E-Scooter fahren: Diese Regeln solltest du kennen

Von Linda 18 September, 2023
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e scooter fahren

In anderen Metropolen der Welt war es schon lange gang und gäbe. Seit 2019 darfst du auch in Deutschland E-Scooter fahren. Im Gesetz als Elektrokleinstfahrzeuge verankert, steigt die Beliebtheit der flexiblen Mobilitätslösung stetig an. Dabei hast du die Wahl. Du kannst jederzeit eine App installieren und nach Einscannen des QR-Codes einen öffentlichen E-Scooter freischalten. Noch beweglicher bist du natürlich mit deinem eigenen Modell. Dann allerdings solltest du für reibungslose Fahrten bereits im Vorfeld einiges beachten. Bei uns erfährst du alles rund um dein künftiges Fortbewegungsmittel. Wir sagen dir zum Beispiel, ab wann man E-Scooter fahren darf oder ob du deinen E-Scooter versichern musst.

E-Scooter fahren: Diese Fragen solltest du dir stellen

Das „E“ steht für Elektro, „scooter“ ist Englisch und wird unter anderem mit „Roller“ übersetzt. E-Scooter sind also Tretroller mit Elektromotor. Sie sind wendig, leicht und lassen sich sogar daher auch einfach transportieren. Bevor du deine erste Fahrt auf deinem eigenen E-Scooter unternimmst, solltest du dir allerdings einige Fragen stellen.

Wer darf E-Scooter fahren?

Viele fragen sich, ab wie vielen Jahren man E-Scooter fahren darf. Wir haben die Antwort: Du musst deinen 14. Geburtstag bereits gefeiert haben. Das ist schon alles. Eine Fahrerlaubnis wie einen Mofa-Führerschein benötigst du nicht.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Du bist also alt genug, um auf dein neues Transportmittel aufzuspringen. Doch nicht überall! Es ist auch geregelt, wo du E-Scooter fahren darfst. Dazu gehören Fahrradwege und Fahrradstreifen. Auf die Fahrbahn hingegen darfst du nur ausweichen, fehlt es an separat ausgewiesenen Fahrradstraßen. Denn auf dem Bürgersteig und in den meisten Fußgängerzonen ist dir der Betrieb deines E-Scooters verboten. Auch sonst musst du dich an die Verkehrsregeln halten. So darfst du in Einbahnstraßen nur entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sein, ist dies per Zusatzzeichen Radfahrern erlaubt. Darüber hinaus findest du an einigen Verkehrsflächen ein Verkehrsschild mit dem Piktogramm eines E-Scooters und der Beschriftung „frei“. Falls du es dir mal anschauen magst, findest du es in § 10 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).

Wie schnell darf man mit einem E-Scooter fahren?

Wissen solltest du auch, wie schnell ein E-Scooter fahren darf. Das ist ebenfalls gesetzlich vorgegeben: Die Höchstgeschwindigkeit für die akkubetriebenen Kleinfahrzeuge beträgt 20 km/h. Du findest zwar vereinzelt Modelle auf dem Markt, die bis zu 25 km/h schnell sein können. Zur Nutzung auf öffentlichen Straßen benötigst du dafür allerdings eine Sondergenehmigung, die nur in seltenen Ausnahmefällen ausgestellt wird. Auf Privatgeländen hingegen musst du dich nach keinen Tempolimits richten.

Die rechtliche Lage rund ums E-Scooter fahren

Wie bereits erwähnt, findest du sämtliche Vorschriften zum E-Scooter-Fahren in der Verordnung für elektronische Kleinfahrzeuge. Sie wurde explizit für die neuen E-Roller verabschiedet und bezieht sich somit ausschließlich auf

  • Fahrzeuge mit Halte- oder Lenkstangen
  • die eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten
  • für deren Bauart eine Betriebserlaubnis bzw. Straßenzulassung vorliegen

 

Für Fahrräder und E-Bikes, Mofas und weitere motorisierte Kleinfahrzeuge gilt diese Verordnung also nicht. Dennoch überschneiden sich viele Normen mit denen anderer Transportmittel. Im Einzelnen findest du unter anderem Regelungen zu den folgenden Aspekten.

E-Scooter und Alkohol

Ob du einen Elektroroller oder ein Auto fährst, spielt bezüglich dem Thema Alkohol keine Rolle. Für dich auf dem E-Scooter gelten die identischen Grenzwerte:

Bist du jünger als 21 Jahre oder befindest dich mit deinem Auto-Führerschein in der Probezeit, ist Alkohol völlig tabu. In allen anderen Fällen hast du nichts zu befürchten, liegt dein Promillewert unter 0,5. Wirst du angehalten und zeigst einen Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 1,09 Promille, begehst du ohne weiteren Schaden eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen allerdings sind bereits gravierend: Das Bußgeld kann auf 500 Euro festgelegt werden. Zudem wird in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen – zusammen mit zwei Punkten in Flensburg. Noch folgenreicher wird es bei alkoholbedingt auffälligem Verhalten, einem Unfall oder einem Promillewert ab 1,1. In diesen Fällen wandelt sich die Ordnungswidrigkeit zur Straftat. 

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Muss man einen Helm tragen?

