Fahrrad mit Anhänger fahren: Gesetze, Vorschriften und Alltagstipps
Wenn du umweltbewusst mit deinen Kindern unterwegs sein willst, ist ein Fahrrad mit einem entsprechenden Anhänger eine gute Idee. Es gibt auch Anhänger, die sich für den Transport von Hunden oder Einkäufen eignen. Hier findest du hilfreiche Tipps und Informationen zu den geltenden Vorschriften.
Fahrrad mit Anhänger: Welche Vorschriften gelten?
Es gibt verschiedene Vorschriften, die du beim Fahrradfahren mit Anhänger beachten musst. Grundsätzlich muss dein Fahrrad aber für diesen Einsatzzweck geeignet sein. Ob dem so ist, findest du über die Bedienungsanleitung heraus.
Darüber hinaus musst du unbedingt auf eine ausreichende Beleuchtung achten. Die Grundlage wird in § 67a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Hier findest du genaue Vorgaben zu den lichttechnischen Einrichtungen. Vorne und hinten sind jeweils bestimmte Leuchten und Rückstrahler vorgeschrieben.
Wenn du Kinder im Anhänger transportierst, musst du auf eine ausreichende Sicherung achten. Die Benutzung der Gurte ist im Handbuch erläutert. Achte darauf, dass die Kinder einen Fahrradhelm tragen. Du darfst deine Kinder nur bis zu einem Alter von sieben Jahren im Anhänger mitnehmen. Der Fahrradfahrende muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Tipps für das Fahren mit Fahrradanhänger
Das Fahren mit einem Fahrradanhänger ist anfangs nicht unbedingt leicht. Der Bremsweg und der Wendekreis verändern sich durch die zusätzliche Last deutlich. Gewöhne dich vor der ersten großen Tour an die Fahreigenschaften mit Anhänger, bevor du Personen transportierst.
Beim Wenden ist es ratsam, dass du die Linkskurve bevorzugst. Die Anhängerkupplung ist meist auf der linken Seite und der Anhänger blockiert so nicht. Denke bei allen Aktionen an die zusätzliche Breite und Länge.
Wenn deine Kinder in den Anhänger ein- und aussteigen, aktiviere stets die Feststellbremse. Somit kann der Hänger nicht einfach wegrollen.
Wo darfst du mit Fahrradanhänger fahren?
Wenn du mit einem Fahrrad unterwegs bist, musst du immer auf dem Fahrradweg fahren. Das gilt auch mit einem Anhänger. Ist kein Radweg vorhanden, darfst du auf die Straße ausweichen. Den Gehweg darfst du normalerweise nicht benutzen. Er muss mit einem zusätzlichen Verkehrsschild für Fahrräder freigegeben sein.
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