Mietkautionsversicherung
Die Entscheidung für eine Mietkautionsversicherung kann für Mietende und Vermietende gleichermaßen vorteilhaft sein. Die Flexibilität, die sie bietet, ist ein entscheidender Pluspunkt. Doch was sind die Vorteile dieser Versicherung? Und was besagt sie überhaupt?
Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Eine Mietkautionsversicherung ist eine Alternative zur traditionellen Barkaution. Statt einen großen Geldbetrag an die vermietende Person zu zahlen, bürgt eine Versicherung für die Mietsicherheit der mietenden Person. Der Vermietende erhält eine Bürgschaftsurkunde, während der Mietende sein Geld behalten kann. Diese Form der Absicherung ist nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für gewerbliche Mietende verfügbar. Du solltest jedoch immer bedenken, dass diese Versicherung die Bonitätsprüfung, beispielsweise von einer Wirtschaftsauskunftei, nicht ersetzt, sondern lediglich eine andere Form der Sicherheit bietet.
Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung?
Der Prozess ist recht simpel. Die mietende Person beantragt die Versicherung, oft online und idealerweise zeitgleich mit der Unterzeichnung des Mietvertrags. Die Versicherung stellt ihr eine Bürgschaftsurkunde aus, die als Garantie für die Mietsicherheit dient. Im Falle von Schäden oder Mietrückständen am Ende des Mietverhältnisses übernimmt die Versicherung die Zahlung an die vermietende Person. Der Mietende wird über etwaige Forderungen informiert und hat die Möglichkeit zu widersprechen. Erst wenn dieser Widerspruch ausbleibt, erfolgt die Zahlung an den Vermietenden.
Die Bedingungen einer Mietkautionsversicherung im Überblick
Die Bedingungen einer Mietkautionsversicherung legen die Rahmenbedingungen fest, unter denen die Versicherung funktioniert und welche Rechte und Pflichten sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen gelten. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Berechtigte Personen
Grundsätzlich kann jede Person, die einen Mietvertrag abschließen darf, auch eine Mietkautionsversicherung abschließen. Dies betrifft sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende.
- Gesetzliche Grundlagen
Die Mietkautionsversicherung ist eine bargeldlose Form der Mietkaution und unterliegt denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Barkaution. Für Privatpersonen sind diese im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
- Höhe der Mietkaution
Die Höhe der Mietkaution muss im Mietvertrag festgelegt werden. Gemäß § 551 BGB darf sie maximal drei Monatskaltmieten betragen. Für gewerblich genutzte Flächen und Objekte gelten diese gesetzlichen Regelungen nicht und müssen individuell mit dem Vermietenden ausgehandelt werden.
- Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsmodalitäten der Mietkaution müssen ebenfalls im Mietvertrag festgelegt werden. Dies kann eine Einmalzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses oder Ratenzahlungen umfassen.
- Anlage der Mietkaution
Die Art und Weise, wie die Mietkaution angelegt wird, muss im Mietvertrag festgelegt werden. Gemäß § 551 BGB muss der Vermietende die Kaution getrennt vom Vermögen anlegen, beispielsweise auf einem Mietkautionskonto.
- Bedingungen für Gewerbetreibende
Für gewerblich genutzte Flächen und Objekte gelten oft andere Bedingungen. Die Mietkaution kann höher ausfallen und muss möglicherweise bereits bei Vertragsschluss in voller Höhe geleistet werden. Auch die Verzinsung der Kaution ist nicht immer gewährleistet.
- Bürgschaftsurkunde
Statt einer Barkaution erhält die vermietende Person bei Abschluss einer Mietkautionsversicherung eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherung. Diese dient als Nachweis für die Mietsicherheit.
- Laufzeit und Kündigung
Die Mietkautionsversicherung ist üblicherweise an die Laufzeit des Mietvertrags gebunden und endet automatisch mit dessen Beendigung. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel möglich.
- Bonitätsprüfung
Bei Abschluss einer Mietkautionsversicherung führt die Versicherung eine Bonitätsprüfung durch, um die Kreditwürdigkeit der Mieter:innen zu überprüfen. Nur bei positivem Ergebnis übernimmt die Versicherung die Haftung für mögliche Mietschäden.
- Kosten
Der Mietende trägt die Kosten für die Mietkautionsversicherung, die üblicherweise als jährlicher Beitrag in Prozent der Kautionssumme berechnet werden. Es ist wichtig, diese Kosten im Voraus zu berücksichtigen.
Die genauen Bedingungen einer Mietkautionsversicherung können je nach Versicherung und Vertrag variieren. Es ist daher ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Vorteile für Mietende und Vermietende
Die Mietkautionsversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen, die sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen schätzen.
Mieter:innen
- Finanzielle Flexibilität
Eine der größten Attraktionen einer Mietkautionsversicherung ist die Freiheit, das Geld anderweitig zu verwenden. Statt es als Kaution zu hinterlegen, kann der Mietende es für dringendere Bedürfnisse nutzen, sei es für Möbel oder andere Anschaffungen.
- Keine Beeinträchtigung der Bonität
Im Gegensatz zu anderen Formen der Mietsicherheit beeinflusst eine Mietkautionsversicherung die Bonität des Mietenden nicht negativ. Dies ist besonders wichtig für diejenigen, die möglicherweise in Zukunft Kredite aufnehmen müssen.
Für Vermietende
- Geringerer Verwaltungsaufwand
Mit einer Mietkautionsversicherung müssen Vermietende sich nicht um die Verwaltung von Kautionen kümmern. Sie erhalten die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution, ohne den Aufwand, das Geld zu verwalten.
- Vorab geprüfte Bonität
Eine Mietkautionsversicherung zeigt dem Vermietenden, dass die Bonität des Mietenden bereits geprüft wurde. Dies kann den Vermietenden beruhigen und ihm Vertrauen in den Mietenden geben.
Weitere interessante Beiträge rund ums Mieten und Vermieten:
- Wohngebäudeversicherung
- Gebäudeversicherung: So sparst du Kosten
- Welche Versicherung braucht man als Mieter:in?
- Wer zahlt die Hausratversicherung: Mieter:in oder Vermieter:in?
- Untermieter:in
- Mietsachschaden
Bildnachweis:
Headerbild: ©AdobeStock_467882517; magele-picture