Führerscheinfreie Fahrzeuge im Überblick

Von Julia Schäfer 19 Oktober, 2023
4 minutes

Im Beamtendeutsch werden bestimmte Fahrzeuge als „fahrerlaubnisfrei“ bezeichnet. Das heißt, dass du sie im Straßenverkehr nutzen darfst, ohne dafür einen Führerschein machen zu müssen. So darfst du zum Beispiel ein Mofa fahren und brauchst dafür keinen extra Führerschein. Allerdings benötigst du hierfür eine spezielle Prüfbescheinigung.

Neben Fahrrad und E-Scooter gibt es auch Fortbewegungsmittel, die du ohne Prüfung auf der Straße benutzen darfst. Und hättest du gedacht, dass sogar bestimmte Autos als „führerscheinfreie Fahrzeuge“ gelten können? Welche das sind und was dir droht, wenn du ohne gültige Fahrerlaubnis fährst, erklären wir dir hier.

Führerscheinfreie Fahrzeuge: Dann darfst du ohne Führerschein fahren

Paragraf 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) besagt, wann und für welche Fahrzeuge eine Führerscheinpflicht besteht. Bestimmte Fahrzeuge dürfen auch ohne eine solche Fahrerlaubnis gefahren werden. In manchen Fällen ist es sogar möglich, ein ganz normales Auto ohne einen Führerschein zu lenken.

Auch bei führerscheinfreien Fahrzeugen können Schäden auftreten, die erhebliche finanzielle Folgen haben können.

Daher ist es ratsam, auch in diesen Fällen einen günstige und angemessene Reparaturkostenversicherung für das Fahrzeug in Betracht zu ziehen. 

Das klassische Beispiel dafür ist das Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern. Auch sogenannte Krankenfahrstühle und Mobilitätshilfen gehören zu den führerscheinfreien Fahrzeugen. Um ein solches Fahrzeug im Straßenverkehr benutzen zu dürfen, musst du aber mindestens 15 Jahre alt sein. Unter Umständen musst du hier eine Prüfbescheinigung vorweisen. Der „Mofa-Führerschein“ ist allerdings günstiger und vor allem auch schneller zu bekommen als fürs Auto- oder Motorrad.

Diese führerscheinfreien Fahrzeuge gibt es

Was darf man ohne Führerschein fahren? Diese Aufstellung zeigt dir, welche führerscheinfreien Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind.

  • Mofas: im Fachjargon „einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor“.
  • Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs), die nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Für S-Pedelecs mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern brauchst du allerdings eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Zusätzlich musst du einen Schutzhelm tragen.
  • Bestimmte Elektro-Fahrzeuge.
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen wie etwa selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge oder Stapler.

Welche Bestimmungen gibt es für führerscheinfreie Fahrzeuge?

Um Fahrzeuge ohne Führerschein bewegen zu dürfen, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Diese sind:

  • Ein Mofa darf nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren, und du brauchst eine Prüfbescheinigung. Diese darfst du mit 15 Jahren machen.
  • Fahrzeuge mit Elektroantrieb dürfen maximal 15 Stundenkilometer schnell sein. Außerdem darf ihr Leergewicht nicht höher als 300 Kilogramm liegen, die Gesamtmasse darf nicht schwerer als 500 Kilogramm sein.
  • Fahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft haben wieder eigene Bestimmungen.

Was gilt für den motorisierten Krankenfahrstuhl?

Elektrisch betriebene Krankenfahrstühle sind grundsätzlich für gebrechliche oder körperlich behinderte Menschen gedacht. Es spricht allerdings kein Gesetz dagegen, dass auch du ein solches Fahrzeug fahren darfst.

Die Höchstgeschwindigkeit bei diesen Mobilitätshilfen liegt in der Regel bei 15 Stundenkilometern. Das Gesamtgewicht darf maximal 500 Kilogramm und die Breite des Krankenfahrstuhls höchstens 1,10 Meter betragen.

