Beitragsfälligkeit
Die Beitragsfälligkeit wird unter anderem über den Versicherungsvertrag festgelegt. Bei ihr handelt es sich um den Zeitpunkt, an dem du den Erstbetrag oder den Folgebeitrag zahlen musst.
Egal, ob Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung: Überall spielt die Beitragsfälligkeit auch mit Hinblick auf den gebotenen Versicherungsschutz eine wichtige Rolle. Zahlst du als Fahrzeughalter:in bzw. als Fahrzeugeigentümer:in nicht (oder nicht rechtzeitig), riskierst du, dass deine Versicherung im Zweifel nicht zahlt.
Daher solltest du immer auf diese wichtige Frist achten.
Beitragsfälligkeit: Der Unterscheid zur Hauptfälligkeit
Die Hauptfälligkeit wird in den meisten Fällen am Ende des jeweiligen Versicherungsjahres aktuell. Wenn du dich dazu entschlossen hast, halbjährlich zu zahlen, spricht man von einer „Zwischenfälligkeit“. In diesem Fall zahlst du zweimal pro Jahr und gegebenenfalls etwas mehr, als es bei einer einmaligen Zahlung der Fall ist.
Im Gegensatz zur Hauptfälligkeit handelt es sich bei der Beitragsfälligkeit um den Zeitpunkt, an dem du deinen Erstbeitrag oder einen Folgebeitrag an die Versicherung zahlst.
Wann kannst du deine Versicherung kündigen oder wechseln?
Deine Kaskoversicherung hat eine Beitragsanpassung vorgenommen, obwohl die Deckungssumme gleichgeblieben ist und du möchtest deine Versicherung wechseln? Vielleicht hast du dein Fahrzeug auch verkauft und brauchst keine Fahrerschutzversicherung mehr? Eine Vertragskündigung muss nicht kompliziert sein! Wichtig ist natürlich, dass du dich an die entsprechenden Versicherungsbedingungen (und natürlich auch deiner Versicherungspflicht im Rahmen der Kfz-Haftpflicht) hältst.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Kündigungen: Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Für die ordentliche Kündigung gilt, dass du die vorgegebene Kündigungsfrist einhalten musst. Diese kannst du auch in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Meist beträgt sie drei Monate zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Achtung! Versicherungs- und Kalenderjahr können sich selbstverständlich voneinander unterscheiden. Wenn du deine Berufsunfähigkeitsversicherung am 01.10. abgeschlossen hast, endet dein Versicherungsjahr in den meisten Fällen am 30.09..
Für manche Versicherungsarten gibt es verkürzte Kündigungsfristen. Dies gilt vor allem für Versicherungen im Kfz-Bereich. Auch hier hilft ein Blick auf die Versicherungsbedingungen weiter.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In diesen Fällen genießt du dann ein Sonderkündigungsrecht.
Dies gilt vor allem mit Hinblick auf die folgenden Szenarien:
- deine Versicherung erhöht ihre Beiträge, passt die Leistungen jedoch nicht an
- die Leistungen werden schlechter
- ein Schadenfall ist eingetreten
In den allermeisten Fällen ist es dann möglich, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag endet jedoch frühestens an dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung aktuell wird.
Sollte das Risiko, gegen das du dich versichert hast, wegfallen, kannst du deinen Versicherungsvertrag direkt aufheben. Besonders wichtig ist es in diesem Fall jedoch, dass du nachweisen kannst, dass das besagte Risiko tatsächlich weggefallen ist, weil du zum Beispiel dein Auto ab- oder umgemeldet hast oder deinem Gewerbe nicht mehr nachgehst.
Beitragsfälligkeit: Was passiert, wenn du zu spät zahlst?
Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig, zu wissen, um welchen Beitrag es genau geht. Wenn du beispielsweise deinen ersten Beitrag nicht gezahlt hast und auch noch zwei Wochen nach der Fälligkeit kein Geld bei der Versicherung eingegangen ist, kann diese vom Vertrag zurücktreten. Wenn diese ihr Recht jedoch nicht nutzt und du ein paar Tage später doch noch zahlst, bist du versichert. Bitte beachte jedoch, dass du keinen Versicherungsschutz genießt, bis du die erste Prämie gezahlt hast bzw. bis diese beim Versicherungsunternehmen verbucht wurde. (Als Grundvoraussetzung für das Rücktrittsrecht der Versicherung gilt, dass diese dich auf die Folgen eines Nicht-Zahlens hingewiesen haben muss.
Wenn du deine Folgebeiträge nicht zahlst, muss die Versicherung dich im ersten Schritt anmahnen. Danach hast du mindestens zwei Wochen Zeit, um den (noch) offenen Betrag zu zahlen. Kommst du deiner Verpflichtung dann immer noch nicht nach, kann die Versicherung dir fristlos kündigen. Achtung! Wenn du in der Zeit in einen Unfall verwickelt wirst bzw. ein Schaden entsteht, ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, zu leisten.
Aber: Wenn du einen Monat nach dem Ablauf der gesetzten Frist dann doch noch zahlst, wird die Kündigung deiner Versicherung ungültig. Das bedeutet, dass du ab dann weiterhin versichert bist. Für Schäden, die in der Zwischenzeit passiert sind, muss die Versicherung jedoch nicht einstehen. Dein Versicherungsschutz besteht erst ab dem Zeitpunkt wieder, an dem du gezahlt hast.
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