A nach B bringen. In diesem Fall darfst du die Personenbeförderung übernehmen. Das gilt nach § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur, wenn genügend Sitzplätze vorhanden sind. Fährst du ein Kraftfahrzeug, bei dem nicht jeder Sitzplatz mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein muss? Dann darfst du nur so viele Personen mitnehmen, wie Sitzplätze vorhanden sind. Auf dem Motorrad muss der Sitz für zwei Personen zugelassen sein. Bei der Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren musst du außerdem unbedingt an die Kindersitzpflicht im Auto denken. Sonst musst du sogar mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Wie hoch ein Bußgeld ausfallen kann, kannst du auch hier nachlesen: Neuer Bußgeldkatalog 2023

Tipp: Kinder bis zum 7. Lebensjahr dürfen auch auf dem Fahrrad mitgenommen werden. Allerdings nur, wenn sie in einem geeigneten Kindersitz oder einem speziellen Anhänger Platz finden. Auch Erwachsene dürfen mit dem Fahrrad transportiert werden, wenn das Fahrrad für den Personentransport gebaut und ausgerüstet ist. Einige Lastenräder oder Cargobikes erfüllen diese Anforderungen.

Hier darfst du nicht mitfahren

Du musst noch schnell zum Supermarkt und der letzte Bus ist dir gerade vor der Nase weggefahren. Aber du hast Glück! Genau in diesem Moment hält ein Bekannter mit seinem Pickup. Er hat zwar nur zwei Sitzplätze, die beide besetzt sind. Aber das macht nichts. „Spring einfach hinten drauf!“ Besser nicht! Denn wenn kein Sitzplatz frei ist, darf dich dein Bekannter nicht auf der Ladefläche seines Pickups mitnehmen.

Ein solches Personenbeförderungsverbot besteht unter anderem für:

  • Ladeflächen von Kraftfahrzeugen
  • Laderaum eines Kraftfahrzeuges
  • Anhänger
  • Wohnanhänger, die von einem Kraftfahrzeug gezogen werden

Ausnahmen bestehen z. B. für land- und forstwirtschaftliche Anhänger. Hier dürfen Personen mitfahren, wenn geeignete Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Mitfahrer dürfen während der Fahrt nicht stehen. Hier gilt ein grundsätzliches Verbot – es sei denn, die Sicherung der Ladung ist anders nicht möglich. Eine weitere Ausnahme gilt für die Beförderung von Baustellenpersonal auf einem Anhänger. Personen, die im Laderaum oder auf der Ladefläche notwendige Arbeiten ausführen müssen, dürfen dort mitfahren.

Folgende Bußgelder sind bei Verstößen zu erwarten:

  • Personen im Wohnwagenanhänger befördert: 5€
  • Person auf Kraftrad ohne speziellen Sitz befördert: 5€
  • Person auf der Ladefläche befördert: 5€
  • Stehende Person auf einer Ladefläche: 5€

Für die unzulässige Beförderung von Kindern folgen deutlich empfindlichere Strafen.

Das gilt beim gewerblichen Transport von Personen

Um eine gewerbliche Personenbeförderung durchführen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese dienen unter anderem dazu, die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten.

Zu den Personen, die Personen gegen Entgelt befördern dürfen, gehören unter anderem:

  • Taxi- und Mietwagenfahrer:innen
  • Busfahrerinnen und Busfahrer im Linien- und Fernverkehr
  • Fahrer:innen von Krankenwagen

Um eine Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung zu erhalten, benötigst du grundsätzlich einen Personenbeförderungsschein (P-Schein). Diesen musst du nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen, da eine solche Tätigkeit eine besondere Zuverlässigkeit voraussetzt. Um den P-Schein zu bekommen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Und die gehen weit über den bloßen Nachweis der Fahrtauglichkeit hinaus.

