Fahrbahnmarkierungen: Was bedeuten die Straßenmarkierungen?
Fahrbahnmarkierungen sind ein unverzichtbares Instrument zur Regelung des Straßenverkehrs. Sie vermitteln den Verkehrsteilnehmer:innen wichtige Informationen und tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern und ein sicheres sowie geordnetes Fahren zu gewährleisten. In diesem Artikel erfährst du, wozu Fahrbahnmarkierungen dienen, welche Arten von Fahrbahnmarkierungen es gibt und welche Strafen bei Nichtbeachtung drohen.
Wozu dienen Fahrbahnmarkierungen?
Fahrbahnmarkierungen erfülle eine Vielzahl von Funktionen zur Regelung des Straßenverkehrs. Sie sind wichtig für den Verkehrsfluss, indem sie Fahrstreifen trennen und Überholvorgänge regeln. Gestrichelte Linien erlauben beispielsweise das Überholen, während durchgezogene Linien das Überholen verbieten. Darüber hinaus tragen Straßen- und Fahrbahnmarkierungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen bei und weisen auf potenzielle Gefahrenstellen hin. Ein weiteres Beispiel sind Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), die durch breite weiße Balken gekennzeichnet sind. Fahrbahnmarkierungen können auch auf besondere Verkehrsregelungen hinweisen, z.B. auf Geschwindigkeitsbegrenzungen oder das Vorhandensein von Kreuzungen.
Fahrbahnmarkierungen sind daher ein unverzichtbares Element für einen effizienten und sicheren Straßenverkehr.
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Fahrbahnmarkierungen & Straßenmarkierungen: Welche Arten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Straßenmarkierungen. Im Folgenden haben wir für dich einige der gängigsten Markierungen aufgeführt.
In Europa sind Markierungen auf Fahrbahnen vorwiegend weiß. Allerdings verwendet man in Deutschland in Baustellenbereichen spezielle gelbe Markierungen, während in Österreich und der Schweiz gelb-orange Markierungen zum Einsatz kommen. Der Farbwechsel soll darauf hinzuweisen, dass die regulären, weiß gefärbten Straßenmarkierungen temporär außer Kraft gesetzt sind. |
Längsmarkierungen:
- Leitlinie: Es handelt sich hierbei um eine diskontinuierliche Linie, welche dem Fahrer als Orientierung dient und seinen Fahrstreifen über die Fahrbahnbegrenzung hinaus kennzeichnet. Die Länge der Unterbrechungen passt sich dabei der Geschwindigkeit und dem Typ der Straße an.
- Warnlinie/Vorwarnlinie: Dies ist eine Modifikation der Leitlinie, die dazu dient, auf bevorstehende Hindernisse, Fahrbahntrennungen oder Fahrstreifenbegrenzungen hinzuweisen.
- Fahrbahnbegrenzung/Randlinie: Dies ist eine Linie (kontinuierlich oder diskontinuierlich), die dazu dient, den Rand der Fahrbahn zu kennzeichnen.
- Fahrstreifenbegrenzung (durchgehende Linie): Diese Straßenmarkierung darf nicht überfahren werden. Sie wird hauptsächlich an unübersichtlichen Straßenabschnitten aufgebracht.
Flächenmarkierungen:
- Schrägstrichgatter: Dient zur Kennzeichnung von Bereichen, die nicht befahren werden dürfen. Es gibt verschiedene Ausführungen, wie normale und kleine Schrägstrichgatter, die abhängig vom Kontext genutzt werden.
- Radfahrerfurt: Hierbei handelt es sich um speziell gekennzeichnete Verkehrsflächen für Fahrradfahrer:innen.
- Sperrflächen: Markiert Bereiche, die für Fahrzeuge im Allgemeinen tabu sind und freigehalten werden müssen.
- Radstreifen: Kennzeichnet eigens ausgewiesene Flächen für den Radverkehr.
