Nötigung

Von Linda 13 Oktober, 2023
4 minutes
nötigung

Die Nötigung ist eine Straftat, bei der empfindliche Strafen drohen. Was eine Nötigung ist und was man sonst noch Wichtiges darüber wissen sollte, erfährst du im Folgenden.

Was ist Nötigung: Eine kurze Definition

Nötigung ist ein Delikt, welches häufiger im Alltag vorkommt, als man erwarten würde. Im Grunde richtet sich diese Straftat darauf aus, den eigenen Willen einer Person zu missachten. Laut Strafgesetzbuch ist die Nötigung ein Freiheitsdelikt, das einen Grundtatbestand darstellt. Nach dem §240 des Strafgesetzbuches charakterisiert sich dieses Delikt durch ein rechtswidriges Erzwingen eines bestimmten Verhaltens.

Das unterscheidet Nötigung von Erpressung

Der Tatbestand der Nötigung ähnelt sehr dem der Erpressung. Jedoch gibt es hier einen entscheidenden Unterschied. In beiden Fällen möchte ein Täter einem anderen Menschen ein bestimmtes Verhalten aufzwingen. Dafür werden Drohungen oder Gewalt angewandt. Bei einer Erpressung allerdings steckt immer eine Gewinnerzielung dahinter. Dies ist bei der Nötigung nicht immer der Fall.

Das zählt im Straßenverkehr als Nötigung

Auch im Straßenverkehr kommt es häufiger zu dem Delikt, als man vielleicht denkt. Folgende Beispiele zeigen eine Nötigung im Straßenverkehr:

  • Der Autofahrende hinter dir, hört nicht auf, die Lichthupe zu benutzen
  • Der Hintermann drängelt auf der Autobahn
  • Ein:e Verkehrsteilnehmer:in schneidet einen anderen beim Überholen
  • Jemand hupt durchgehend
  • Beim fließenden Fahren wird ständig ohne Grund ein:e andere:r Verkehrsteilnehmer:in ausgebremst

Weitere Beispiele für Nötigung

Auch am Arbeitsplatz kommt es häufig zu Nötigungen. Das bekannteste und übelste Beispiel ist hier die sexuelle Nötigung. Diese liegt vor, wenn beispielsweise der/die Chef:in oder ein:e Kolleg:in sich einen Klaps auf den Po erlaubt.

Im Beruf des Lkw-Führenden kann es ebenso zur Nötigung kommen. Der/die Chef:in verlangt beispielsweise, dass dieser die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhält. Sollte der oder die Arbeitnehmer:in sich widersetzen, droht die Kündigung.

Die Ausübung von Gewalt kann auch durch psychische Art und Weise geschehen. Dann handelt es sich um eine seelische Nötigung. Hierunter fallen beispielsweise Demonstranten, die andere Verkehrsteilnehmer:innen wie Autofahrer:innen, Bahnfahrer:innen oder Radfahrer:innen an einer Weiterfahrt hindern.

Diese Strafen drohen bei Nötigung laut StGB

Die Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab und variiert daher stark. Einem Gericht ist es erlaubt, eine hohe Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zu verhängen. Liegt ein besonders schwerwiegender Fall vor, kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren aussprechen. Ein Beispiel für eine schwerwiegende Nötigung ist ebenfalls das Erzwingen eines Schwangerschaftsabbruches. Eine ähnlich hohe Strafe haben auch Amtsträger:innen zu befürchtet, die ihre Stelle missbrauchen.

Anzeige wegen Nötigung stellen

Bei Nötigungen handelt es sich nicht um Antragsdelikte. Das heißt, ein Opfer muss keinen Strafantrag stellen, damit der oder die Täter:in verurteilt werden kann. Nötigungen stellen Offizialdelikte dar. Das bedeutet, sobald eine zuständige Stelle davon Kenntnis bekommt, leitet diese die Strafverfolgung ein. Sollte es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr handeln, kann man wie folgt vorgehen:

  • Als Opfer sollte man im besten Fall das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und die Fahrzeugmarke des/der Täter:in notieren.
  • Danach kann entweder telefonisch oder vor Ort eine Anzeige wegen Nötigung bei der Polizei erfolgen.
  • Zeug:innen zu benennen, ist nicht zwingend notwendig. In vielen Fällen allerdings hilfreich.
  • Die Polizei macht sich im Anschluss auf die Suche nach dem oder der Täter:in. Ist dieser oder diese gefunden, muss er oder sie sich erst einmal schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Gegebenenfalls erhält der oder die Täter:in auch direkt eine Vorladung.
  • Im Anschluss geht der Fall weiter zur Staatsanwaltschaft. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, entscheidet der oder die Richter:in über die Höhe des Strafmaßes.

Als Tipp: Es kann nicht schaden, einen Anwalt oder eine Anwältin an seiner Seite zu haben, wenn es um das Thema Nötigung geht. Ganz egal, in welchem Bereich.

Weitere lesenswerte Beiträge zum Verhalten im Straßenverkehr

Bildnachweise:
Header: ©AdobeStock_65119989 ; manuel_schoenfeld

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