Fahrradampel
Verkehrsregeln für bestimmte Straßenbereiche werden durch verschiedene Verkehrszeichen definiert. Dazu gehören auch die Lichtzeichen von Ampeln. Einige Ampeln gelten nur für bestimmte Verkehrsteilnehmende. Dazu gehören die Fahrradampeln. Aber wie sehen sie eigentlich aus und worauf solltest du achten?
Welche Ampel gilt für Radfahrende?
Welche Ampel für dich als Fahrradfahrer:in gilt, hängt von den vorhandenen Ampeln ab. Wenn es eine spezielle Fahrradampel gibt, musst du dich nach diesem Verkehrszeichen richten. Ist allerdings keine vorhanden, gelten die Ampeln für den motorisierten Straßenverkehr auch für dich. Eine Fußgängerampel gilt nur dann für dich, wenn du von deinem Fahrrad absteigst.
Viele Städte sorgen für immer bessere Radwege. Dazu gehören auch die Einrichtung von Fahrradstraßen oder Radfahrstreifen mit speziellen Fahrradampeln. In diesen Bereichen gibt es auch oft spezielle Verkehrsschilder für Fahrradfahrende. Das verbessert die Sicherheitslage für Radfahrende deutlich. Trotzdem musst du immer auf die für dich geltenden Lichtzeichen achten.
Diese Fahrradampeln gibt es
Es gibt einige unterschiedlichen Varianten. Es ist wichtig, dass du sie erkennen kannst, wenn du mit dem Rad unterwegs bist. In einigen Bereichen sind die Fahrradampeln als separate Lichtzeichenanlagen gestaltet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Verkehrsampel für Fahrräder direkt neben der Ampel für den Kfz-Verkehr angebracht ist. Als dritte Variante gibt es Kombinationen von Fußgänger- und Fahrradampeln.
Du erkennst eine Fahrradampel immer an der Form der Lichtzeichen. Sie ähneln den Fußgängerampeln. Aber anstatt von kleinen Figuren haben sie die Form von Fahrrädern. Andere Ampelanlagen haben ein Fahrradsymbol als Extraleuchte oder auf einem Schild angebracht. Die Lichter selbst sind in diesem Fall rund und ohne Symbol. In einigen Fällen sind die Fahrradampeln an sich klein und auf Kopfhöhe der Radfahrenden angebracht. Manche Ausführungen ähneln in der Größe Kfz-Ampeln.
Die Rechtslage: Für wen gilt welche Ampel?
Grundsätzlich gelten bei Fahrradampeln die gleichen Regeln wie bei anderen Ampeln. Bei einem grünen Lichtsignal darfst du die Ampel mit dem Rad überqueren. Bei Rot musst du an der Haltelinie stehen bleiben und den kreuzenden Verkehr durchlassen. Manchmal gibt es einen Grünpfeil an der Ampel, der mit einem Fahrradsymbol kombiniert ist. Dann kannst du hier auch bei Rot vorsichtig mit dem Fahrrad abbiegen. Diese Regeln werden Kindern spätestens in der Vorbereitung auf die Fahrradprüfung in der Grundschule beigebracht.
Bis Anfang 2017 mussten Radfahrende auch noch teilweise auf die Fußgängerampeln achten. Das galt in dem Fall, dass eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzte. Eine Furt ist im Straßenverkehr der Bereich, der für die Überquerung einer Straße vorgesehen ist. Dieser Bereich ist durch gestrichelte Linien auf der Straße gekennzeichnet. Seit 2017 musst du nur noch auf die Fußgängerampel achten, wenn sie eine Kombination mit einer Fahrradampel darstellt.
Wenn du auf dem Fahrrad eine für dich geltende Ampel missachtest, musst du mit einer Strafe rechnen. Überfährst du eine rote Ampel, musst du ein Bußgeld von 118,50 Euro zahlen und bekommst einen Punkt in Flensburg. Wenn die Ampelanlage bereits länger als eine Sekunde Rot angezeigt hat, erhöht sich das Bußgeld auf 228,50 Euro. In diesem Fall erhältst du zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
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