Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung, auch schlicht Ausfalldeckung genannt, gilt als wichtiger Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung. Doch was hat es mit dem Begriff „Ausfalldeckung“ überhaupt auf sich? Und wann ist die Forderungsausfalldeckung in Kombination mit der privaten Haftpflicht sinnvoll? Wir klären auf!
Was ist eine Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung ist gemäß Definition eine Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung. Die Ausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn dir als Versicherungsnehmer:in ein Sach- oder Personenschaden zustößt. Und zwar dann, wenn Schadensverursacher:innen die entstandenen Kosten nicht selbst tragen können.
Forderungsausfalldeckung: Diese Tarife und Leistungen gibt es
In der Regel bieten Versicherungsgesellschaften zwei bis drei unterschiedliche Tarife für die Privathaftpflicht Police an. Diese unterscheiden sich vor allem in der Deckungssumme, aber auch in den Leistungen sowie dem Beitrag. Hier musst du bedenken, dass die Basistarife nur selten eine Forderungsausfalldeckung enthalten. Möchtest du dich also zusätzlich schützen, musst du mit hoher Wahrscheinlichkeit einen höheren Tarif in Betracht ziehen.
Die entstehenden Mehrkosten lohnen sich jedoch allemal. Schließlich leisten diese Versicherungen neben der Forderungsausgleichdeckung häufig auch noch Mietsachschäden an beweglichen Inventar. Oftmals sind sogar Schäden an geliehenen Gegenständen mitversichert.
Voraussetzungen für die Forderungsausfalldeckung
Damit die Forderungsausfalldeckung greifen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du bist dir im Klaren, wer Unfallverursacher:in ist und weißt, dass der Schadenfall nicht beabsichtigt war
- Der Schadensersatz sowie die Zahlungspflicht werden durch ein Gericht in Deutschland oder Europa als rechtskräftig beurteilt.
- Die Zwangsvollstreckung bleibt erfolglos.
- Ein Insolvenzverfahren wurde abgelehnt oder brachte nicht den gewünschten Erfolg.
- Es kommen keine anderen Leistungsträger oder Versicherungen für den Schadenfall auf.
- Der Geltungsbereich liegt innerhalb Europas.
- Die Mindestschadenhöhe ist gegebenenfalls gewährleistet.
Wissenswert: Sind all diese eben erwähnten Voraussetzungen erfüllt, zahlt deine zuständige Versicherung alle entstandenen Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Dann greift die Ausfalldeckung nicht
In einigen, wenigen Fällen greift die Forderungsausfalldeckung der privaten Haftpflichtversicherung nicht. Zum Beispiel bei Schäden an Immobilien oder am eigenen Fahrzeug. Möchtest du dich auch hier optimal abgesichert wissen? Dann empfehlen wir dir den Abschluss einer Kaskoversicherung, Wohngebäudepolice und Hausratversicherung.
Forderungsausfalldeckung – Ein Beispiel
Wie bereits erwähnt, dient die Ausfalldeckung im Grunde genommen deinem Selbstschutz. Schließlich kann es ganz plötzlich passieren, dass es auf der Straße knallt. Genau hier kommt die Forderungsausfalldeckung ins Spiel. Anbei möchten wir dir mittels eines Beispiels zeigen, wie sinnvoll die Forderungsausfalldeckung sein kann.
Forderungsausfalldeckung – ein Beispiel
Stell dir vor, du wirst von Radfahrer:innen angefahren und erleidest infolgedessen schlimme Verletzungen. Bei einer Klage setzt das zuständige Gericht eine bestimmte Summe Schmerzensgeld fest. Diese sollen die Unfallverursacher:innen nun an dich zahlen. Bedauerlicherweise besitzt die für den Schadenfall verantwortliche Person nicht das nötige Vermögen. Sie besitzt ebenfalls keine private Haftpflichtversicherung, sodass sie der offenen Forderung nicht nachkommen kann.
Du als Geschädigte Person genießt hingegen zusätzlichen Versicherungsschutz, da du im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung bist. Diese sieht glücklicherweise auch eine Forderungsausfalldeckung vor. Die Versicherungsgesellschaft stuft Schädiger:in nun so ein, als ob diese/dieser ebenfalls bei der Versicherung versichert ist. Infolgedessen leistet die Gesellschaft die Entschädigung in Form einer Schmerzensgeldzahlung an dich – den eigentlichen Versicherungsnehmer:in.
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