Kreisverkehr

Von Manu 10 Oktober, 2023
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Kreisverkehr

In diesem Beitrag dreht sich alles um den Kreisverkehr und die dort geltenden Verkehrsregeln. Doch zuerst einmal ein paar „Fun Facts“.

Wissenswertes zum Thema Kreisverkehr

  • Der größte Kreisverkehr der Welt steht in Malaysia und heißt „Persiaran Sultan Salahuddin Abdul Aziz Shah”. Er wurde 1997 gebaut und ist über drei Kilometer lang. Die Innenfläche ist so groß wie 117 Fußballfelder. Somit bietet der Kreisverkehr Platz für einen Park, ein Nobelhotel und eine Königsresidenz.
  • Im englischen Swindon kannst du dich auf den „Magic Roundabout” aus den 70ern wagen. Ein großer Kreisverkehr ist von fünf kleinen Kreiseln umgeben, sodass du stellenweise in entgegengesetzter Fahrtrichtung unterwegs bist. Diese ungewöhnliche Bauweise sorgt im Alltag immer wieder für viel Verwirrung.
  • Auch Deutschland kann mit einem Kreiselrekord aufwarten: In Görlitz steht der weltweit älteste Kreisverkehr. Bereits seit 1899 drehen dort auf dem Brautwiesenplatz die Autos ihre Runden.

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Vorfahrt im Kreisverkehr

Grundsätzlich gilt in jedem Kreisverkehr das Gleiche: Du fährst rechts ein und fährst gegen den Uhrzeigersinn weiter. Wenn der Verkehr nicht stockt, darfst du nicht anhalten und erst recht nicht parken. Das wäre grob fahrlässig und du würdest dich strafbar machen. Die Mittelinsel darfst du ebenfalls nicht überqueren, auch wenn sie nicht erhöht ist. Für Sattelschlepper oder andere lange Fahrzeuge gilt diese Regel nicht.

Jeder Autofahrer und jede Autofahrerin kennt mindestens einen Kreisverkehr, wo es immer wieder zu einem „Wirrwarr“ kommt. Das könnte an der folgenden Unterscheidung liegen:

  • Der „echte” oder klassische Kreisverkehr: Dieser Kreisverkehr kommt mit Abstand am häufigsten vor und ist auch immer als solcher angezeigt. Du siehst jeweils die Schilderkombination „Vorfahrt gewähren” und „Kreisverkehr”. Hier haben Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, immer Vorfahrt. Den Richtungswechsel mit dem Blinker anzeigen musst du nur beim Ausfahren, nicht aber beim Einfahren.
  • Der „unechte” Kreisverkehr ist ein kreisförmiger Knotenpunkt, den du oft in Wohngebieten findest. Weil er kein Kreisverkehr im eigentlichen Sinne ist, gilt hier die Rechts-vor-Links-Regel. Das einfahrende Auto hat also Vorrang. Und du musst sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt blinken.

Die Vorfahrt im Kreisverkehr ist also unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einen „echten“ oder einen „unechten Kreisverkehr handelt. Achte hier unbedingt auf das Kreisverkehr-Schild und die geltenden Regeln.

Wie funktioniert ein mehrspuriger Kreisverkehr?

Zweispurige Kreisel sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Doch vor einigen Jahrzehnten gab es sie auf unseren Straßen noch nicht. Deswegen verunsichern sie gerade ältere Verkehrsteilnehmer:innen. Infolgedessen können leicht gefährliche Situationen entstehen.

Wichtig ist es, dass du dich von Anfang an richtig einordnest. Bei einer doppelspurigen Zufahrt gilt Folgendes: Hier hältst du dich rechts, wenn du den Kreisel an der ersten oder zweiten Zufahrt verlässt. Falls du bis zur dritten oder vierten Ausfahrt musst, kannst du die innere Spur wählen. Dabei musst du stets auf die Autos rechts von dir achten.

Befindest du dich auf der inneren Fahrbahn des Kreisels, musst du beim Ausfahren besonders vorsichtig sein. In diesem Fall liegt nämlich die Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel bei dir. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge auf der äußeren Spur Vorrang haben. Wenn du es nicht rechtzeitig schaffst, die Spur zu wechseln, musst du eine Extrarunde drehen. Du darfst dich keinesfalls auf die andere Fahrbahn drängeln! Denn dann würdest du die dortigen Autos zum Anhalten oder Ausweichen zwingen. Den Blinker musst du natürlich noch vor dem Spurwechsel setzen, nicht erst beim anschließenden Verlassen des Kreisverkehrs.

Das gilt für Fußgänger:innen und nicht-motorisierte Fahrzeuge

Für Fußgänger und Fußgängerinnen sowie für Fahrräder gelten oft etwas andere Verkehrsregeln als für Kraftfahrzeuge.

Fußgänger:innen

Personen, die zu Fuß unterwegs sind, haben Vortritt vor Fahrzeugen, die den Kreisverkehr verlassen. Ist direkt vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen, gilt der Vorrang der Fußgänger für Autos aus beiden Richtungen.

Fahrräder

Radfahrer und Radfahrerinnen müssen sich im Kreisverkehr grundsätzlich an die gleichen Regeln halten wie Autofahrer:innen. Zudem sind sie verpflichtet, vor dem Verlassen des Kreisels ein Handzeichen zu geben. Es spielt übrigens keine Rolle, ob sie auf einem Radweg oder der allgemeinen Fahrbahn unterwegs sind.

Die Ausfahrt des Kreisverkehrs ist hierbei die gefährlichste Stelle. Denn dort beschleunigen Kraftfahrzeuge bereits und der tote Winkel ist relativ groß. Hier sind Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme also besonders wichtig.

Weitere Informationen zum Thema Verkehrssicherheit findest du hier:

Bildnachweis: ©AdobeStock_185924714, Bildagentur-o

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