Mehrfachversicherung

Von Julia Schäfer 2 November, 2023
4 minutes

Die Mehrfachversicherung ist ein missverständliches Thema. Es bringt juristische und finanzielle Herausforderungen mit sich und ist für Versicherungsnehmer:innen und Versicherungsunternehmen manchmal problematisch.

Nehmen wir an, du versicherst dieselbe Gefahr, z.B. Einbruchschutz für die Wohnung, bei mehreren Versicherungsgesellschaften. Hierbei übersteigt die Gesamtdeckungssumme aller Verträge den tatsächlichen Wert des Versicherungsobjekts. In solch einem Fall spricht man von einer Mehrfachversicherung, auch Doppelversicherung genannt. Dies trifft zu, wenn die kombinierten Deckungssummen aus verschiedenen Policen den Wert dessen übersteigen, was du versichern möchtest.

Wie kommt es zu einer Doppelversicherung?

Ist eine Doppelversicherung strafbar? Das kommt auf die Intention an. Die Gründe, warum jemand in die Falle der Mehrfachversicherung tappt, sind unterschiedlich. In den meisten Fällen ist es ein simples Versehen. Nicht selten handelt es sich jedoch auch um Absicht. In Bezug auf Mehrfach- oder Doppelversicherungen ist es wichtig, zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu unterscheiden.

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Vorsatz: Wenn du bewusst mehrere Versicherungen für den gleichen Schadenfall abschließt, um im Schadenfall doppelt abzukassieren, handelt es sich um Vorsatz. In solchen Fällen spricht man von Versicherungsbetrug, der gemäß § 263 StGB strafbar ist. Dein Versicherungsschutz könnte erlöschen, bereits gezahlte Prämien werden nicht erstattet, Vertragsstrafen werden verhängt, eine Anzeige wegen Betrug. Das sind mögliche Konsequenzen.

Fahrlässigkeit: Häufiger kommen unbeabsichtigt abgeschlosse Mehrfachversicherungen vor. Ein Beispiel ist eine versäumte Kündigungsfrist vor einem Versicherungswechsel. Manchmal hat man auch einfach vergessen, dass eine bestehende Versicherung bereits denselben Schadenfall abdeckt. In diesem Fall handelt es sich um Fahrlässigkeit. Nach § 79 VVG hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen der Verträge rückwirkend aufzuheben, sofern beide Parteien zustimmen.

Ein gängiges Szenario: Du entdeckst ein besseres Versicherungsangebot und möchtest den Anbieter wechseln. Du schließt einen neuen Versicherungsvertrag ab, ohne die Kündigungsfristen des alten Vertrags zu prüfen. Das Ergebnis: Beide Verträge laufen parallel und du zahlst doppelt. Es ist wichtig, die Kündigungsfristen im Auge zu behalten, um solche Fehltritte zu vermeiden.

Ein weiteres Alltagsbeispiel wäre der Zusammenzug mit dem Partner oder der Partnerin. Beide haben jeweils eigene Versicherungen für Hausrat oder Haftpflicht. Im Trubel des Umzugs wird vergessen, die doppelte Deckung aufzuheben.

Mehrfachversicherung aufheben – So geht’s

Die Auflösung einer Mehrfachversicherung kann eine entlastende finanzielle Entscheidung sein. Wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammenziehst, bietet es sich an, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen zusammenzulegen. In der Regel ist es möglich, die jüngere der beiden Versicherungen ohne Beachtung der üblichen Kündigungsfrist mittels Sonderkündigungsrecht zu beenden. Dabei ist es ratsam, einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags zu werfen, um sicherzugehen.

Dein Partner oder deine Partnerin wird  als Mitversicherte:r in den bestehenden Vertrag aufgenommen. Beachte, dass hierdurch möglicherweise ein Mehrbetrag anfällt. Kläre diese Details am besten direkt mit deinem Versicherungsanbieter.

Mit dem Zusammenlegen der Hausratversicherungen solltest du die Deckungssumme überprüfen. Diese gibt an, wie viel du im Schadenfall maximal ausgezahlt bekommst. Durch den Zusammenzug und die Zusammenlegung eurer Habseligkeiten steigt der Versicherungswert.

Die Optionen für das Auflösen einer Doppelversicherung beschränken sich nicht nur auf Paare. Als Alleinstehende:r hast du verschiedene Wege, um eine Mehrfachversicherung aufzuheben oder zu vermeiden. Hier ein paar Ansätze:

  • Sonderkündigungsrecht nutzen: In bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach einem Schadenfall oder einer Prämienerhöhung, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
  • Überlappung vermeiden: Wenn du vorhast, den Versicherer zu wechseln, achte darauf, dass der neue Vertrag erst beginnt, wenn der beendet wurde. So verhinderst du, dass du für einen Zeitraum doppelt versichert bist.
  • Rückwirkende Aufhebung: Unter bestimmten Umständen und  in Absprache mit dem Versicherer, ist eine rückwirkende Aufhebung der Versicherung möglich. Dies ist allerdings eher die Ausnahme und hängt stark von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Versicherungsberater hilft dir dabei, die beste Lösung für deine Situation zu finden.

Hier machen Mehrfachversicherungen Sinn

Nicht alle Mehrfachversicherungen sind  problematisch oder überflüssig. In manchen Fällen bieten sie Vorteile. Um zu verstehen, wann dies der Fall ist, solltest du die Unterscheidung zwischen Schadenversicherungen und Summenversicherungen kennen.

  • Schadenversicherungen: Bei Schadenversicherungen, wie zum Beispiel der Haftpflicht- oder der Hausratversicherung, ist das Ziel, den tatsächlichen entstandenen Schaden zu ersetzen. Hier macht es wenig Sinn, mehrere Versicherungen für das gleiche Risiko abzuschließen. Die Versicherungen werden im Schadenfall nur anteilig leisten. Das bedeutet, dass die addierten Prämien für mehrere Versicherungen in der Regel rausgeschmissenes Geld sind.
  • Summenversicherungen: Bei Summenversicherungen, wie beispielsweise Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen, wird im Versicherungsfall eine fest vereinbarte Summe ausgezahlt oder ganz bestimmte Schadenarten abgedeckt. Hier kann es sinnvoll sein, mehrere Policen zu haben um unterschiedliche Bedürfnisse abzudecken, beziehungsweise den Versicherungsschutz aufzustocken.

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