Grundsätzlich brauchst du dafür weder einen Führerschein noch eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung. Bei einer erstmaligen Inbetriebnahme vor Ende Juni 1999 gelten zudem weitere Sonderregelungen.

So dürfen sie teilweise mit zwei Sitzen ausgestattet sein, und die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 30 Stundenkilometer. Hierfür muss dann tatsächlich eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung erteilt worden sein – und zwar zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 30. August 2002. Liegt diese nicht vor, musst du eine spezielle Fahrerlaubnis für Krankenfahrstühle vorweisen können.

Je nachdem, wie stark der Motor des Fahrzeugs ist, brauchst du heute sogar eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Oder du besitzt einen Führerschein Klasse 5, den du vor dem 1. Januar 1989 erworben hast.

Tipp: In unserem Beitrag zu den gängigen Führerscheinklassen – und wofür sie gelten – erfährst du mehr zum Thema.

Führerscheinfreie Fahrzeuge: Gibt es führerscheinfreie Autos?

Wenn du vor deiner Führerscheinprüfung schon ein bisschen üben willst, ist das tatsächlich möglich. Aber nur auf privaten Grundstücken, die deutlich vom allgemeinen Verkehr abgegrenzt sind. Zum Beispiel durch einen Zaun, eine Mauer oder eine Schranke. Der Besitzer des Autos muss zusätzlich speziell für diesen Fall und für dich seine Erlaubnis geben. Unbefugt darfst du dessen Wagen natürlich nicht bewegen!

Im normalen Straßenverkehr darfst du ohnehin kein Auto fahren, wenn du noch keinen Führerschein besitzt. Übrigens auch nicht auf Parkplätzen oder Feldwegen. In manchen Ländern wie beispielsweise Frankreich darfst du bestimmte Miniautos von bis zu 50 Stundenkilometern führerscheinfrei fahren.

Tipp: Für Reisen ins Ausland ist ein internationaler Führerschein auf alle Fälle immer eine gute Idee.

Auch spezielle Mobilitätshilfen können als führerscheinfreie Autos bezeichnet werden. Die oft als „Motor-Rollstuhl“ bezeichneten Fahrzeuge sind zweispurig und höchstens 70 Zentimeter breit. Sie besitzen eine lenkerähnliche Stange und sind höchstens 20 Stundenkilometer schnell. Ihre Bauweise muss deutlich den Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen zu erkennen geben.

Führerscheinfreie Fahrzeuge: Das gilt für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge

Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft beträgt sechs Stundenkilometer. Die Bauweise dieser Geräte muss zudem direkt ihren angedachten Zweck erkennen lassen.

Laut Paragraf 4 der Fahrerlaubnisverordnung zählen dazu:

  • Zugmaschinen
  • Stapler
  • Flurförderzeuge
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen, die Arbeiter und Arbeiterinnen mithilfe von Holmen führen.

Das droht bei widerrechtlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis

Nimmst du mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen: Dann musst du mit ziemlich unangenehmen Folgen rechnen. Denn Fahren ohne Führerschein – oder ohne eine entsprechende Erlaubnis – ist in Deutschland eine Straftat! Dafür kannst du je nach Schwere des Vergehens bis zu einem Jahr ins Gefängnis wandern.

Hast du „Glück“, kommst du mit einer Geldstrafe davon, die sich nach deinem Einkommen richtet. Aber auch die kann mit bis zu 360 Tagessätzen ganz schön wehtun.

Und die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ begeht man schneller als man denkt: Denn schon, wenn dein Mofa die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, trifft das zu.

Hast du hingegen deinen Führerschein beziehungsweise eine gültige Fahrerlaubnis nur zu Hause vergessen, ist das keine Straftat. In diesem Fall begehst du „nur“ eine Ordnungswidrigkeit und die kostet dich 10 Euro. Hast du deinen Führerschein hingegen verloren, solltest du dich umgehend um Ersatz für das Dokument bemühen.

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