Kfz-Steuer selbst berechnen: So geht’s!

Von Manu 21 Oktober, 2022
4 minutes
Kfz-Steuer berechnen

Mit der Zulassung deines neuen Autos meldest du dich automatisch auch für die Kfz-Steuer an. Wie hoch diese Steuer genau ausfällt, weißt du erst, wenn du die Jahresrechnung dafür bekommst, oder? Nein, denn du kannst deine Kfz-Steuer selbst berechnen, um deine Finanzen besser planen zu können. Wie das geht und alles Weitere rund um die Kfz-Steuer erfährst du in diesem Beitrag.

Wie setzt sich die Kfz-Steuer zusammen?

Die Kfz-Steuer besteht aus zwei separat berechneten Teilen:

  1. Antriebsart und Größe deines Motors bestimmen den ersten Teil der Steuer, den sogenannten Sockelbetrag. Es gelten unterschiedliche Tarife für Benzin- oder Dieselmotoren und du zahlst pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.
  2. Der Schadstoffausstoß deines Autos ist maßgebend für den zweiten Teil der Kfz-Steuer. Der Grenzwert für CO2-Emissionen liegt bei 95 Gramm pro Kilometer, für jedes Gramm darüber wird ein Steueraufschlag fällig. Für die Höhe dieses Aufschlages ist außerdem das Datum der Erstzulassung wichtig. Je nach Zulassungsdatum gelten unterschiedliche Tarife.

Die Auswirkung des WLTP-Verfahrens

Seit September 2018 dürfen Neuwagen in der Europäischen Union nur noch zugelassen werden, wenn ihre Schadstoffwerte mit dem sogenannten WLTP-Verfahren gemessen wurden. WLTP steht für Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure. Dieses Prüfverfahren simuliert die Bedingungen im echten Straßenverkehr und erzielt so wesentlich genauere Messwerte. Vor der Einführung des WLTP-Verfahrens wurden Fahrzeugemissionen mit der NEFZ-Methode berechnet. Dass die NEFZ-Werte oft nicht dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch und Abgasausstoß eines Wagens entsprechen, wurde spätestens beim VW-Abgasskandal 2015 allgemein bekannt. Die neue WLTP-Methode liefert nicht nur wirklichkeitsnahe Resultate, sie bietet auch weniger Möglichkeiten, von Autoherstellern manipuliert zu werden. Für dich als Konsument bringt das WLTP-Prüfverfahren also mehr Transparenz beim Autokauf, da du so realistische Informationen zum wirklichen Verbrauch und den Emissionen des Fahrzeuges bekommst.

In der Kfz-Steuer schlägt sich dies leider oft in steigenden Kosten nieder. Denn die neuen, genaueren Werte liegen meist höher als die alten Angaben. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. September 2018 zugelassen wurden, dürfen noch die damaligen Werte zur Berechnung der Kfz-Steuer verwendet werden.

Wer zahlt und wer empfängt die Kfz-Steuer?

Als Autofahrer oder Autofahrerin benutzt du beispielsweise Autobahnen und Bundesstraßen, die vom Staat gebaut und unterhalten werden. Mit der Kfz-Steuer bezahlst du praktisch eine Gebühr für die Nutzung dieser Infrastruktur und für die Belastung der Umwelt. Abgesehen von einigen Ausnahmen müssen deshalb in Deutschland jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin Steuern zahlen.

Konkret wird die Kfz-Steuer fällig für Halter von Fahrzeugen:

  • mit deutscher Zulassung.
  • mit ausländischer Zulassung, die damit länger als ein Jahr in Deutschland fahren.
  • mit rotem Kennzeichen oder Oldtimer-Kennzeichen.
  • ohne gültige Zulassung, die damit widerrechtlich auf öffentlichen Straßen gefahren sind.

Seit 2014 verwaltet und erhebt der Zoll die Kfz-Steuer. Bei der Anmeldung deines Autos leitet die Zulassungsstelle deine Informationen automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter. Du musst dich also nicht selbst zur Kfz-Steuer anmelden.

Übrigens ist es auch möglich, dass die Kfz-Steuer nicht der Halter des Fahrzeugs bezahlt. Beispielsweise ist es oft so, dass Eltern aus Versicherungsgründen als Fahrzeughalter eingetragen sind, obwohl das Auto eigentlich ihrem Kind gehört. In einem solchen Fall kann das Kind als Kfz-Steuerzahler oder Kfz-Steuerzahlerin eingetragen werden, obwohl es nicht der Halter/ die Halterin ist.

