Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Von Linda 17 Juli, 2024
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elektroG

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), auch bekannt als WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive), ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten regelt, um Umweltschutz und Ressourcenschonung zu fördern.

Was ist das ElektroG?

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist eine zentrale rechtliche Grundlage in Deutschland, die den Umgang mit elektronischen Geräten regelt. Seit seiner Einführung im Jahr 2005 ist das Gesetz mehrfach novelliert worden, um den steigenden Herausforderungen im Umgang mit Elektroschrott gerecht zu werden. Es soll die Umwelt schützen und gleichzeitig die Ressourceneffizienz fördern.

Die WEEE-Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und setzt Standards für die Sammlung, Behandlung, Wiederverwertung und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Sie legt fest, dass Verbraucher:innen Altgeräte kostenfrei abgeben können, um sicherzustellen, dass sie umweltgerecht entsorgt oder recycelt werden.

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Was regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz?

Ein zentrales Anliegen des ElektroG ist die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Dies geschieht durch ein flächendeckendes Rücknahmesystem, das sicherstellt, dass Altgeräte fachgerecht recycelt oder wiederverwertet werden. Die Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten sind verpflichtet, sich an diesem System zu beteiligen und für die Entsorgung ihrer Produkte zu sorgen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes betrifft die Vermeidung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Es legt Grenzwerte für bestimmte Stoffe fest und verpflichtet die Hersteller zur Kennzeichnung ihrer Produkte sowie zur Bereitstellung von Informationen über die enthaltenen Materialien.

Das ElektroG regelt außerdem die Registrierung von Herstellern und Vertreibern bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), die als zentrale Koordinierungsstelle fungiert. Diese Registrierungspflicht stellt sicher, dass alle Akteure, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, identifizierbar sind und ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.

Für Verbraucher:innen bedeutet das ElektroG, dass sie Altgeräte kostenfrei an Sammelstellen abgeben können, ohne ein neues Gerät erwerben zu müssen. Dies fördert nicht nur die umweltgerechte Entsorgung, sondern auch die Wiederverwendung und das Recycling wertvoller Rohstoffe.

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Was kostet die Registrierung?

Die Kosten für die Registrierung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) variieren je nach Größe und Art des Unternehmens sowie der Menge der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte. Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), die als zentrale Koordinierungsstelle fungiert.

Kleine Unternehmen oder solche, die nur eine begrenzte Anzahl von Elektrogeräten auf den Markt bringen, zahlen in der Regel niedrigere Gebühren. Für große Hersteller oder Vertreiber, die eine Vielzahl unterschiedlicher Elektrogeräte vertreiben, können die Kosten entsprechend höher ausfallen.

Die Gebührenstruktur ist so gestaltet, dass sie die Verwaltungskosten der EAR deckt, einschließlich der Überwachung und Koordination der Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten gemäß den Vorgaben des ElektroG und der WEEE-Richtlinie.

Um die genauen Kosten für die Registrierung zu erfahren, müssen Hersteller und Vertreiber die EAR kontaktieren oder die Informationen auf deren offizieller Website einsehen. Dort sind die aktuellen Gebührensätze sowie weitere Informationen zur Registrierung und den damit verbundenen Verpflichtungen transparent aufgeführt.

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