Lichthupe benutzen – Wann darf man das?
„Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?” Diese Frage ruft bestimmt auch bei dir vage Erinnerungen an die Theoriestunden in der Fahrschule hervor. In diesem Artikel erfährst du alles, was du zur richtigen Verwendung der Lichthupe wissen musst.
Gefahr im Verzug: Lichthupe erlaubt
Eine Gefahrensituation ist ein valider Grund, die Lichthupe zu betätigen. Dabei kann es sich um eine Gefährdung für dich oder andere handeln. Du darfst mit der Lichthupe warnen, wenn
- dir ein Fahrzeug entgegenkommt und dich mit seinem Fernlicht. Mit der Lichthupe erinnerst du den Fahrer oder die Fahrerin daran, das Fernlicht auszuschalten.
- die Sichtverhältnisse schlecht sind und das entgegenkommende Fahrzeug ohne Abblendlicht unterwegs ist.
- du an einer unerwarteten Gefahrenstelle vorbeifährst und andere Fahrzeuge darauf aufmerksam machen möchtest. Eine unerwartete Gefahrenstelle wäre etwa ein Gegenstand auf der Fahrbahn oder eine Unfallstelle.
- vor dir ein Fahrzeug mit einem Sicherheitsmangel fährt. Das kann beispielsweise ein offener Kofferraumdeckel oder ein kaputtes Rücklicht sein.
Hier darf man Lichthupe geben: Lichthupe zum Überholen
Die zweite Situation, in der du die Lichthupe verwenden darfst, ist das Überholen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Du kündigst damit an, dass du die Absicht hast, zu überholen. Dazu verpflichtet bist du aber nicht. Darüber hinaus interpretieren viele dieses Signal als Drängeln. Solange du aber den nötigen Sicherheitsabstand einhältst und die Lichthupe nur kurz betätigst, machst du aber alles richtig.
Gerade wenn ein breiter Lastwagen oder eine große Landmaschine vor dir fährt, ist das Betätigen der Lichthupe sinnvoll. Wegen des toten Winkels können die Fahrer und Fahrerinnen derartiger Fahrzeuge dein Blinklicht leicht übersehen. Mit der Lichthupe lenkst du ihre Aufmerksamkeit auf dich. Der Fahrer oder die Fahrerin wird dann versuchen, möglichst ruhig und langsam zu fahren. So kannst du deinen Überholvorgang sicher ausführen und das Unfallrisiko verringern.
Lichthupe benutzen: Wann ist es NICHT erlaubt
In der Praxis setzen viele Autofahrer und Autofahrerinnen die Lichthupe falsch oder unerlaubt ein. In den folgenden Situationen darfst du die Lichthupe nicht betätigen:
- Um einem anderen Verkehrsteilnehmer oder einer anderen Verkehrsteilnehmerin den Vortritt zu gewähren.
- Um jemanden zu „grüßen“.
- Um einen anderen Fahrer oder eine andere Fahrerin vor einer Radarfalle zu warnen.
- Um eine andere Person zu zwingen, dir Platz zu machen oder schneller zu fahren. Wie oben beschrieben, darfst du auf einer Landstraße einem Traktor mit einer kurzen Lichthupe dein Überholmanöver ankündigen. Du darfst aber keinesfalls andere Autofahrer oder Autofahrerinnen über längere Zeit mit der Lichthupe belästigen. Ein solches Verhalten würde nämlich den unten beschriebenen Strafbestand der Nötigung erfüllen. Und eine Nötigung im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt.
Das Nutzen der Lichthupe kann in einigen Fällen zu Missverständnissen oder Auffahrunfällen führen. Bei Defekten, die außerhalb von Unfällen auftreten, hilft zumeist eine Reparaturkostenversicherung. Informiere dich hier.
Straftatbestand der Nötigung: Diese Strafen können drohen
Wenn du die Lichthupe missbräuchlich einsetzt, drohen dir Strafen:
- Benutzt du sie zum Grüßen oder zur Warnung vor einem Blitzer, kann dich das fünf Euro kosten. Hast du dabei noch andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen geblendet, steigt das Verwarngeld auf zehn Euro.
- Richtig ernst wird es, wenn du dich durch das unerlaubte Einsetzen der Lichthupe der Nötigung schuldig machst. Damit gefährdest du andere Menschen erheblich und kannst einen Unfall provozieren. Die Konsequenzen dafür umfassen hohe Geldstrafen, mehrere Punkte in Flensburg und bis zu drei Monate Fahrverbot.
Im schlimmsten Fall kann ein Richter oder eine Richterin dich auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilen. Du siehst also, es lohnt sich nicht, die Lichthupe unerlaubt einzusetzen. Denn du würdest damit andere Autofahrer oder Autofahrerinnen unnötig unter Druck setzen.
Weitere Informationen zum Thema Verkehrssicherheit findest du hier:
- Standlicht
- Warnleuchten im Auto – Was bedeuten sie?
- Promillegrenze
- Nebelschlussleuchte
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
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