Diese Daten benötigst du

Um deine jährliche Kfz-Steuer zu berechnen, kannst du beispielsweise den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen verwenden. Dazu gibst du deine Fahrzeugdaten ein und lässt dir vom Rechner schnell und einfach die Höhe deiner Kfz-Steuer ermitteln. Die notwendigen Daten findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Unsere Tabelle dazu soll dir bei der Suche helfen:

Angaben zu Vermerkt unter Anmerkungen
Kohlendioxidausstoß Feld V7 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 In alten Fahrzeugscheinen (vor 2009) ist dieser Wert nicht angegeben
Antriebsart Feld P3 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 In alten Fahrzeugscheinen unter Punkt 5
Hubraum Feld P1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 In alten Fahrzeugscheinen unter Punkt 8
Erstzulassungsdatum Feld B in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 In alten Fahrzeugscheinen unter Punkt 32

 

So berechnest du die Kfz-Steuer

Du kannst die Kfz-Steuer für dein Auto natürlich auch selbst berechnen. Wenn dein Auto nach dem 4. November 2008 zugelassen wurde, gehst du dabei folgendermaßen vor:

  1. Berechne anhand des Hubraums deines Autos den Sockelbetrag. Für ein Fahrzeug mit einem Dieselmotor rechnest du mit 9,50 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter. Ein Benziner kostet zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter. Bei einem Opel Corsa mit einem 1.199 Kubikzentimeter Benzinmotor würde der Sockelbetrag beispielsweise 24 Euro betragen (12 x 2 Euro = 24 Euro).
  1. Als Nächstes ermittelst du den Steuerbetrag für die Abgasemissionen. Der Steuersatz dafür ist zwei Euro für jedes Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer. Es gibt aber einen gewissen Freibetrag, der sich nach dem Jahr der Erstzulassung richtet:
  • 120 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer bei einer Erstzulassung bis Ende 2011
  • 110 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer bei einer Erstzulassung zwischen 2012 und 2013
  • 95 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer bei einer späteren Erstzulassung

Nehmen wir also an, der Opel Corsa aus dem obigen Beispiel wurde 2012 zum ersten Mal zum Verkehr zugelassen. Von den 139 Gramm Kohlendioxid, die er pro Kilometer ausstößt, sind somit die ersten 110 Gramm von der Steuer befreit. Auf die restlichen 29 Gramm entfallen insgesamt 58 Euro Steuern (29 x 2 Euro = 58 Euro). Hätte die Erstzulassung dieses Opels stattdessen im Jahre 2010 stattgefunden, wären 120 Gramm der Emissionen steuerfrei. Dann würde die Kohlendioxidsteuer nur noch auf 19 Gramm entfallen und somit 38 Euro betragen (19 x 2 Euro = 38 Euro).

  1. Addiere den Sockelbetrag und den Anteil für den Emissionsausstoß, um die Höhe deiner jährlichen Kfz-Steuer zu erfahren.

Für unseren Opel Corsa würde die Jahressteuer also 82 Euro betragen (24 Euro + 58 Euro = 82 Euro).

Für Fahrzeuge, die noch vor dem 4. November 2008 zugelassen wurden, ist die Berechnung der Kfz-Steuer sogar noch einfacher. Denn dann brauchst du dazu nur den Hubraum und die Schadstoffklasse, die du anhand der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein findest. Den Sockelbetrag der Kfz-Steuer berechnest du wiederum entsprechend der Kubikzentimeter Hubraum. Der Emissionsanteil der Steuer muss nicht berechnet werden, denn für jede Schadstoffklasse gibt es einen festen Pauschalbetrag.

Steuerliche Begünstigungen: Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt einige Ausnahmen, in denen die Kfz-Steuer reduziert wird oder sogar komplett wegfällt. Dafür muss das Fahrzeug einer dieser Kategorien angehören:

