Fabrikationsfehler (Produktfehler)

Von Julia Schäfer 5 Juni, 2023
4 minutes

Bei dem sogenannten Fabrikationsfehler handelt es sich um einen Fehler am Produkt, welches nur einzelne Produkte aufweisen. Der Unterschied zum Konstruktionsfehler liegt darin, dass der Fabrikationsfehler erst bei der Herstellung entsteht, was zudem individuell ist und nicht bei einer kompletten Produktserie.

Was versteht man unter einem Fabrikationsfehler?

Bei dem Fabrikationsfehler handelt es sich wie bereits oben erwähnt um einen Fehler bzw. um eine Abweichung, die während des Herstellungsprozesses geschieht. Dieser Fehler kann unterschiedliche Folgen mitbringen und so unter anderem zu einer fehlerhaften Funktion führen, die Leistung oder aber die Haltbarkeit reduzieren bzw. einschränken. Fabrikationsfehler kommen in verschiedenen Industriezweigen vor. Ob in der Elektronikindustrie, bei Textilien oder aber bei der Herstellung von Haushaltsgeräten.

Ein Fabrikationsfehler kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigsten Ursachen sind Folgende:

  • Nicht ausreichende Qualitätskontrollen
  • Falsche Materialauswahl
  • Eine mangelhafte Montage
  • Schlechte Handwerkskunst

Nicht selten werden Fabrikationsfehler erst nach dem Verlassen der Produktion entdeckt bzw. sogar erst dann, wenn diese an den Kunden herausgegeben wurden. Solche Produktmängel können zu Reklamationen, Rückrufen oder Garantieansprüchen kommen.

Wer haftet?

Die Frage „Welche Versicherung braucht man?“ spielt im Falle eines Produktfehlers keine Rolle. Denn: Allein aus Vertrags- und Deliktsrecht haftet der Hersteller für jegliche Art von Fabrikationsfehler, sodass eine Reparaturkostenversicherung oder Haftpflichtversicherung des Käufers im Schadenfall nicht in Anspruch genommen werden müssen.

Hersteller sind also dafür verantwortlich, fehlerfreie Produkte auf den Markt zu bringen. Ihm obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Hersteller auch dafür verantwortlich ist, seine Mitarbeiter ausreichend zu schulen und alle Vorgänge exakt zu erklären und keine Laien mit diesen Aufgaben zu beauftragen. Des Weiteren haben Hersteller auch die Aufgabe, sich um einwandfreie Materialien und Werkzeuge zu kümmern, diese zur Produktion bereitzustellen, um Fabrikationsfehler zu vermeiden. Dazu gehört auch das Warten von Werkzeugen und Produktionsmaschinen sowie regelmäßige Qualitätskontrollen.

Entstehen Schäden durch die Fabrikationsfehler, kann der Hersteller gemäß dem Produzentenhaftungsrecht bzw. dem Produktionshaftungsrecht in Regress genommen werden. Hier gibt es jedoch Einschränkungen. Das gilt nämlich nicht für Fabrikationsfehler, welche trotz der zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten verhindert werden können. Diese fallen unter den Begriff „Ausreißer“.

Der Hersteller hat allerdings die Möglichkeit, ein fehlendes Herstellerverschulden darzulegen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbeweis.

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