Typengenehmigung: Alles, was du wissen musst

Von Julia Schäfer 12 Oktober, 2023
4 minutes

Ein Auto designen und auf den Markt bringen? So einfach haben es Fahrzeughersteller in der Europäischen Union nicht. Bevor sie ein neues Modell verkaufen dürfen, muss der Fahrzeugtyp offiziell genehmigt werden. Erst wenn die Prüfer zufrieden sind, wird die Typgenehmigung in Form einer EU-Fahrzeugzulassungsbescheinigung ausgestellt. Du kannst also sicher sein, dass dein Wagen alle Vorgaben erfüllt. Durch die europaweite Gültigkeit kannst du auch innerhalb der EU problemlos dein Auto privat verkaufen. Was sich genau hinter einer Typengenehmigung verbirgt und wo der Unterschied zur Hauptuntersuchung (HU) liegt, erfährst du im Folgenden.

Typengenehmigung von Fahrzeugen

Den TÜV kennst du. Du weißt, wann dein TÜV abgelaufen ist und du zum TÜV musst. Die regelmäßige Fahrzeugüberprüfung gewährleistet, dass du mit deinem Wagen sicher und umweltgerecht unterwegs bist.

Doch davor gibt es noch eine andere Fahrzeugüberprüfung. Denn jedes neue Fahrzeugmodell muss zunächst offiziell für den Verkehr zugelassen werden. Das Testverfahren ist aufwendig und streng genormt. Es enthält unter anderem Vorgaben zu Abgasemissionen, Nummernschild oder Bereifung. Sind die Prüfer zufrieden, wird am Ende die Typengenehmigung erteilt und das sogenannte Certificate of Conformity (COC) ausgestellt. Es lässt sich mit „Zertifikat der Übereinstimmung“ übersetzen und bildet die Grundlage für die Zulassung im Straßenverkehr. Dabei ist unerheblich, in welchem Land die Gesamtgenehmigung erteilt wurde. Die EG-Betriebserlaubnis gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU.

In Deutschland vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Erlaubnisse für serienmäßig hergestellte Personen- und Lastkraftwagen. Auch Motorräder, Zugmaschinen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40 Stundenkilometern sowie Busse und Anhänger werden überprüft. Mit der regelmäßigen Veröffentlichung der aktuellen KBA Typgenehmigung Liste wird die Transparenz für Außenstehende gewährleistet. So kannst du dich bei Interesse jederzeit online über neue Typengenehmigungen informieren.

Hinweis: Die EG-Betriebserlaubnis wird auch für Schweizer Fahrzeuge vergeben, die europäischen Vorschriften entsprechen.

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Über Jahre folgte das KBA bei seinen Testverfahren den Richtlinien 2007/46/EG und VO(EU) 2018/858, die zu einer reihenweisen Fertigung von Fahrzeugen berechtigten. Am 1. September 2020 wurde das Verfahren zur EG-Typengenehmigung durch die EU-Norm (VO) 2018/858 ersetzt.

Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Parlaments war die Vereinheitlichung der europäischen Rechtsvorschriften. Denn obwohl Fahrzeuge nach positiven Überprüfungen in der gesamten EU zugelassen wurden, hat bis dahin jeder Staat anhand nationaler Vorschriften die EG-Betriebserlaubnis erlassen.

Gegenüber der alten EG-Typgenehmigung haben sich die Anforderungen an die Fahrzeughersteller mit der Neuverordnung erhöht. Sie müssen sämtliche Informationen im Internet veröffentlichen, die eine Fahrzeug-Instandhaltung erleichtern. So können Autohäuser und Werkstätten Bauteile schneller und korrekt zuordnen. Zudem müssen die Automarken auch ältere Fahrzeugmodelle regelmäßig vorgegebenen Messungen unterziehen. Bei abweichenden Daten erfolgt eine Anpassung der Produktion.

Daneben will die Neuverordnung die erforderliche Qualität und absolute Unabhängigkeit der Prüfinstanzen gewährleisten. So dürfen Fahrzeughersteller Prüflizenzen nach Art. 77 VO (EU) 2018/858 anfechten. Zudem werden sporadische Stichproben durch offizielle Marktüberwachungsbehörden durchgeführt. In Deutschland sind Dekra, TÜV und Co. als technische Dienste für die EG-Typgenehmigung eines Autos, Lastwagens oder Zweirads zuständig.

EF-Typgenehmigung von Fahrzeugteilen

Möchtest du ein Auto online kaufen, erwartest du ein funktionstüchtiges Gesamtpaket. Du gehst davon aus, dass alle Einbauteile einwandfrei funktionieren. Die Überprüfer der EG-Typgenehmigung für Autos haben mehr Arbeit. Sie müssen nach der neuen Richtlinie zur EG-Betriebserlaubnis einzelne Fahrzeugelemente und technische Systeme separat untersuchen.

Die Zulassung eines Fahrzeugteils gilt ausschließlich für das Fahrzeug, an dem es überprüft wurde. Wer ein Fahrzeugteil anderweitig verkaufen möchte, hat zwei Möglichkeiten:

  1. Beim Verkauf auf dem Ersatzteilmarkt ist eine eigenständige EG–Typgenehmigung zumeist entbehrlich
  2. Für legale Veräußerungen auf dem Nachrüstmarkt ist eine eigenständige Typgenehmigung Voraussetzung

Die EG-Typgenehmigung

Über 100 Fahrzeughersteller gibt es weltweit, die jeweils regelmäßig neue Modelle auf den Markt bringen. Die Prüfdienste müssen daher eine systematische Einordnung und Ablage der einzelnen EG-Typgenehmigungen gewährleisten.

Zur vereinfachten Einordnung haben sie sich ein Nummerierungsschema für die EG-Typgenehmigungsnummer erdacht. Sie besteht bei Fahrzeugen aus vier und bei selbstständigen Bauteilen aus fünf Abschnitten. Die einzelnen Buchstaben- oder Ziffernfolgen werden optisch durch Sternchen getrennt.

  1. Alle EG-Typgenehmigungsnummern starten mit dem Kleinbuchstaben „e“. Es folgt die Kennung des überprüfenden Mitgliedstaates. Deutschland hat beispielsweise die Nummer 1, Österreich die 12
  2. Abschnitt 2 muss nur bei Genehmigungen von Fahrzeugteilen ausgefüllt werden
  3. Abschnitt 3 dokumentiert das Datum der letzten Änderungsrichtlinie
  4. Abschnitt 4 gibt die Basis-Typgenehmigungsnummer an. Sie startet nach jeder Neuverordnung mit einer 0001
  5. Abgeschlossen wird die EG-Typgenehmigung-Nummer mit einer zweistelligen Zahl. Diese findest du auch in deinen Zulassungsbescheinigungen. Dort siehst du zudem, wann die Typgenehmigung erteilt wurde

TÜV versus Typengenehmigung

Wir haben es bereits erwähnt: Die EG-Typengenehmigung und deine Hauptuntersuchung sind unterschiedliche Prüfverfahren. Mit einem regemäßigen Blick auf deine TÜV-Plakette vermeidest du, den TÜV zu überziehen. So hältst du die Kosten der TÜV-Hauptuntersuchung gering. Die Überprüfer bei deiner Hauptuntersuchung müssen sich nach den offiziell vorgegebenen TÜV-Kriterien richten. Du kannst sie dir auch anschauen: Sie stehen in der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung.

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