  • Elektroauto: Die Bundesregierung möchte die E-Mobilität weiter fördern. Aus diesem Grund hat sie rein elektrisch betriebene Fahrzeuge bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Umgerüstete Autos fallen auch unter diese Regelung. Voraussichtlich gilt die Steuerbefreiung noch für alle E-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Ende 2025. Nach 2030 soll die Kfz-Steuer für Elektroautos um die Hälfte reduziert bleiben. Je früher du ein Elektroauto anmeldest, desto länger kannst du also von der Steuerbefreiung profitieren.
  • Erdgas-Fahrzeug: Für ein Auto, das mit Erdgas fährt, erhältst du bei der Kfz-Steuer keine direkte Entlastung. Doch das Erdgas selbst wird sehr niedrig besteuert, wodurch du an der Zapfsäule einsparst.
  • Oldtimer: Für Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen wird die Kfz-Steuer nicht individuell berechnet. Denn so würde sie unter Umständen extrem hoch ausfallen, wodurch diese erhaltenswerten Fahrzeuge schneller verschwinden würden. Deshalb gilt mit dem Oldtimer-Kennzeichen ein pauschaler Steuersatz von 46 Euro für Motorräder und 191 Euro für Autos und andere Fahrzeuge.
  • Youngtimer: Fahrzeuge, die knapp unter 30 Jahre alt sind und deshalb bald zu den Oldtimern zählen könnten, sind ebenfalls weiterhin nach dem vor 2009 geltenden System steuerlich begünstigt.
  • Fahrzeuge von Menschen mit Schwerbehindertenausweis: Alle Fahrzeughalter, auf deren Ausweis „H”, „BI” oder „aG” vermerkt ist, sind von der Kfz-Steuer befreit. Mit dem Merkmal „G” oder „GI” wird die Steuer um 50 Prozent reduziert. Mit der Steuerermäßigung verfällt aber das Recht auf eine kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Dienstfahrzeuge: Alle Fahrzeuge der Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr und des Zolls sind ebenfalls von der Kfz-Steuer ausgenommen.

So kannst du Kfz-Steuer sparen

Grundsätzlich gilt: Für Dieselfahrzeuge mit einem hohen Kohlendioxidausstoß ist die Kfz-Steuer am höchsten. Am meisten Steuer einsparen kannst du deshalb, wenn du auf einen umweltschonenden Wagen umsteigst. Ein kleines und kompaktes Auto mit einem geringen Schadstoffausstoß wird mit einem vergleichsweise niedrigen Tarif besteuert.

Im besten Fall legst du dir ein Elektroauto zu und profitierst vom Nulltarif bei der Kfz-Steuer. Alternativ kannst du auch dein jetziges Fahrzeug zum Elektroauto umrüsten lassen und dadurch ebenfalls in den Genuss der Steuerbefreiung kommen.

Falls du einen älteren Benziner der Schadstoffklasse Euro 1 fährst, kannst du an diesem ebenfalls eine kleine Umrüstung vornehmen: Wenn du einen Kaltlaufregler einbauen lässt, kommt der Motor schneller auf Betriebstemperatur. In Folge wird der Kraftstoff leichter verbrannt, wodurch der Motor bessere Abgaswerte erzielt. Mit dieser Modifikation rutscht dein Auto in die Schadstoffklasse 2 oder D3 und deine Kfz-Steuer wird günstiger. Dazu musst du den Kaltlaufregler aber von einer Fachwerkstatt einbauen lassen und der Zulassungsbehörde die entsprechende Einbaubestätigung vorzeigen. Nur dann kannst du das Fahrzeug umschreiben lassen und bekommst einen günstigeren Steuertarif.

Bei Dieselfahrzeugen kannst du die Kfz-Steuer mit dem Einbau eines neuwertigen Katalysators reduzieren. Diese Nachrüstung ist aber relativ teuer, weshalb sie sich finanziell meist nicht lohnt.

Eine kleine Einsparung kannst du auch machen, wenn du deine Kfz-Steuer jährlich statt in Raten zahlst. Denn wenn du die Rechnung halbjährlich oder vierteljährlich begleichst, erhebt die Behörde einen Aufschlag von drei bis sechs Prozent.

Kfz-Steuer berechnen: Die Steuererklärung

In den meisten Fällen kannst du die Kfz-Steuer nicht absetzen. Eine Ausnahme bilden selbstständige Unternehmer, die ihr Fahrzeug zwischen 50 und 100 Prozent zu Erwerbszwecken nutzen. Diese können die Kosten der Kfz-Steuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.

Wenn du als Angestellter oder Angestellte mit deinem privaten Wagen zu deinem Arbeitsplatz pendelst, kannst du die Kfz-Steuer selbst nicht absetzen. Doch du kannst in der Steuererklärung die Entfernungspauschale als Werbungskosten angeben. Diese Pauschale darfst du pro Arbeitstag für die einfache Strecke und für längere Fahrten wie Dienstreisen für die gesamte Strecke absetzen. Damit kannst du praktisch den Teil deines Einkommens, den du für deinen Arbeitsweg ausgibst, von der Steuer absetzen.

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