Werbungskosten

Von Annalena B. 9 August, 2023
4 minutes
Werbungskosten, Closeup des Werbungskosten-Teils einer Steuererklärung

Das Ausfüllen der Steuererklärung will gelernt sein. Denn je besser du dich auskennst, desto mehr kannst du absetzen. Aus diesem Grund sehen wir uns in diesem Beitrag die sogenannten Werbungskosten genauer an.

Was sind Werbungskosten?

Per Definition gilt folgendes als Werbungskosten: Alle Aufwendungen, die du im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung deiner beruflichen Einnahmen hast.

Kurzum – wenn du dein eigenes Geld ausgibst, um deinem Beruf nachzugehen, dann sind dies Werbungskosten. Diese kannst du in der Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen.

Unter welchen Voraussetzungen sind Werbungskosten absetzbar?

Die Steuerbefreiung von Werbungskosten ist im Prinzip eine staatliche Entschädigung für die berufsbedingte Minderung deines Einkommens. Denn du gehst ja arbeiten, um Geld zu verdienen. Aber gleichzeitig musst du einen Teil dieses Geldes wieder ausgeben, um überhaupt arbeiten zu können. Dieser Betrag steht dir entsprechend nicht mehr privat zur freien Verfügung. Deshalb ist dieser Anteil deines Einkommens steuerbefreit.

Damit Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten gelten, müssen sie also eine grundsätzliche Bedingung erfüllen: Die Kosten müssen tatsächlich im direkten Zusammenhang mit der Ausübung deines Berufes entstanden sein. Wenn du also jeden Tag mit der Bahn zur Arbeit fährst, dann kannst du die Tickets dafür als Werbungskosten angeben. Wenn du aber am Wochenende einen Ausflug mit dem Zug machst, dann sind dies private Ausgaben. Diese kannst du entsprechend nicht steuerlich geltend machen.

Was fällt unter die Werbungskosten?

Da die Berufswelt extrem vielfältig ist, gibt es keine definitive Liste von Werbungskosten. Je nach deiner beruflichen Situation hast du andere Ausgaben. Damit du dir dennoch etwas darunter vorstellen kannst, haben wir dir hier eine Liste typischer Werbungskosten zusammengestellt:

  • Arbeitsweg: Es spielt keine Rolle, ob du mit dem ÖV, deinem Auto oder einer Fahrgemeinschaft fährst – den Arbeitsweg kannst du in der Steuererklärung absetzen. Ab dem 21. km gilt eine Pendlerpauschale von 35 Cent pro Kilometer.
  • Die Kosten fürs Auto: Beim eigenen Auto kannst du übrigens auch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Steuer absetzen. Im landwirtschaftlichen Bereich trifft dies beispielsweise auch auf die Traktor-Versicherung
  • Dienstreisen: Auch längere Strecken und Fahrten ins Ausland für den Job gehören dazu.
  • Arbeitskleidung und -werkzeug: Das kann beispielsweise ein Laborkittel, Sicherheitsschuhe, eine Friseurschere oder ein Kochmesser-Set sein.
  • Fachliteratur: Dazu gehören alle Bücher oder Zeitschriften, mit denen du dich beruflich auf dem Laufenden hältst.
  • Homeoffice: Bei manchen Berufen lassen sich sogar das Arbeitszimmer und Gebühren für Telefon und Internet von der Steuer absetzen.
  • Bildung: Das können Fort- und Weiterbildungen oder auch eine Zweitausbildung sein.
Closeup einer Steuererklärung

Die Höhe der Werbungskosten und der Werbungskostenpauschbetrag

Die folgenden Regeln gelten für die Werbungskosten in der Steuererklärung: Für jede/n Arbeitnehmer:in gilt ein Pauschalbetrag von 1.230 Euro (Stand Juli 2023) für die Werbungskosten. Das heißt, dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich automatisch um diesen Werbungskostenpauschbetrag. Und zwar ohne, dass du dafür Belege oder sonstige Nachweise erbringen musst.

Wenn du mehr als einen Job hast, kannst du den Pauschbetrag dennoch nur einmal nutzen.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können die Pauschale doppelt nutzen, solange beide arbeiten.

Wenn deine beruflichen Kosten 1.230 Euro pro Jahr übersteigen, kannst du diese natürlich steuerlich geltend machen. Dazu solltest du aber unbedingt alle Belege sammeln.

Das gilt für Personen in Rente oder mit Immobilienbesitz

Ein Einkommen muss sich nicht unbedingt durch berufliche Tätigkeit generieren. Im Folgenden zeigen wir dir, wie es mit den Werbungskosten bei Personen in Rente oder Vermietenden aussieht.

Personen in Rente

Auch Rentner:innen können Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das können beispielsweise Gebühren für die Rentenberatung oder die Kontoführung sein. Es gilt ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro pro Jahr. Diesen Betrag zieht das Finanzamt automatisch vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Wenn die jährlichen Werbungskosten höher sind, gilt es, wieder Belege zu sammeln und diese einzureichen.

Immobilien

Besitzt du eine Immobilie kannst du Werbungskosten rund um die Vermietung von der Steuer absetzen. Dazu gehören unter anderem die Grundsteuer, Makler:innengebühren, Reparaturkosten sowie Nebenkosten für Heizung, Wasser und Reinigung. Auch für Einkünfte aus der Vermietung zieht das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag ab. Dieser wird entsprechend der Quadratmeterzahl der Immobilie berechnet. Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten diese Pauschale, müssen sie nachgewiesen werden.

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