Du bist nicht dazu verpflichtet, auf deinem E-Scooter einen Helm zu tragen. Er schützt dich allerdings bei einem möglichen Unfall. Auch rutschfeste Schuhe geben dir mehr Halt. Wir würden dir beides vor allem bei Fahrten auf Kopfsteinpflaster oder bei Schnee und Glätte empfehlen. Dazu haben wir auch noch weitere Tipps für dich:

  • Fahre nicht zu schnell an
  • Beschleunige behutsam
  • Bremse, indem du dein Gewicht nach hinten verlagerst. So behältst du eine bessere Kontrolle
  • Geh bei unebenen Untergründen leicht in die Knie. Dein hinteres Bein sollte dein Standbein, das vordere dein Tretbein sein

Braucht man eine Versicherung?

Auch hier ist es wie bei Autos: Mit dem Erwerb eines E-Scooters benötigst du zugleich eine E-Roller-Versicherung. Diese Haftpflicht schützt andere Verkehrsteilnehmer:innen vor möglichen Schäden, für die du mit deinem E-Scooter verantwortlich bist. Optional kannst du deinen Schutz mit einer Teilkasko erweitern. In jedem Fall musst du dieses E-Scooter-Kennzeichen von deiner Versicherung gut sichtbar an deinen Roller anbringen.

Das musst du sonst noch beachten

Das war immer noch nicht alles. Es gibt weitere Punkte rund um das Thema E-Scooter, die du beachten solltest.

  • Zunächst muss dein batteriebetriebener Tretroller verkehrsgerecht ausgestattet sein. Die Mindestausstattungsmerkmale betreffen vor allem die Sicherheit. Funktionstüchtige Bremsen sind das A und O. Auch eine Beleuchtungsanlage ist Pflicht. Achte darauf, dass sie den geltenden Vorschriften entspricht. Du benötigst also sowohl vorne wie auch hinten eine Lichtquelle gemäß § 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Schließlich muss die bereits erwähnte Betriebserlaubnis vorliegen. Ohne offizielle Genehmigung in Schriftform darfst du deinen Roller also auch nicht tunen.
  • Ist dein E-Scooter einsatzfähig, kannst du ihn im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Allerdings musst du dich auch hier an Regeln halten.
  • Unabhängig vom Modell: Die akkubetriebenen Roller sind nur für eine Person ausgelegt. Du darfst also niemand anderen mitnehmen. Das liegt unter anderem auch an der Belastungsfähigkeit des Kleinfahrzeugs. Bei Basismodellen beträgt das zulässige Gesamtgewicht nur 100 Kilogramm. Addierst du zu deinem Körpergewicht noch die Schwere des Rollers, stößt du schnell an die Grenze. Allerdings gilt das Verbot auch, solltet Ihr unter dem erlaubten Gesamtgewicht liegen.
  • Du möchtest deinen Roller nur für die sogenannte „letzte Meile“ nutzen und zunächst mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein? In Fernzügen der Deutschen Bahn musst du keine Extra-Gebühr für deinen Roller entrichten. Zusammengeklappt kannst du ihn als Handgepäck mitnehmen, nicht zusammengeklappt als Traglast in den Gepäckregalen verstauen.

Wie der öffentliche Nahverkehr die Mitnahme handhabt, hängt vom Bundesland ab. Einige regionale Anbieter richten sich nach den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Danach fallen für zusammengeklappte E-Scooter in Bussen, Straßen- und S-Bahnen zwar ebenfalls keine Kosten an. Lässt sich dein E-Scooter allerdings nicht auf ein kompaktes Maß verkleinern, darfst du ihn bei diesen Anbietern gar nicht befördern. Andere wie beispielsweise die Berlin-Brandenburger Verkehrsbetriebe erlauben auch dann die Mitnahme. Allerdings musst du wie für dein Fahrrad ein separates Ticket für deinen E-Scooter lösen.

  • Was Ampeln betrifft, gelten für dich zunächst Fahrradampeln. Fehlen sie, musst du dich nach den Ampelphasen für Kraftfahrzeuge im fließenden Verkehr richten. Auch sonst hast du dich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Halten musst du also auch an Zebrastreifen und warten, bis Fußgänger die Straße überquert haben.
  • Parkmöglichkeiten für deinen E-Scooter hast du am Straßenrand und auf Gehwegen. Dabei bist du aber dazu angehalten, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. Stell deinen Elektro-Tretroller also nicht mitten auf dem Bürgersteig ab!

Diese Bußgelder können drohen!

Hältst du dich nicht an die Vorschriften, drohen dir Bußgelder. Je nach Ordnungswidrigkeit sind die Summen unterschiedlich hoch, in einigen Fällen drohen Punkte in Flensburg.

15 bis 30 Euro kosten dich das Fahren auf dem Gehweg und das nebeneinander Fahren mit einem Freund oder einer Freundin. Biegst du ab auf eine Autobahn, musst du mit 20 Euro Bußgeld rechnen, fehlt deine Versicherungsplakette, werden 40 Euro fällig. Wirst du ohne Betriebserlaubnis oder mit einem 25 km/h schnellen E-Scooter angehalten, fallen 70 Euro an. Für das Überfahren einer roten Ampel musst du je nach Gefährdung mit einer Summe zwischen 60 und 180 Euro rechnen. Und hältst du dir während der Fahrt dein Smartphone ans Ohr, bist du um 100 Euro ärmer und einen Punkt in Flensburg reicher. Über eine Bluetooth-Verbindung oder mit Kabel darfst du allerdings telefonieren oder Musik hören, solange du die Verkehrsgeräusche noch wahrnimmst.

Bildnachweise:
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