Grenzmarkierungen:
- Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote: Unterbrochene oder durchgehende Zick-Zack-Linien, die bestehende Haltverbote verdeutlichen oder verlängern. In Deutschland werden sie auch bei Bushaltestellen verwendet.
- Grenzmarkierungen in N- oder X-Form: zeigen kurze Straßenabschnitte (z. B. Einbahnstraßen), auf denen auf denen weder gehalten noch geparkt werden kann.
Quermarkierungen:
- Haltlinien: Sie kennzeichnen Stellen, an denen Fahrzeuge zum Stillstand kommen müssen. In manchen Ländern wird zusätzlich das Wort „Stop“ auf die Fahrbahn gedruckt. (Wird eine Haltelinie überfahren und es kommt zu einem Schadenfall, kann der/die Fahrzeugführer:in eine Teilschuld bekommen.)
- Wartelinien: Sie grenzen bestimmte Bereiche auf der Fahrbahn ab, die als Aufstellflächen für die zum Abbiegen erforderlichen Fahrzeuge dienen.
- Fußgängerfurt/Radwegefurt: Diese Markierungen weisen auf Übergänge für Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen hin und markieren Fußgängerwege.
Parkflächenmarkierungen:
- Linien, die entweder längs oder senkrecht angeordnet sind, um die Positionierung von Fahrzeugen auf Parkplätzen zu leiten.
Pfeile:
- Richtungspfeile: Diese werden an Straßenkreuzungen und -verzweigungen aufgetragen und zeigen frühzeitig die vorgesehene Fahrtrichtung an. Sie sind auch auf Autobahnen zu finden, wo sie dazu dienen, das Auffahren in falscher Richtung zu verhindern (Stichwort: Falschfahrer:in oder Geisterfahrer:in).
- Vorankündigungspfeile: Sie signalisieren das bevorstehende Ende eines Fahrstreifens oder weisen auf eine anstehende Fahrstreifenbegrenzung hin.
Sonderzeichen: Piktogramme, Buchstaben und Straßenschilder: Sie werden direkt auf die Fahrbahn gemalt, um Verkehrsregeln klarzumachen und die Fahrtrichtungen zu leiten.
Achtung: Straßen- und Fahrbahnmarkierungen können von Land zu Land variieren!
Missachtung der Markierungen: Diese Strafen drohen
Das Missachten von Fahrbahnmarkierungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die genauen Strafen variieren je nach Art der Missachtung und den geltenden Verkehrsregeln in deinem Land. Sie können Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar strafrechtliche Konsequenzen umfassen.
Ein spezieller Fall von Fahrbahnmarkierungen sind Sperrflächen. Sperrflächen gelten als Verkehrszeichen, dem Verkehrsteilnehmer:innen Folge leisten müssen. Wenn du eine Sperrfläche missachtest, können die folgenden Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog in Kraft treten:
- Verbotswidriges Befahren einer Sperrfläche: 10 EUR
- Verbotswidriges Befahren einer Sperrfläche mit Unfallfolge: 35 EUR
- Verbotswidriges Überholen auf einer Sperrfläche: 30 EUR
- Verbotswidrige Nutzung einer Sperrfläche zum Linksabbiegen: 30 EUR
- Verbotswidrige Nutzung einer Sperrfläche zum Linksabbiegen, wodurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden: 35 EUR
- Verbotswidrige Nutzung einer Sperrfläche zum Linksabbiegen mit Unfallfolge: 40 EUR
- Verbotswidrige Nutzung einer Sperrfläche zum Wenden: 30 EUR
- Verbotswidrige Nutzung einer Sperrfläche zum Wenden, wodurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden: 35 EUR
- Verbotswidrige Nutzung einer Sperrfläche zum Wenden mit Unfallfolge: 40 EUR
- Verbotswidriges Parken auf einer Sperrfläche: 25 EUR
Bildnachweise:
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