Kraftfahrzeug – was zählt alles zu diesem Begriff?
Du fährst schon länger Auto. Doch hast du jemals überlegt, was ein Kraftfahrzeug ist? Das ist nicht unwichtig, möchtest du mal ein großes Wohnmobil fahren. Oder dir einen geräumigen Umzugswagen leihen. Denn nicht jeder Führerschein gilt für alle Fahrzeugklassen. Bist du beispielsweise noch nicht 21 Jahre alt, besteht für dich ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen. Ebenso darfst du nur Kraftfahrzeuge steuern, für die du eine Fahrerlaubnis besitzt. Wahrscheinlich darfst du Personenkraftwagen fahren. Aber das ist nur ein Kfz von vielen. Und ist ein Fahrrad eigentlich ein Kraftfahrzeug? Wir klären auf.
Kraftfahrzeug – Definition
In § 1 Straßenverkehrsgesetz findest du die Definition für Kraftfahrzeuge. Danach handelt es sich um Landfahrzuge, die nicht an Bahngleise gekoppelt sind durch Maschinenkraft bzw. Motoren bewegt werden. Im Umkehrschluss fallen Züge oder Anhänger nicht unter diesen Begriff.
Kraftfahrzeuge werden in zwei Kategorien aufgeteilt:
- Einspurige Kraftfahrzeuge: Krafträder (Motorrad)
- Zwei- / mehrspurige Kraftwagen mit mindestens vier Rädern: Personenkraftwagen (Limousine), Nutzkraftwagen (Lkw).
Die Unterkategorien zur Übersicht
Die EG-Richtlinie 70/156/EWG enthält eine EU-weit gültige Einteilung von Fahrzeugklassen. Sie basiert auf Art und Zweck des Kraftfahrzeugs und ermöglicht die Zuordnung konkreter Gesetzesvorschriften. So können Automarken neue Autos anmelden – und du sicher sein, alles bei einem Fahrzeugwechsel richtig zu machen.
- L: leichte Kraftfahrzeuge (Moped)
- M: Kfz zur Personenbeförderung (Bus)
- N: Kfz zur Güterbeförderung (Lieferwagen)
- O: Anhänger
Die Gruppen R, S, T und C gelten spezifisch für die Land- und Forstwirtschaft. Sie enthalten Anhänger, gezogene und Zugmaschinen. Und auch das ist noch nicht alles. Denn jede Klasse hat weitere Unterkategorien.
Wenn es um die Reparatur deines Fahrzeugs geht, können unerwartete Kosten schnell auftreten. In diesem Zusammenhang bietet sich eine Reparaturkostenversicherung als sinnvolle Ergänzung an. Diese Versicherung deckt nicht nur Schäden, die durch Unfälle verursacht wurden, sondern auch Reparaturen aufgrund von Verschleiß oder technischen Defekten.
Welche Fahrzeuge sind keine Kraftfahrzeuge?
Fahrzeuge, die keine Kraftfahrzeuge sind, sind alle Fahrzeuge, die nicht durch einen Motor angetrieben werden, der ihre Fortbewegung ermöglicht. Nach deutschem Verkehrsrecht, insbesondere der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), gelten als Kraftfahrzeuge nur solche Fahrzeuge, die durch einen Motor angetrieben werden und auf der Straße fahren. Damit zählen zu den Nicht-Kraftfahrzeugen unter anderem:
- Fahrräder: Fahrräder ohne Motorantrieb, also klassische Fahrräder, werden nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft.
- Tretroller: Tretroller, die rein durch Muskelkraft betrieben werden, sind keine Kraftfahrzeuge.
- Pedelecs bis 25 km/h: Fahrräder mit elektrischer Unterstützung bis 25 km/h, die nur unterstützt, wenn man in die Pedale tritt, gelten in der Regel nicht als Kraftfahrzeuge.
- Handwagen oder Bollerwagen: Solche Wagen, die gezogen oder geschoben werden, gelten nicht als Kraftfahrzeuge.
- Pferdekutschen und -wagen: Fahrzeuge, die durch Tiere wie Pferde gezogen werden, fallen nicht unter die Definition von Kraftfahrzeugen.
- Rollstühle ohne Motor: Rollstühle, die rein manuell betrieben werden, zählen nicht zu Kraftfahrzeugen.
Elektrische Kleinstfahrzeuge
Es gibt Sonderregelungen für elektrische Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter, E-Skateboards und Segways. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Kraftfahrzeuge angesehen, sondern als „elektrische Kleinstfahrzeuge“ und fallen in eine eigene Kategorie.
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