So musst du zum Beispiel das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Auch eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist erforderlich. Wenn du einen Taxischein beantragst, musst du zusätzlich Ortskenntnisse für das entsprechende Gebiet nachweisen. Erfüllst du alle Voraussetzungen, kannst du den P-Schein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Die Kosten betragen circa 300 Euro.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert werden. Für die gewerbliche Fahrgastbeförderung sind ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse erforderlich. Fährst du ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen inkl. Fahrer:in ausgelegt und gebaut ist? Dann brauchst du zum Beispiel einen Führerschein der Klasse D. Das gilt zum Beispiel auch für Busfahrer:innen. Wenn du dort die Führerscheinklasse D oder D1 hast, brauchst du für die Personenbeförderung keinen P-Schein.

  • Die gewerbliche Personenbeförderung ohne P-Schein kostet 75 Euro und bringt 1 Punkt.

Mietwagen oder Taxi?

In Zeiten von Uber & Co. hat sich die gewerbliche Personenbeförderung grundlegend verändert. Als einfacher Nutzer könnte man meinen, dass beides ziemlich das Gleiche ist. Egal, ob man in ein Taxi oder in einen Mietwagen steigt, oder? Es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen dem Fahren mit einem Taxi und einem Mietwagen mit Fahrer:in.

Wenn du ein Taxi brauchst, kannst du es einfach auf der Straße anhalten oder bei der Taxizentrale anrufen. Oft warten die Taxis auch an bestimmten Plätzen, zum Beispiel vor dem Bahnhof. Wenn du ein Taxi mieten möchtest, musst du dich direkt mit dem Taxiunternehmen in Verbindung setzen. Da die zum öffentlichen Personennahverkehr gehören, haben sie Privilegien. Sie dürfen Busspuren nutzen, warten und spontan Fahrgäste mitnehmen.

Ein Mietwagen dagegen muss nach Abschluss der Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren sofern kein Folgeauftrag ansteht. Die Fahrer:innen dürfen keine Umwegen fahren und die Zeit überbrücken. So werden ziellos umher kreisende Autos vermieden und das Taxigewerbe geschützt.

Taxis haben im Gegensatz dazu zwei wesentliche Pflichten zu erfüllen:

  • Gemäß Paragraf 21 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss das Taxiunternehmen den genehmigten Betrieb aufrechterhalten und den öffentlichen Verkehrsinteressen sowie dem Stand der Technik entsprechen.
  • Paragraf 22 PBefG regelt die Beförderungspflicht. Das heißt, dass das Unternehmen die Beförderung durchführen muss. Natürlich nur, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, das Beförderungsmittel verfügbar ist und keine unvermeidbaren Umstände die Beförderung verhindern.

Kind nicht angeschnallt? Diese Strafe droht dir

Verstößt du gegen die Regeln des Personenbeförderungsgesetzes, musst du mit Konsequenzen rechnen. Das heißt: Es kommt mindestens eine Geldstrafe auf dich zu. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Vergehen ab. Einige Beispiele:

  • Kind ohne vorschriftsmäßige Sicherung mitnehmen: 30€ Bußgeld
  • Mehrere Kinder ohne vorschriftsmäßige Sicherung: 35€ Bußgeld
  • Kind ohne vorschriftsmäßige Sicherung im Auto: 30€.
  • Kind ohne jegliche Sicherung im Auto: 60€ und 1 Punkt in Flensburg.
  • Mitnahme mehrerer Kinder ohne Sicherung: 70€ und 1 Punkt in Flensburg.
  • Ein Kind ab 7 Jahren auf dem normalen Fahrrad mitgenommen: 5€.
  • Sitzen zwei Kinder am Fahrrad im Anhänger für ein Kind: 5€.

Tipp: Zur gewerblichen Personenbeförderung reicht die normale Kfz-Haftpflichtversicherung nicht aus. Hier ist eine gewerbliche Kfz Versicherung auf alle Fälle nötig. Diese deckt auch einen höheren Personenschaden ab.

 

Bildnachweise:
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