Übergangsleistung in der Unfallversicherung
Ein selbstverschuldeter Unfall ist nicht nur unangenehm, sondern kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Daher ist eine Unfallversicherung mit Übergangsleistung für jede:n Fahrzeughalter:in ein essenzieller Versicherungsschutz.
Was versteht man unter einer Übergangsleistung?
Ein Unfall mit dem eigenen Fahrzeug kann fatale Folgen haben. Für eine lang andauernde Genesung einer Verletzung erhältst du mit der privaten Unfallversicherung diverse Vorteile. Dazu gehört unter anderem die Übergangsleistung.
Die Übergangsleistung wird von der privaten Unfallversicherung angeboten, um dich im Heilungsprozess finanziell zu unterstützen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Für die Auszahlung der Übergangsentschädigung seitens der privaten Unfallversicherung gibt es – je nach Tarif – folgende Kriterien:
- Körperlich oder psychisch mindestens 50 Prozent eingeschränkt (im Beruf)
- Für mehr als sechs Monate
- Der Zeitraum des Heilungsprozesses ist bei jedem Verletzten unterschiedlich lang. Werden die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eingeschränkt, kannst du die Übergangsleistung durch die private Unfallversicherung erhalten. Es handelt sich – je nach Tarif – um eine Einmalabfindung oder eine monatliche Zahlung für die maximale Dauer von meistens fünf Jahren.
Die Übergangsleistung unterscheidet sich vom Verletztengeld der Berufsgenossenschaft (BG). In der Regel ist sie ein Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Einige Versicherungen bieten sie auch als Zusatzleistung an.
Die Übergangsleistung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Übergangsleistung (oder: Minderverdienstausgleich) der gesetzlichen Unfallversicherung gibt dem Versicherten einen finanziellen Schutz. Sie wird eingesetzt, wenn Arbeitnehmer:innen eine Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme aufgeben müssen. Es gibt zwei Faktoren, die für eine Übergangsleistung in der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben sein müssen:
- Die Tätigkeit stellt eine Gefahr für die Gesundheit des oder der Arbeitnehmers:in dar.
- Die ausgeübte Tätigkeit ist versichert.
Die Folge des Arbeitsverlusts ist das ausbleibende Gehalt. Hier greift die Übergangsleistung, um den Arbeitnehmer:innen einen finanziellen Puffer zu geben. Die Übergangsleistung wird in der Regel mit einer einmaligen Zahlung ausgezahlt. In einigen Fällen darf sie mit dem Verletztengeld ausgezahlt werden. Dies stellt jedoch eine Ausnahme dar. Mit der Verletztenrente der Berufsgenossenschaft nach §56 SGB VII darf es hingegen nicht gleichzeitig gezahlt werden.
Die Übergangsleistung für Privatversicherte
In Deutschland können sich Freiberufler:innen, Selbstständige, Rentner:innen sowie Unternehmer:innen mit einer Übergangsleistung durch eine private Unfallversicherung absichern lassen. Der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung ist der Rundumschutz für alle Tätigkeiten in Freizeit und Beruf. Es kommt allerdings auch hier immer auf den Tarif an.
Die Übergangsleistung wird in der Regel nach den ersten sechs Monaten nach dem Arbeitsunfall bzw. der Erkrankung ausgezahlt. Es gibt jedoch auch andere Modelle, bei denen bereits nach drei Monaten die Hälfte des Betrages ausgezahlt wird.
Es gibt verschiedene Tarife und Modelle, für die auch die Deckungssumme eine Rolle spielt. Die Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird im Vertrag festgehalten. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrags enthalten alle weiteren Details.
Neben einer Fahrerschutzversicherung ist somit auch eine private Unfallversicherung mit Übergangsleistung für jede:n Fahrzeughalter:in von großer Bedeutung.
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