Fremdversicherung

Von Julia Schäfer 6 November, 2023
4 minutes

Versicherungen sind dazu da, uns selbst und unsere Habseligkeiten abzusichern. Für gewöhnlich schließen wir demnach eine Versicherung für uns ab. Es gibt jedoch Fremdversicherungen. Kann eine Versicherung für eine andere Person abgeschlossen werden?

Das bedeutet Fremdversicherung

Normalerweise bist du Versicherungsnehmer:in, wenn du eine Versicherung abschließt. Du zahlst die Beiträge und erhältst den Versicherungsschutz. Bei einer Fremdversicherung übernimmst du die Kosten, aber der Versicherungsschutz gilt für eine andere Person oder eine andere Sache. Es ist eine Versicherung zugunsten eines Dritten, da Versicherungsnehmer:in und die versicherte Person meist nicht identisch sind.

Diese Art der Versicherung für fremde Rechnung ist eine besondere Konstruktion. Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag im eigenen Namen, aber für das Interesse einer anderen Person ab. Der Versicherte, also die Person, deren Interessen geschützt werden sollen, wird im Vertrag entweder explizit genannt oder ergibt sich aus den Umständen, dass ein fremdes Risiko versichert ist.

Die Fremdversicherung regelt, in wie weit fremdes Eigentum mit eingeschlossen ist. In begrenztem Umfang ist dieses versichert, wenn es der versicherten Person übergeben oder zur Sicherung übereignet wurde. Voraussetzung ist, dass Versicherungsnehmer:innen das Eigentum unter Eigentumsvorbehalt erworben haben
Hier warst du schon mal unwissend versichert
Es gibt Situationen, in denen man unwissend durch eine Fremdversicherung geschützt war.

Gibt man im Theater z.B. seine Jacke an der Garderobe ab, haftet das Theater und man profitiert von der Garderobenversicherung (Achtung: Oft liegt diese leider nicht vor). In diesen Fällen haftet das Theater dann mit seinem Vermögen. Diese hat der Inhaber oder die Inhaberin abgeschlossen, den Schutz bekommen jedoch andere, nämlich die Gäste.

Eine Insassenunfallversicherung wird vom Autofahrer oder der Autofahrerin abgeschlossen. Den Schutz bzw. die Versicherungsleistung erhalten dabei die Mitfahrer:innen. Eine andere Person oder ein Unternehmen schließt diese ab und zahlt die Beiträge. Die Leistungen erhalten andere Personen. Der Versicherte kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers nur dann über seine Rechte verfügen und diese gerichtlich geltend machen, wenn er im Besitz eines Versicherungsscheins ist. Das kommt jedoch auf die Versicherungsart, die Kenntnis dieser bestehenden Versicherung und die Bezugsberechtigung an. Ansonsten muss er sich an den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin wenden.

Im privaten Bereich gibt es einige Fremdversicherungen. Dazu gehören beispielsweise Lebensversicherungen. Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin schließt den Vertrag ab. Die Rechte und Leistungen stehen jedoch z.B. dem Ehepartner oder der Ehepartnerin oder den Kindern zu, sofern diese im Vertrag aufgeführt sind.

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